Repressionen gegen Inhaftierte

Irakisches Gefängnis

Angehörige einer marokkanischen Protestbewegung befinden sich unter schlechten Bedingungen in Haft

Der Protestanführer Nasser Zefzafi und der Journalist Hamid El Mahdaoui befinden sich in verlängerter Einzelhaft. Andere Gefangene, deren Gesundheitszustand sich derzeit im Hungerstreik verschlechtert, sehen sich Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt. Sie stehen alle in Casablanca vor Gericht.

Appell an

Leiter der Generaldelegation für Vollzugsverwaltung und Wiedereingliederung

Mohamed Saleh Tamek

Angle Avenue Arar et rue El-Jouz

Hay El Riyad, Rabat, MAROKKO

Sende eine Kopie an

Staatsminister für Menschenrechte

Mustapha Ramid


Inter-ministerial Delegation for Human Rights

Avenue Ibn Sina et rue Oued El Makhazine

Agdal, Rabat, MAROKKO

Fax: (00 212) 5 37 67 11 55

Twitter: @didh_maroc

Botschaft des Königreichs Marokko

S.E. Herrn Omar Zniber

Niederwallstraße 39

10117 Berlin

Fax: 030-2061 2420

Amnesty fordert:

  • Bitte beenden Sie umgehend die verlängerte Einzelhaft von Nasser Zefzafi und Hamid El Mahdaoui.
  • Stellen Sie bitte auch sicher, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Hungerstreikende durchgeführt werden und sie ungehinderten Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung in Übereinstimmung mit der medizinischen Ethik erhalten.
  • Lassen Sie alle Inhaftierten umgehend und bedingungslos frei, die allein wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind.

Sachlage

Die marokkanischen Behörden halten den führenden Kopf der Hirak-Protestbewegung Nasser Zefzafi sowie den Journalisten Hamid El Mahdaoui in verlängerter Einzelhaft. Nasser Zefzafi befindet sich seit mindestens 116 Tagen in Einzelhaft. Hamid El Mahdaoui wird seit seiner Festnahme im Juli in Einzelhaft gehalten.

Nasser Zefzafi ist in einer Einzelzelle in einem leeren Flügel des Ain-Sbaa-1-Gefängnisses in Casablanca untergebracht und erhält zweimal täglich eine halbe Stunde Hofgang. Hamid El Mahdaoui sitzt ebenfalls in einer Einzelzelle und hat täglich nur eine halbe Stunde Hofgang, während der er allein ist. Mehr als 15 Tage lang mindestens 22 Stunden täglich keinen sinnvollen Kontakt mit anderen Gefangenen haben zu dürfen, stellt verlängerte Einzelhaft dar. Laut der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Mandela-Regeln) kommt die verlängerte Einzelhaft Folter und anderer Misshandlung gleich. Die beiden Männer gehören zu insgesamt 54 Männern, darunter auch Journalisten, die von der Königlichen Staatsanwaltschaft des Berufungsgerichts in Casablanca unter anderem wegen Untergrabung der inneren Sicherheit angeklagt sind. Grund für die Anklagen sind die überwiegend friedlichen sozialen Proteste in der nördlichen Rif-Region Marokkos 2017. Nur wenige sind laut ihren Rechtsbeiständen wegen konkreter Gewalttaten angeklagt, den meisten wird "Aufwiegelung" zu Protesten, Rebellion und Unruhen in den Sozialen Medien zur Last gelegt.

Mindestens 35 Gefangene im Ain-Sbaa-1-Gefängnis befinden sich seit zwei bis drei Wochen im Hungerstreik und langsam verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand. Zu ihren Forderungen gehören das Ende der anhaltenden Festnahmen in der Rif-Region und die Freilassung aller im Zusammenhang mit diesen Protesten inhaftierten Personen. Ihre Rechtsbeistände reichten Beschwerde wegen scheinbarer Repressalien gegen die Hungerstreikenden ein, nachdem Gefängniswärter Berichten zufolge am 20. September auf ihren Smartphones Gefangene filmten und sie während einer unangekündigten Leibesvisitation nach dem wöchentlichen Besuch ihrer Familien verhöhnten. Die Hungerstreikenden wurden zudem voneinander getrennt, in verschlossenen Zellen untergebracht und die wöchentlichen Telefonate mit ihren Familienangehörigen wurden eingeschränkt oder ganz unterbunden. Bei Zellendurchsuchungen wurde ihr Eigentum beschlagnahmt oder beschädigt. Eine Reihe von Gefangenen trat eine Woche lang in einen trockenen Hungerstreik, um damit gegen die mutmaßlichen Vergeltungsmaßnahmen zu

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 24. Juli sprach das Gericht der ersten Instanz von Al Hoceima den Journalisten Hamid El Mahdaoui wegen Anstiftung anderer zur Teilnahme an einer nicht genehmigten Protestveranstaltung schuldig und verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Marokkanischen Dirham (umgerechnet etwa 1.800 Euro). Als die Strafe im Rechtsmittelverfahren am 12. September auf ein Jahr hochgesetzt wurde, trat er aus Protest sechs Tage lang in den Hungerstreik. Anlass für das Strafverfahren waren seine Erklärungen auf einem öffentlichen Platz in Al Hoceima am Vorabend einer großen Protestveranstaltung am 20. Juli 2017, die gefilmt und dann in den Sozialen Medien verbreitet wurden. Sein Schuldspruch stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar.

Neben Nasser Zefzafi und Hamid El Mahdaoui wurden noch fünf weitere bei den Rif-Protesten Inhaftierte in verlängerter Einzelhaft gehalten. Mohamed Jelloul, Nabil Ahamjik, Mohamed El Majjaoui, Mohamed El Asrihi und Khaled El Baraka wurden bis zum Abschluss der gerichtlichen Untersuchung fast drei Monate in verlängerter Einzelhaft festgehalten und erst im August in Gemeinschaftszellen verlegt.

Laut den Mandela-Regeln handelt es sich um Einzelhaft, wenn "Gefangene täglich 22 Stunden oder länger ohne sinnvollen Kontakt zu anderen Menschen eingesperrt sind". Verlängert ist die Einzelhaft, wenn sie mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage andauert. Einzelhaft muss nicht notwendigerweise als Bestrafung gedacht gewesen sein.

Fünf der 54 nach den Rif-Protesten vor dem Berufungsgericht in Casablanca angeklagten Männer sind im Ain-Sbaa-1-Gefängnis inhaftiert, vier sind bis zur Gerichtsverhandlung freigelassen worden. Die große Mehrheit der Angehörigen der Gefangenen reisen mehr als 550 km von Al Hoceima und anderen Orten im Rif zum Ain-Sbaa-1-Gefängnis. Es ist auch als "Okacha"-Gefängnis bekannt und befindet sich in der Wirtschaftsmetropole Casablanca.

Die Anhörungen in den Strafverfahren begannen am 12. September. 35 der Hungerstreikenden, die nach den Rif-Protesten inhaftiert wurden, sind im Ain-Sbaa-1-Gefängnis in Casablanca inhaftiert. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich. Insbesondere der Zustand derer, die eine Woche lang kein Wasser getrunken haben, um damit gegen die scheinbaren Vergeltungsmaßnahmen an den Hungerstreikenden bei Zellendurchsuchungen und Leibesvisitationen am 20. September im Ain-Sbaa-1-Gefängnis zu protestieren. In Gefängnissen in Fez, Taza, Taourirt und Guercif befinden sich weitere Rif-Gefangene im Hungerstreik.

Marokkos Generaldelegation für Vollzugsverwaltung und Wiedereingliederung hat die Hungerstreiks wiederholt in der Öffentlichkeit geleugnet, obwohl mehrere Gefangene wegen ihres Hungerstreiks bereits Treffen mit Mitarbeiter_innen der Justiz hatten und auf die Krankenstation verlegt wurden, weil sich ihr Gesundheitszustand durch den Hungerstreik verschlechtert hatte. Die marokkanischen Behörden sind verpflichtet sicherzustellen, dass Gefangene im Hungerstreik Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal und angemessener medizinischer Versorgung erhalten.

Marokkos Generaldelegation für Vollzugsverwaltung und Wiedereingliederung hat die Hungerstreiks wiederholt in der Öffentlichkeit geleugnet, obwohl mehrere Gefangene wegen ihres Hungerstreiks bereits Treffen mit Mitarbeiter_innen der Justiz hatten und auf die Krankenstation verlegt wurden, weil sich ihr Gesundheitszustand durch den Hungerstreik verschlechtert hatte. Die marokkanischen Behörden sind verpflichtet sicherzustellen, dass Gefangene im Hungerstreik Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal und angemessener medizinischer Versorgung erhalten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem englischsprachigen Artikel: Morocco: Dozens arrested over mass protests in Rif report torture in custody (News story) https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/08/morocco-dozens-arrested-over-mass-protests-in-rif-report-torture-in-custody/