Ägypten: Inhaftierte Aktivistin braucht medizinische Hilfe

Porträtfoto von Marwa Arafa, die in die Kamera lächelt.

Die nächste Anhörung von Marwa Arafa vor dem Strafgericht in Kairo ist für den 17. Oktober angesetzt. Marwa Arafa ist eine Menschenrechtsverteidigerin und Übersetzerin, die seit sechs Jahren willkürlich im Gefängnis ist. Sie ist sehr krank und muss freigelassen werden! 

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Exzellenz,

Marwa Arafa sitzt seit mehr als sechs Jahren willkürlich im Gefängnis. Grund ist ihr Einsatz für die Menschenrechte. Unter anderem unterstützte sie Familien, deren Angehörige aus politischen Gründen in Haft sind. Seit ihrer Festnahme am 20. April 2020 ist sie von ihrer mittlerweile achtjährigen Tochter getrennt. 

Im Dezember 2024 stellten die Behörden Marwa Arafa gemeinsam mit 38 weiteren Personen auf Grundlage haltloser Terrorismusvorwürfe vor Gericht. Dabei verletzten sie ihr Recht auf ein faires Verfahren, unter anderem das Recht auf eine angemessene Verteidigung. Die Behörden verweigern ihr seit Mai 2020 den Zugang zu ihrem Rechtsbeistand. Doch bei der nächsten Anhörung am 17. Oktober 2026 soll ihre Verteidigung Argumente vorbringen können. Der Gesundheitszustand von Marwa Arafa ist sehr schlecht. Trotzdem wird sie nicht angemessen medizinisch versorgt. Sie hatte in der Vergangenheit ein Gerinnsel in der Lunge und Blutarmut, und braucht deshalb dringend eine fachärztliche Untersuchung und Behandlung.

Da Marwa Arafa nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte in Haft ist, muss sie umgehend und bedingungslos freigelassen und alle Anklagen gegen sie fallengelassen werden.

Bis zu ihrer Freilassung muss sie angemessen medizinisch versorgt werden, gegebenenfalls in externen Krankenhäusern, und Zugang zu ihren Rechtsbeiständen haben. Ihre Haftbedingungen müssen den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.

Hochachtungsvoll

Your Excellency,

I am writing to express my grave concern over the continued arbitrary detention and deteriorating health of human rights activist and translator Marwa Arafa. She has now been arbitrarily detained for over six years solely in relation to her peaceful human rights activism.

In December 2024, the Supreme State Security Prosecution (SSSP) referred Marwa Arafa to trial in front of the Cairo Criminal Court alongside 38 other defendants on unfounded terrorism-related charges, including joining and financing a terrorist organization. The charges against her stem solely from her human rights activism including support for families of individuals detained for political reasons. The proceedings against her have been marred by violations of her fair trial rights, including her right to adequate defence. Prison authorities in 10th of Ramadan prison have denied her access to her lawyer since May 2020. The next hearing in her trial is scheduled for 17 October 2026, when the court is expected to hear the defence’s arguments. 

Despite the severe deterioration in Marwa Arafa’s health, the authorities have failed to provide her with adequate healthcare. According to a medical report issued by the medical centre at the 10th of Ramadan prison and submitted to the court in April 2026, Marwa Arafa suffers from herniated discs affecting her spine, including her lumbar vertebrae, as well as high blood pressure. She has also previously suffered from a pulmonary embolism and anaemia and requires further specialist examinations and urgent treatment.

I urge you to immediately and unconditionally release Marwa Arafa and drop all charges against her, as she is detained solely for exercising her human rights. Pending her release, she must be held in conditions meeting international standards for the treatment of prisoners and granted access to her lawyer and adequate healthcare, including in outside hospitals, if necessary.

Yours sincerely,

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Appell an

President 
Abdelfattah Al-Sisi
Office of the President,
Al Ittihadia Palace
Cairo
ÄGYPTEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herrn Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin

Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de oder secretariat@egyptian-embassy.de


 

Amnesty fordert:

  • Da Marwa Arafa nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte in Haft ist, muss sie umgehend und bedingungslos freigelassen und alle Anklagen gegen sie fallengelassen werden.
  • Bis zu ihrer Freilassung muss sie angemessen medizinisch versorgt werden, gegebenenfalls in externen Krankenhäusern, und Zugang zu ihren Rechtsbeiständen haben. Ihre Haftbedingungen müssen den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. 

Sachlage

Marwa Arafa sitzt seit mehr als sechs Jahren willkürlich im Gefängnis. Grund ist ihr Einsatz für die Menschenrechte. Unter anderem unterstützte sie Familien, deren Angehörige aus politischen Gründen in Haft sind. Seit ihrer Festnahme am 20. April 2020 ist sie von ihrer mittlerweile achtjährigen Tochter getrennt. 

Im Dezember 2024 stellten die Behörden Marwa Arafa gemeinsam mit 38 weiteren Personen auf Grundlage haltloser Terrorismusvorwürfe vor Gericht. Dabei verletzten sie ihr Recht auf ein faires Verfahren, unter anderem das Recht auf eine angemessene Verteidigung. Die Behörden verweigern ihr seit Mai 2020 den Zugang zu ihrem Rechtsbeistand. Doch bei der nächsten Anhörung am 17. Oktober 2026 soll ihre Verteidigung Argumente vorbringen können. Der Gesundheitszustand von Marwa Arafa ist sehr schlecht. Trotzdem wird sie nicht angemessen medizinisch versorgt. Sie hatte in der Vergangenheit ein Gerinnsel in der Lunge und Blutarmut, und braucht deshalb dringend eine fachärztliche Untersuchung und Behandlung.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Marwa Arafa ist Übersetzerin und Menschenrechtsverteidigerin. Sie hat Familienangehörige von Personen unterstützt, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Ihre Hilfe umfasste unter anderem die Unterstützung von Angehörigen bei den Kosten für Gefängnisbesuche. Außerdem setzte sie sich für die Rechte von Kindern ein. Sie wurde vor den Augen ihrer damals zweijährigen Tochter festgenommen, bei der später Autismus diagnostiziert wurde. 

Nach ihrer Festnahme am 20. April 2020 fiel Marwa Arafa 14 Tage lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. In dieser Zeit wurde sie ohne Rechtsbeistand verhört. Ihre Untersuchungshaft wurde immer wieder verlängert, ohne dass sie die Möglichkeit hatte, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung wirksam anzufechten. So wurde sie viel länger als die zwei Jahre festgehalten, die laut ägyptischen Gesetzen für die Untersuchungshaft zulässig sind. Ihre Rechtsbeistände hatten bis zu ihrer ersten Verhandlung im Juli 2025 keinen Zugang zu der Fallakte. Die Gefängnisbehörden haben Marwa Arafa außerdem daran gehindert, sich mit ihrem Rechtsbeistand zu treffen, was die Vorbereitung einer angemessenen Verteidigung beeinträchtigte.

Marwa Arafa war von April 2020 bis zu ihrer Verlegung in das Gefängnis von Madinat al-Aschir min Ramadan im Juli 2023 im Frauengefängnis Al-Qanater inhaftiert. Nach Informationen von Amnesty International weigerte sich das Personal des Gefängnisses Al-Qanater, einzugreifen, als sie von anderen Gefangenen misshandelt wurde, und lehnte wiederholt ihre Anträge ab, gegen eine finanzielle Vergütung in Gefängniswerkstätten zu arbeiten. 

Seit August 2025 verweigern die Behörden des Gefängnisses Madinat al-Aschir min Ramadan Marwa Arafa ihr Recht auf tägliche Bewegung, was gegen die ägyptischen Gefängnisvorschriften und internationale Standards zur Behandlung von Gefangenen verstößt. Einem von ihrer Familie konsultierten Arzt zufolge ist tägliche Bewegung für sie von entscheidender Bedeutung, um zukünftige Blutgerinnsel und eine weitere Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu verhindern. Im August 2025 erlitt Marwa Arafa eine Lungenembolie, die durch die Verabreichung von Blutverdünnungsmitteln behoben werden konnte. Nachfolgende Untersuchungen ergaben eine Herzerkrankung, die weitere diagnostische Tests erforderlich macht, um festzustellen, ob sie eine Herzkatheteruntersuchung oder eine medikamentöse Behandlung benötigt. Dies wurde von einem unabhängigen Arzt festgestellt, der von ihrer Familie konsultiert wurde. Die Anträge der Familie, sie zur Durchführung der notwendigen Diagnose und Behandlung in ein externes Krankenhaus zu verlegen, werden von den Gefängnisbehörden weiter abgelehnt. Laut einem medizinischen Gutachten leidet sie zudem an Bandscheibenvorfällen und Bluthochdruck.

Marwa Arafas erste Verhandlung vor der für Terrorismus zuständigen Kammer des Strafgerichts in Kairo fand am 6. Juli 2025 nach über fünf Jahren willkürlicher Untersuchungshaft statt. Laut der unabhängigen Menschenrechtsorganisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR) vertagte das Gericht die Verhandlung auf den 18. Oktober 2025, damit die Rechtsbeistände die Akte einsehen können – was ihnen bisher verweigert worden war. Am 18. Oktober 2025 erschien Marwa Arafa sichtlich erschöpft und mit deutlichen Atembeschwerden vor Gericht. Der Vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung auf den 20. Dezember 2025, nachdem die Verteidigung beantragt hatte, die Zeug*innen der Anklage – die an den Ermittlungen beteiligten Polizist*innen – zu befragen und ins Kreuzverhör zu nehmen. Dies geschah bei zwei Verhandlungen, im Dezember 2025 und im Februar 2026.

Der Fall von Marwa Arafa ist emblematisch für willkürliche Inhaftierungen in Ägypten. Menschen werden über lange Zeit hinweg in Untersuchungshaft gehalten und wegen unbegründeter Terrorismusvorwürfe oder mutmaßlicher Verbreitung von "Falschnachrichten" vor Gericht gestellt. Menschenrechtler*innen, Aktivist*innen und andere werden so für die friedliche Ausübung ihrer Menschenrechte bestraft.

Amnesty International hat wiederholt Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Prozessen vor Terrorismusgerichten dokumentiert. Dazu gehören Verstöße gegen das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung durch ein zuständiges, unparteiisches und unabhängiges Gericht sowie gegen das Recht auf angemessene Verteidigung und Waffengleichheit.