Hinrichtung ausgesetzt

DIese Urgent Action ist beendet.

Am 22. August ordnete der Gouverneur von Missouri die Aussetzung der für den gleichen Tag geplanten Hinrichtung von Marcellus Williams an. Der Gouverneur wird einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um den Fall zu prüfen und eine Empfehlung hinsichtlich einer möglichen Begnadigung auszusprechen.

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Sachlage

Marcellus Williams wurde 2001 des Mordes an Felicia Gayle für schuldig befunden, die am 11. August 1998 in ihrer Wohnung in University City in St. Louis County im US-Bundesstaat Missouri erstochen aufgefunden worden war. Es lagen lediglich Indizienbeweise gegen Marcellus Williams vor und es gab weder forensische Beweise noch Augenzeugenberichte, die ihn mit der Tat in Verbindung bringen. Anlass zur Besorgnis gab die Verwendung von Informantenaussagen. Außerdem bestand die Jury aus elf weißen und nur einem schwarzen Geschworenen –  in einem Fall, in dem ein Afro-Amerikaner wegen des Mordes an einer Weißen angeklagt wurde. Nach einer Straffindungsphase, in der die Geschworenen weder über die geistige Behinderung des Angeklagten informiert wurden noch über die Tatsache, dass er in der Vergangenheit misshandelt worden war und in Armut lebte, empfahlen sie die Verhängung der Todesstrafe. Ein Urteil, das im August 2001 vom Gericht verkündet wurde.

Im Berufungsverfahren stellten die Rechtsbeistände von Marcellus Williams die Glaubwürdigkeit der Informantenaussagen infrage und beantragten DNA-Tests an den Beweisstücken, um die "Identität des wirklichen Mörders" zutage zu fördern. In DNA-Tests zum Zeitpunkt des Verfahrens konnte die DNA von Marcellus Williams nicht identifiziert werden. Im Jahr 2016 wurden DNA-Spuren getestet, die auf dem Griff des Messers gefunden wurden, das als Mordwaffe gedient hatte. Laut Angaben des Testinstituts könne anhand des DNA-Profils nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Marcellus Williams der Täter sei. Ein Experte der Verteidigung kam jedoch zu dem Schluss, dass "Williams' DNA nicht in dem Profil enthalten ist" und "Marcellus Williams aller Wahrscheinlichkeit nach nichts mit der auf dem Messer gefundenen DNA zu tun hat". Am 14. August 2017 reichten die Rechtsbeistände von Marcellus Williams einen Antrag vor dem Obersten Bundesgericht in Missouri ein und legten diesem den neuen Bericht eines anderen DNA-Experten bei, der ebenfalls zu dem Schluss kam, dass "Marcellus Williams nichts mit der auf dem Messer gefundenen DNA zu tun hat". Am 15. August lehnte das Oberste Bundesgericht von Missouri den Antrag ab und hielt am Termin für die Hinrichtung am 22. August fest.

Am 22. August ordnete Gouverneur Eric Greitens eine Aussetzung der Hinrichtung an, um einen fünfköpfigen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der "alle der Jury vorgelegten Beweise nebst neuem DNA-Beweismaterial und relevanten Beweisen, die der Jury bisher nicht zur Verfügung standen" berücksichtigen soll. Der Ausschuss "soll dem Gouverneur Bericht erstatten und eine Empfehlung aussprechen, ob Williams hingerichtet oder seine Todesstrafe umgewandelt werden soll".

Begleitend zu seiner Anordnung erklärte Gouverneur Greitens Folgendes: "Die Todesstrafe ist eine ultimative, unabänderliche Strafe. Um sie zu vollstrecken, müssen die Menschen in Missouri sich auf das Schuldurteil verlassen können. Angesichts neuer Informationen in diesem Fall werde ich einen Untersuchungsausschuss einsetzen." Ihm zufolge werden unter den fünf Mitgliedern des Ausschusses auch pensionierte Richter_innen aus Missouri sein. Außerdem habe der Ausschuss das Recht eine gerichtliche Vorladung auszusprechen, so, wie es das bundesstaatliche Recht vorsieht.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.