Ägypten: Unabhängige Journalistin unter Druck

Porträtaufnahme von Lina Attalah, aufgenommen in einem Büro.

Am 11. November steht Lina Attalah wieder vor Gericht. Die Journalistin kämpft gegen die Schließung des bekannten unabhängigen Nachrichtenportals Mada Masr. Ihr droht wegen ihrer journalistischen Arbeit das Gefängnis.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Ayyad, 

mit großer Sorge habe ich erfahren, dass die ägyptische Journalistin Lina Attalah vor Gericht steht. Am 27. Oktober 2026 wurde sie zu einer Geldstrafe von 3 Millionen ägyptischen Pfund verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht in Kairo an, das von ihr mitgegründete Nachrichtenportal Mada Masr zu schließen. Das im Juni 2013 gegründete Medium veröffentlicht Beiträge auf Arabisch und Englisch und ist international für seine investigative Berichterstattung und seine redaktionelle Unabhängigkeit anerkannt. Lina Attalah ist die Chefredakteurin des Nachrichtenportals. Sie versucht bereits seit 2018, eine Genehmigung für den Betrieb von Mada Masr zu bekommen – und bekam nie eine Antwort von den Behörden.

Sie widersprach der Entscheidung des Gerichts. Die Berufungsverhandlung ist für den 25. November angesetzt. Das Verfahren gab Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich eines fairen Verfahrens. Dieses überstürzte Gerichtsverfahren und die Verhängung der Höchststrafe verstärken die Befürchtung, dass Lina Attalah nach ihrem bevorstehenden Prozess inhaftiert und Mada Masr nach der Berufungsverhandlung endgültig geschlossen werden könnte.

Am 11. November muss Lina Attalah in einem weiteren Verfahren vor Gericht. Dort werden ihr die Verbreitung von "Falschinformationen" und erneut der Betrieb einer Website ohne Genehmigung vorgeworfen. Auch hier geht es um die unabhängige Berichterstattung von Mada Masr. Die "Verbreitung von Falschinformationen" ist keine Straftat nach internationalem Recht. Nach den Menschenrechtsstandards darf die Registrierung von Medien nicht dazu dienen, unabhängigen Journalismus zum Schweigen zu bringen. Lina Attalah droht eine einjährige Freiheitsstrafe.

Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Anklagen gegen Lina Attalah sofort fallen gelassen werden, da sie sich nur auf die unabhängige Berichterstattung von Mada Masr beziehen. Lina Attalah darf nicht wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert werden.

Die Behörden müssen die Schließungsverfügung gegen Mada Masr aufheben. Bis dahin muss die Beschlagnahme des Eigentums von Mada Masr ausgesetzt werden. Sie müssen Mada Masr eine Lizenz erteilen, die Sperrung der Website aufheben und Mada Masr ermöglichen, frei und ohne weitere Schikanen oder Einschüchterungen zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Counsellor, 

I am writing to express my concern about the prosecution of prominent journalist Lina Attalah and the threat of forced closure facing Mada Masr, one of Egypt’s leading independent media outlets. 

On 11 November 2026, Lina Attalah faces trial on charges of "spreading false information" and "operating a website without a licence", solely in connection with Mada Masr’s independent reporting. "Spreading false information" is not a recognizable charge under international law since it does not constitute a legitimate limitation on freedom of expression under international human rights standards. Furthermore, the UN Human Rights Committee explicitly clarified in its General Comment No. 34 that the International Covenant on Civil and Political Rights to which Egypt is a party prohibits blanket bans on conveying erroneous opinions or inaccurate accounts of historical events. 

In separate proceedings on 27 October 2026, the New Cairo Misdemeanours Court convicted Lina Attalah in her capacity as editor-in-chief of managing an unlicensed website, imposed the maximum fine of three million Egyptian pounds (54,467 USD) and ordered the closure of Mada Masr. Security forces violently arrested her at the court following the ruling and held her until the fine was paid. She was released several hours later. The appeal is scheduled for 25 November 2026. The proceedings raised serious fair trial concerns. The judge refused to grant defence lawyers request for an adjournment to give them adequate time to prepare and rejected their requests to submit additional documents and summon witnesses. This rushed trial and the imposition of the maximum penalty heighten concerns that Lina Attalah could be imprisoned following her forthcoming trial and Mada Masr definitively closed following the appeal hearing.  

Mada Masr has repeatedly sought a licence since 2018. The authorities have either failed to respond to its applications or refused authorization. The outlet should not face closure, which can never be a proportionate sanction because of a licensing system that the authorities have used to obstruct its work. Under human rights standards, media registration must not serve as a means of silencing independent journalism. 

I urge you to ensure that all charges against Lina Attalah are immediately dropped since they related solely to Mada Masr’s independent reporting and that she is not detained for exercising her right to freedom of expression. The authorities must quash the closure order against Mada Masr and halt any measures to enforce Mada’s property seizure pending their reversal. They must grant Mada Masr a licence to operate, lift the blocking of its website and allow Mada Masr to operate freely without further harassment or intimidation. 

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 03.05.2027

Appell an

Public Prosecutor Mohamed Shawky Ayyad
c/o Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Stauffenbergstr. 6-7
10785 Berlin
 

Sende eine Kopie an

Public Prosecutor Mohamed Shawky Ayyad
Fax: (00 202) 2577 4716
E-Mail: m.office@ppo.gov.eg
X: @EgyptianPPO

Oder an die Botschaft:
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S. E. Dr. Mohamed Abd El-Sattar Elbadri 
Stauffenbergstr. 6-7
10785 Berlin
Fax: 030–477 104 9
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Anklagen gegen Lina Attalah sofort fallen gelassen werden, da sie sich nur auf die unabhängige Berichterstattung von Mada Masr beziehen. Lina Attalah darf nicht wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert werden.
  • Die Behörden müssen die Schließungsverfügung gegen Mada Masr aufheben. Bis dahin muss die Beschlagnahme des Eigentums von Mada Masr ausgesetzt werden. Sie müssen Mada Masr eine Lizenz erteilen, die Sperrung der Website aufheben und Mada Masr ermöglichen, frei und ohne weitere Schikanen oder Einschüchterungen zu arbeiten.

Sachlage

Am 27. Oktober verurteilte ein Gericht in Kairo Lina Attalah zu einer Geldstrafe von 3 Millionen ägyptischen Pfund (etwa 48.000 Euro). Außerdem ordnete das Gericht die Schließung von Mada Masr an. Der Vorwurf: Betreiben einer Website ohne Lizenz. Lina Attalah ist die Chefredakteurin des Nachrichtenportals. Sie versucht bereits seit 2018, eine Genehmigung für den Betrieb von Mada Masr zu bekommen, erhielt aber nie eine Antwort von den Behörden. Die Sicherheitskräfte nahmen sie nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal gewaltsam fest. Einige Stunden später kam sie gegen Kaution wieder frei. Sie widersprach der Entscheidung des Gerichts. Über die Berufung wird am 25. November verhandelt.

Am 11. November muss Lina Attalah in einem weiteren Verfahren vor Gericht. Dort werden ihr die Verbreitung von "Falschinformationen" und erneut der Betrieb einer Website ohne Genehmigung vorgeworfen. Auch hier geht es um die unabhängige Berichterstattung von Mada Masr. Die "Verbreitung von Falschinformationen" ist keine Straftat nach internationalem Recht. Lina Attalah droht in diesem Verfahren eine einjährige Freiheitsstrafe.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mada Masr bemühte sich seit 2018 immer wieder um eine Lizenz. Doch die Behörden haben das Genehmigungssystem genutzt, um die Arbeit des Nachrichtenportals zu behindern. Damit kann seine Schließung keine verhältnismäßige Sanktion sein. Die in den Jahren 2018 und 2020 eingereichten Anträge blieben unbeantwortet. Im Jahr 2022 erfuhr das Nachrichtenportal, dass sein Antrag ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden war. Seine anschließende Klage vor Gericht blieb erfolglos. Nachdem der Oberste Rat für Medienregulierung bei einer Anhörung im Jahr 2023 feststellte, dass angeblich Unterlagen fehlen würden, reichte Mada Masr im Jahr 2026 einen neuen, ergänzten Antrag ein – erhielt jedoch keine Antwort.

Die 44-jährige Lina Attalah ist eine bekannte Journalistin, Mitbegründerin und Chefredakteurin von Mada Masr. Das unabhängige Nachrichtenportal veröffentlicht seit Juni 2013 Beiträge auf Arabisch und Englisch und ist international für seine investigative Berichterstattung und seine redaktionelle Unabhängigkeit anerkannt. Trotz wiederholter Sperrungen der Website, Festnahmen von Mitarbeiter*innen, einer Razzia in den Büroräumen und gerichtlicher Schikanen hat die Organisation ihre Arbeit fortgesetzt. Sollte das Urteil vom 27. Oktober rechtskräftig werden, würde dies die vollständige Durchsetzung der Schließungsverfügung, einschließlich der Beschlagnahme des Unternehmensvermögens, nach sich ziehen. 

In den vergangenen sechs Jahren sahen sich Lina Atallah und ihre Kolleg*innen bei Mada Masr wegen ihrer Berichterstattung mit sechs politisch motivierten Strafverfahren konfrontiert. Zuletzt luden die Behörden Lina Atallah am 4. August 2025 zur Vernehmung vor, und zwar im Zusammenhang mit einem am 31. Juli 2025 veröffentlichten Artikel über die sich verschlechternden Haftbedingungen im Badr-3-Gefängnis. Auch damals wurden ihr die Verbreitung von "Falschinformationen" und der Betrieb einer Website ohne Genehmigung vorgeworfen. Sie kam gegen Kaution wieder frei. Gegen sie und ihre Kolleg*innen bei Mada Masr wird in fünf Fällen ermittelt.

Die Strafverfolgung von Lina Attalah und die gerichtliche Anordnung zur Schließung von Mada Masr stellen eine weitere Eskalation im Vorgehen Ägyptens gegen unabhängige Medien dar. Seit 2016 haben die Behörden Dutzende von kritischen Journalist*innen und anderen Medienschaffenden willkürlich festgenommen und inhaftiert oder wegen vermeintlicher Terrorismusvorwürfe strafrechtlich verfolgt. Sicherheitskräfte haben Razzien bei unabhängigen Medien durchgeführt, während die Behörden Hunderte von Websites gesperrt haben, darunter auch Mada Masr. Die 2018 verabschiedeten Gesetze zu Medien und Cyberkriminalität haben die Befugnisse der Behörden zur Einschränkung des unabhängigen Journalismus und zur Kriminalisierung von Meinungsäußerungen im Internet weiter ausgeweitet.

Das jüngste Verfahren gegen Lina Attalah wurde kurz nach der willkürlichen Festnahme von sechs Journalist*innen der investigativen Plattform Matsadaash im September 2026 eröffnet. Ihre Inhaftierung löste Solidaritätsproteste aus, darunter eine Sitzblockade vor dem ägyptischen Journalistenverband, die am 3. Oktober begann. Am 5. Oktober wurde die Journalistin Rasha Azab – die an der Sitzblockade teilgenommen hatte – wegen eines Beitrags in den Sozialen Medien verhört, in dem sie das Innenministerium kritisiert hatte. Die Behörden warfen ihr vor, terroristische Handlungen zu fördern, und ließen sie gegen eine Kaution in Höhe von 10.000 EGP (etwa 165 Euro) frei. Diese wiederholten Angriffe zeigen die Entschlossenheit der Behörden, unabhängige Berichterstattung zu unterbinden und diejenigen zu bestrafen, die sich dafür einsetzen.

Das Verfahren gegen Lina Attalah wirft Fragen auf, ob die Standards der Fairness eingehalten wurden. Der Richter lehnte den Antrag der Rechtsbeistände auf eine Vertagung ab, die ihnen ausreichend Zeit zur Vorbereitung verschafft hätte. Er wies ihre Anträge auf Einreichung weiterer Unterlagen sowie auf die Vorladung von Zeug*innen zurück. Das überstürzte Gerichtsverfahren und die Verhängung der Höchststrafe verstärken die Befürchtung, dass Lina Attalah nach ihrem bevorstehenden Prozess inhaftiert und Mada Masr nach der Berufungsverhandlung endgültig geschlossen werden könnte.

Nach internationalen Menschenrechtsstandards dürfen die Behörden Genehmigungsauflagen nicht dazu nutzen, unabhängige Medien zum Schweigen zu bringen oder Journalist*innen dafür zu bestrafen, dass sie ohne eine Genehmigung tätig sind, die sie wiederholt beantragt haben. Die Zwangsschließung eines Medienunternehmens stellt eine außerordentlich schwerwiegende Einschränkung der Meinungsfreiheit dar und ist keine verhältnismäßige Reaktion auf den Betrieb ohne behördliche Genehmigung.

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat festgestellt, dass allgemeine Verbote der Äußerung einer irrigen Meinung oder einer Missinterpretation von Ereignissen gegen Artikel 34 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstoßen, dessen Vertragsstaat Ägypten ist. Die "Verbreitung von Falschinformationen" ist keine Straftat nach internationalem Recht.