Argentinien: Regierungsdekret bedroht Landrechte

Foto von Demonstrierenden in traditioneller Kleidung mit Fahnen, Bannern und Plakaten.

Im argentinischen Kongress wird über einen Regierungsdekret diskutiert, das den gesetzlichen Schutz von Land, Frischwasser und Bodenschätzen aufhebt. Das bislang gültige Gesetz über ländliche Grundstücke schützt Gemeinden vor dem Verkauf ihres Landes an ausländische Firmen.

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Dein Appell

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Sehr geehrte Kongressabgeordnete,

Germán Pedro Martínez
Gisela Scaglia
Cristian Ritondo
Oscar Herrera Ahuad
Pamela Fernanda Verasay
Nicolás Mayoraz
José Peluc

ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Menschenrechte indigener und anderer ländlicher Gemeinden lenken. Denn im argentinischen Kongress wird über das Notstandsdekret DNU 70/2023 diskutiert, das den gesetzlichen Schutz von Land, Frischwasser und Bodenschätzen erheblich verringert. Das bislang gültige Gesetz  Nr. 26.737 schützt Gemeinden vor dem Verkauf ihres Landes an ausländische Firmen und muss deshalb in Kraft bleiben.

Seit ihrem Amtsantritt hat die derzeitige Regierung mehrfach versucht, das Gesetz über ländliche Grundstücke zu ändern. Wenn der Nationalkongress für das neue Regierungsdekret stimmt, gibt es keinen Schutz mehr davor, dass Personen und Firmen aus dem Ausland im großen Stil Land kaufen können.

Ich fordere den Nationalkongress nachdrücklich auf, die Schutzmaßnahmen des Gesetzes über ländliche Grundstücke wieder in Kraft zu setzen, um Argentiniens ländliche Gebiete, Gewässer, die biologische Vielfalt, die natürlichen Ressourcen, die Bodenschätze, die Gebiete indigener Völker sowie das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Honorable Congressmen and Congresswomen,

Germán Pedro Martínez
Gisela Scaglia
Cristian Ritondo
Oscar Herrera Ahuad
Pamela Fernanda Verasay
Nicolás Mayoraz
José Peluc

I am writing to express my deep concern about the repeal of the Rural Land Law, Law No. 26,737, through Necessity and Urgency Decree (DNU) No. 70/2023.

Law No. 26,737, passed on 22 December 2011, enacted on 27 December 2011 and came into force on the day following its publication in the Official Gazette, on 29 December 2011 established limits on the ownership and possession of rural land by foreign individuals and entities, including limits on land concentration, and restrictions concerning land containing or bordering large and permanent bodies of water. In December 2023, the national executive branch enacted Decree 70/2023. Article 154 of Emergency Decree No. 70/2023, which repeals Rural Land Law.  

This situation raises human rights concerns. Argentina’s rural lands contain freshwater sources, ecosystems, biodiversity and natural resources essential to the enjoyment of human rights, especially the right to a clean, healthy and sustainable environment. Removing limits on the acquisition and concentration of this land may intensify pressures linked to agricultural, extractive and other large-scale economic activities, with consequences for water, the environment, livelihoods, and access to land. These risks may be particularly severe for Indigenous Peoples and other rural communities whose rights, cultures and livelihoods are closely connected to their territories, especially in a context in which safeguards against evictions from traditionally occupied Indigenous lands have been weakened. The State must retain sufficient capacity to regulate and protect land, water, and natural resources to ensure the enjoyment of human rights.

I therefore urge the National Congress to restore the safeguards provided by the Rural Land Law to protect Argentina’s rural lands, water, biodiversity, natural resources, Indigenous Peoples lands, and the right to a clean, healthy and sustainable environment.

Sincerely, 

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Appell an

Botschaft der Republik Argentinien
I.E. Frau Betina Alejandra Pasquali 
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Argentinien
I.E. Frau Betina Alejandra Pasquali 
Von-der-Heydt-Straße 2, 10785 Berlin

Fax: 030-22 914 00
Tel: 030-22 668 90
E-Mail: ealem@mrecic.gov.ar

Amnesty fordert:

  • Ich fordere den Nationalkongress nachdrücklich auf, die Schutzmaßnahmen des Gesetzes über ländliche Grundstücke wieder in Kraft zu setzen, um Argentiniens ländliche Gebiete, Gewässer, die biologische Vielfalt, die natürlichen Ressourcen, die Bodenschätze, die Gebiete indigener Völker sowie das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu schützen.

Sachlage

Seit ihrem Amtsantritt hat die derzeitige Regierung mehrfach versucht, das Gesetz über ländliche Grundstücke zu ändern. Wenn der Nationalkongress für das neue Regierungsdekret stimmt, gibt es keinen Schutz mehr davor, dass Personen und Firmen aus dem Ausland im großen Stil Land kaufen können.

Die Aufhebung der Beschränkungen ist aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich. In den ländlichen Gebieten Argentiniens gibt es wichtige Süßwasserquellen, natürliche Lebensräume und wertvolle Ressourcen. Sie sind für das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt von großer Bedeutung. Wenn große Landflächen leichter gekauft und wirtschaftlich genutzt werden können, kann dies Wasser, Umwelt und Natur schädigen. Menschen könnten außerdem ihre Lebensgrundlage oder den Zugang zu Land verlieren. Besonders gefährdet sind indigene Völker und andere ländliche Gemeinschaften. Ihr Leben, ihre Kultur und ihre Rechte sind eng mit ihrem Land verbunden. Gleichzeitig würde der Schutz vor Vertreibungen aus traditionell von indigenen Völkern bewohnten Gebieten geschwächt. Der Staat muss daher Land, Wasser und natürliche Ressourcen wirksam schützen und ihre Nutzung regeln. Nur so kann er die Menschenrechte gewährleisten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Dezember 2023 erließ die argentinische Regierung das Dekret 70/2023 (DNU 70/2023). Artikel 154 dieses Notstandsdekrets hebt das Gesetz über ländliche Grundstücke auf. In weiten Teilen Argentiniens wird die Aufhebung des Gesetzes über ländliche Grundstücke (Gesetz Nr. 26.737) durch das Notstandsdekret 70/2023 sehr kritisch gesehen.

Da das Dekret Nr. 70/2023 im März 2024 vom Senat abgelehnt wurde, ist die Abgeordnetenkammer des Kongresses befugt, das Dekret Nr. 70/2023 zu prüfen und abzulehnen. Dies hätte zur Folge, dass die Aufhebung des Gesetzes über ländliche Grundstücke ausgesetzt wäre.

Das am 22. Dezember 2011 verabschiedete Gesetz Nr. 26.737 trat am 29. Dezember 2011 in Kraft. Neben anderen Schutzmaßnahmen legte das Gesetz Obergrenzen für den Gesamtanteil an ländlichen Grundstücken fest, die sich im Besitz ausländischer Eigentümer befinden dürfen, verbietet den Erwerb von Grundstücken, die an große Seen und Flüsse grenzen, und führte das nationale Register für ländliche Grundstücke ein. 

Die Behörde für Land- und Bodenfragen (Observatorio de Tierras), bestehend aus Forscher*innen des Nationalen Rates für wissenschaftliche und technische Forschung (Consejo Nacional de Investigaciones Científicas y Técnicas – CONICET) und der Universität Buenos Aires (UBA), hat eine interaktive Karte veröffentlicht, die das Ausmaß des ausländischen Landbesitzes in Argentinien verdeutlicht. Der Studie zufolge gehören fast 5 % der Fläche Argentiniens – mehr als 13 Millionen Hektar – ausländischen Unternehmen oder Regierungen.

Seit ihrem Amtsantritt hat die derzeitige Regierung mehrfach versucht, das Gesetz über ländliche Grundstücke zu ändern. Zunächst nahm die Regierung im Dezember 2023 die Aufhebung dieses Gesetzes in Artikel 154 des Notstandsdekrets (DNU) Nr. 70/2023 auf. Anschließend legte die Regierung dem Kongress im April 2024 den Gesetzentwurf mit dem Titel "Grundlagen und Ausgangspunkte für die Freiheit der Argentinier" vor, dessen ursprünglicher Wortlaut darauf abzielte, Bestimmungen des Gesetzes über ländliche Grundstücke zu ändern, um Beschränkungen beim Erwerb durch ausländische Staatsangehörige aufzuheben. Da keine ausreichende Einigung erzielt werden konnte, zog die Regierungskoalition den Abschnitt zum Thema Grundbesitz zurück, um die Verabschiedung des übrigen Gesetzespakets nicht zu gefährden.

Im Jahr 2026 bemühte sich die Regierung erneut um eine Änderung des Gesetzes Nr. 26.737 über ländliche Grundstücke, diesmal im Rahmen des Gesetzentwurfs zum Schutz des Privateigentums. Dieser Gesetzentwurf sieht Änderungen an vier bestehenden Gesetzen vor und zielte darauf ab, den maximalen Anteil an ländlichen Flächen, der von ausländischen Staatsangehörigen in jeder Provinz gehalten werden darf, von 15 % auf 25 % zu erhöhen. 

Die Proteste dagegen am 6. August 2026 brachten vor dem Nationalkongress und in verschiedenen Teilen des Landes Gewerkschaften, Sozial- und Umweltorganisationen sowie indigene Völker zusammen. Einer von Amnesty International Argentinien durchgeführten Umfrage zufolge wurden allein bei der gewaltsamen Auflösung einer Demonstration gegen die Änderungen des Gesetzes über ländliche Grundstücke vor dem Nationalkongress mindestens 1.500 Menschen verletzt und mindestens 28 Personen festgenommen.

Am 6. August 2026 zog die Regierung, nachdem sie geringfügige Änderungen an bestimmten Bestimmungen des Gesetzentwurfspaket zum Schutz des Privateigentums vorgenommen hatte, das Kapitel über das Gesetz über ländliche Grundstücke offiziell aus dem Gesetzentwurf zurück. Infolgedessen blieb es ohne Änderungen in Kraft. 

Nach der Veröffentlichung des Notstandsdekrets (DNU) Nr. 70/2023 hatten Befürworter*innen des Gesetzes über ländliche Grundstücke darüber hinaus eine Klage vor Gericht eingereicht, um die Aufhebung dieses Gesetzes zu verhindern. Im Rahmen dieses Verfahrens erklärte das Bundesberufungsgericht von La Plata im Jahr 2024 den Artikel 154 der DNU Nr. 70/2023 für verfassungswidrig. Daraufhin wurde die Aufhebung des Gesetzes über ländliche Grundstücke ausgesetzt. Am 29. September 2026 hob der Oberste Gerichtshof Argentiniens dieses Urteil auf und wies die Klage ab, wodurch die Aufhebung in Kraft treten konnte. 

Am 9. Oktober 2026 erließ das Gericht dann in einem anderen Fall nach weiteren Einreichungen und Bitten um Klarstellung eine einstweilige Verfügung, mit der die Aufhebung des Gesetzes über ländliche Grundstücke erneut ausgesetzt wurde. Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall an das Bundesgericht von San Carlos de Bariloche zurück, damit dieses über die Klagebefugnis der Kläger*innen und die Zulässigkeit der einstweiligen Verfügung entscheidet.