Amnesty Report Vereinigte Arabische Emirate 30. Mai 2016

Vereinigte Arabische Emirate 2016

 

Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. In den Gefängnissen befanden sich weiterhin gewaltlose politische Gefangene, die in unfairen Prozessen verurteilt worden waren. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten waren arbeitsrechtlich kaum geschützt und wurden ausgebeutet und missbraucht. Die Todesstrafe blieb in Kraft; 2015 wurde eine Hinrichtung vollstreckt.

Hintergrund

Im März 2015 schlossen sich die Vereinigten Arabischen Emirate einer von Saudi-Arabien geführten internationalen Militärallianz an, die in den bewaffneten Konflikt im Jemen eingriff (siehe Länderbericht Jemen).

Im Mai 2015 verweigerten die Behörden einem Vertreter von Amnesty International die Einreise. Er war von der Bauindustrie eingeladen worden, um bei einer Konferenz in Dubai einen Vortrag zu halten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012 sowie des Antiterrorgesetzes von 2014, um Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und zu inhaftieren. Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden im Juli 2015 wurden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit weiter unterdrückt. Das neue Gesetz versteht unter dem Tatbestand der Hassrede "alle Äußerungen oder Verhaltensweisen, die zu Volksverhetzung, zum Schaden oder zur Diskriminierung von Einzelpersonen oder Gruppen beitragen könnten", und sieht dafür mindestens fünf Jahre Haft vor. Außerdem werden die Gerichte ermächtigt, Vereinigungen aufzulösen, die nach Ansicht der Richter Hassreden provozieren, und deren Gründer zu mindestens zehn Jahren Haft zu verurteilen.

Im Februar 2015 nahmen Beamte des Staatssicherheitsdienstes Dr. Alyaziyah, Asma und Mariam Khalifa al-Suwaidi fest. Die drei Schwestern hatten auf Twitter Kommentare über ihren Bruder veröffentlicht, einen gewaltlosen politischen Gefangenen. Sie galten drei Monate lang als "verschwunden", bevor sie im Mai freigelassen wurden.

Im Mai 2015 verurteilte das Strafgericht von Dubai einen indischen Staatsbürger zu einem Jahr Gefängnis und anschließender Abschiebung. Er war der Gotteslästerung für schuldig befunden worden, weil er eine Äußerung auf Facebook veröffentlicht hatte, die nach Ansicht der Behörden den Islam und den Propheten Mohammed "diffamiert" hatte. Im selben Monat verurteilte die Staatsschutzkammer des Obersten Gerichtshofs, die für Straftaten gegen die nationale Sicherheit zuständig ist, Ahmed Abdulla al-Wahdi zu zehn Jahren Gefängnis. Er war für schuldig befunden worden, ein Benutzerkonto in den sozialen Medien eröffnet und betrieben und in Kommentaren auf Twitter die Führung der Vereinigten Arabischen Emirate sowie staatliche Einrichtungen "diffamiert" zu haben.

Im Juni 2015 verurteilte die Staatsschutzkammer Nasser al-Junaibi zu drei Jahren Gefängnis. Das Gericht sprach ihn schuldig, "die königliche Familie diffamiert" und "Gerüchte und Informationen verbreitet zu haben, die dem Land schadeten". Das Urteil bezog sich vor allem auf Twitter-Kommentare, in denen al-Junaibi einen Massenprozess gegen Regierungskritiker und Reformbefürworter im Jahr 2013 als "rechtliche Farce" bezeichnet hatte. Der Prozess war unter der Bezeichnung VAE 94 bekannt geworden. Viele der 94 Verurteilten befanden sich 2015 noch immer in Haft, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene wie der Menschenrechtsanwalt Dr. Mohammed al-Roken.

Verschwindenlassen

Sicherheitskräfte nahmen 2015 zahlreiche Personen fest, darunter auch ausländische Staatsbürger und friedliche Regierungskritiker, und ließen sie "verschwinden". Die Betroffenen wurden ohne Kontakt zur Außenwelt an geheimen Orten festgehalten, in einigen Fällen mehr als ein Jahr lang.

Im August 2015 "verschwand" der Akademiker, Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige gewaltlose politische Gefangene Dr. Nasser bin Ghaith, nachdem ihn Beamte des Staatssicherheitsdienstes festgenommen hatten. Er hatte sich auf Twitter kritisch über "arabische Diktatoren" geäußert. Ende 2015 war sein Aufenthaltsort noch immer unbekannt.

Folter und andere Misshandlungen

Mehrere Personen, die zeitweise dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, gaben an, sie seien während ihrer Haft von Sicherheitsbeamten gefoltert und anderweitig misshandelt worden. Die Behörden wiesen die Foltervorwürfe zurück und leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein. Damit ignorierten sie die Empfehlung der UN-Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten. Sie hatte die Regierung im Mai 2015 aufgefordert, eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung von Foltervorwürfen einzusetzen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Die Behörden nutzen vage formulierte und extrem weitgefasste Formulierungen des Strafgesetzbuchs, des Gesetzes zur Internetkriminalität und des Antiterrorgesetzes, um zahlreiche Personen strafrechtlich zu verfolgen und ihnen vor der Staatsschutzkammer des Obersten Gerichtshofs den Prozess zu machen. Gegen die Urteile dieses Gerichts können keine Rechtsmittel eingelegt werden, was gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren verstößt. Eine Angeklagte, die das Gericht zum Tode verurteilte, wurde zwei Wochen später hingerichtet (siehe unten).

Im August 2015 fand vor der Staatsschutzkammer des Obersten Gerichtshofs ein Massenprozess gegen 41 Personen statt. Ihnen wurde u. a. zur Last gelegt, sie hätten ein Komplott geschmiedet, um die Regierung zu stürzen und ein Kalifat nach dem Vorbild der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) zu errichten. Mindestens 21 der Angeklagten waren 20 Monate lang "verschwunden", nachdem Sicherheitskräfte sie im November und Dezember 2013 festgenommen hatten.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Im Juli 2015 verurteilte ein Gericht eine 18-Jährige zu neun Monaten Gefängnis, weil sie verbotene Beziehungen mit Männern eingegangen sein soll. Sie war als 16-Jährige festgenommen und zunächst gegen Kaution freigelassen worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen Im Februar 2015 wurde Anklage gegen zwei Transfrauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erhoben. Man warf ihnen vor, sich als Frauen verkleidet und einen Ort betreten zu haben, der nur für Frauen zugänglich ist. Die beiden blieben inhaftiert, bis sie eine Geldstrafe gezahlt hatten, und wurden dann abgeschoben.

Rechte von Arbeitsmigranten

Ungeachtet der Schutzklauseln im Arbeitsgesetz von 1980 sowie nachfolgender Dekrete wurden Arbeitsmigranten weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Das Sponsorensystem (kafala) machte es Arbeitgebern ("Sponsoren") leicht, Arbeitsmigranten auszubeuten.

Eine Studie, die von einer Regierungseinrichtung in Auftrag gegeben worden war, stellte im April 2015 fest, dass Tausende ausländische Bauarbeiter, die auf dem Campus der New York University in Abu Dhabi tätig waren, bei ihrer Einstellung gezwungen worden waren, horrende Gebühren zu bezahlen. Außerdem waren ihre Pässe einbehalten worden, obwohl die Universität Richtlinien erlassen hatte, die faire Arbeits- und Lebensbedingungen für die Arbeiter sicherstellen sollten. Hausangestellte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelte, waren von den Schutzvorschriften für ausländische Arbeitskräfte noch immer ausgenommen. Sie waren häufig körperlicher Gewalt ausgesetzt, durften das Haus nicht verlassen und wurden ausgebeutet. Arbeitsmigranten, die sich an Streiks oder anderen gewerkschaftlichen Aktionen beteiligten, drohten Haft und Ausweisung.

Dass die Behörden keinerlei Kritik an ihrem Umgang mit Arbeitsmigranten duldeten, wurde deutlich, als sie im März 2015 Professor Andrew Ross, einem Arbeitsrechtsexperten der New York University, die Einreise verweigerten.

Todesstrafe

Mord und andere Verbrechen konnten weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden. Gerichte verhängten erneut Todesurteile. Am 29. Juni 2015 verurteilte die Staatsschutzkammer des Obersten Gerichtshofs Alaa al-Hashemi wegen terroristischer Straftaten zum Tode. Sie hatte keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Am 13. Juli 2015 wurde sie hingerichtet.

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