Aktivist wieder frei

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 6. Juni wurde der palästinensische Aktivist und Menschenrechtsverteidiger Munther Amira aus dem Hadarim-Gefängnis in Israel freigelassen, nachdem er zuvor seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte. Munther Amira war am 12. März zu sechs Monaten Haft, fünf Jahren Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er wurde aufgrund von Anklagepunkten verurteilt, die sich auf seine friedliche Teilnahme an Protestveranstaltungen beziehen.

Munther Amira wird von einem Polizisten von hinten festgehalten

Der palästinensische Menschenrechtsverteidiger Munther Amira

Sachlage

Der palästinensische Menschenrechtsverteidiger Munther Amira koordiniert die Aktivitäten der Aktivistengruppe Popular Struggle Coordination Committee (PSCC). Am 6. Juni kam er nach sechs Monaten Haft aus dem Gefängnis frei. Er wurde am 12. März vom Militärgericht in Ofer im besetzten Westjordanland zu sechs Monaten Gefängnis, fünf Jahren Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000 israelischen Schekel (etwa 581 US-Dollar) verurteilt.

Munther Amira ist ein 48-jähriger palästinensischer Flüchtling aus Deir Aban, einem Dorf südlich von Jerusalem. Er lebt derzeit im Aida-Flüchtlingslager nahe Bethlehem. Am 27. Dezember 2017 war er von israelischen Soldat_innen festgenommen worden, als er friedlich an einer Protestveranstaltung teilgenommen hatte. Die Veranstaltung war von palästinensischen Anwohner_innen und Aktivist_innen in Bethlehem im besetzten Westjordanland organisiert worden. Auf der Veranstaltung wurde die Freilassung der Aktivistinnen Ahed und Nariman Tamimi gefordert.

Ursprünglich wurde in 13 Punkten Anklage gegen Munther Amira erhoben, die Vorwürfe hingen mit seiner Teilnahme an fünf verschiedenen Demonstrationen zusammen. Er wurde in vier Fällen der "Störung der Öffentlichen Ordnung" und der Teilnahme an einer "unangemeldeten Protestveranstaltung" schuldig gesprochen, die in Verbindung mit vier Demonstrationen im November und Dezember 2017 standen. Einige dieser Anklagepunkte, z. B. die "Teilnahme an einer unangemeldeten Protestveranstaltung", die unter die Militärverordnung 101 fällt, erfüllen keine Straftatbestände nach internationalen Standards.

Munther Amira war auf israelischem Boden in Haft gehalten worden. Dies verstößt gegen das Vierte Genfer Abkommen, das vorschreibt, dass Gefangene aus besetzten Gebieten auch in diesen festgehalten werden müssen und nicht auf dem Territorium der Besatzungsmacht.

Am 7. Mai sprach Munther Amira mit Amnesty International und ließ Dankesbotschaften an all diejenigen übermitteln, die in seinem Fall tätig geworden waren:

"Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die mich während meiner Inhaftierung im Gefängnis erreicht hat. Das Leben dort war äußerst schwierig und ich bin schlecht behandelt worden, aber die Unterstützung derer, die an mich geglaubt haben, hat mich stark gemacht. Ich bin wegen unbegründeter Anklagen für meinen friedlichen Protest gegen die israelische Besetzung verurteilt worden, aber nichts wird mich davon abhalten, weiterzumachen... Wir sind Menschenrechtsverteidiger_innen - es ist unsere Pflicht, die Rechte des palästinensischen Volkes zu verteidigen. Wir werden nicht einknicken. Wir werden weitermachen, friedlich für unsere Rechte zu kämpfen, bis die Besetzung ein Ende hat".

Er fügte hinzu: "Es fühlt sich sehr gut an, zurück Zuhause zu sein und die letzten Tage des Fastenmonats Ramadan und Eid al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) mit meiner Frau und meinen Kindern feiern zu können".

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich.