Amnesty Report 01. Juni 2016

Katar 2016

 

Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Meldungen über Hinrichtungen lagen nicht vor.

Hintergrund

Im März 2015 schloss sich Katar einer von Saudi-Arabien geführten internationalen Militärallianz an, die in den bewaffneten Konflikt im Jemen eingriff (siehe Länderbericht Jemen).

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin ein. Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed al-Ajami, der auch unter dem Namen Mohamed Ibn al-Dheeb bekannt ist, befand sich weiterhin in Haft. Er war 2012 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er Gedichte geschrieben und vorgetragen hatte, die nach Ansicht der Behörden das Staatsoberhaupt und den Staat beleidigten. Im Februar 2015 wies der Außenminister den Vorwurf zurück, Mohammed al-Ajami sei wegen seiner friedlich geäußerten Meinung in Haft.

Im Mai nahmen Sicherheitskräfte den britischen Journalisten Mark Lobel und drei weitere Medienschaffende fest, obwohl ihnen offiziell erlaubt worden war, Katar zu besuchen, um über die Lage der Arbeitsmigranten zu berichten. Nach zwei Tagen wurden sie ohne Anklageerhebung freigelassen und durften in Katar bleiben.

Justizwesen

Im März 2015 legte die UN-Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten einen Bericht über ihren Besuch in Katar im Jahr 2014 vor. Darin kam sie zu dem Schluss, dass das Justizwesen gravierende Mängel aufwies mit negativen Folgen für die Menschenrechtssituation des Landes und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der im Justizwesen Tätigen.

Das Berufungsgericht in der Hauptstadt Doha bestätigte den Schuldspruch gegen den philippinischen Staatsangehörigen Ronaldo Lopez Ulep, der 2014 zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Spionage verurteilt worden war. Das Urteil stützte sich weitgehend auf ein "Geständnis", das nach Angaben des Angeklagten von Sicherheitsbeamten während der Untersuchungshaft unter Folter von ihm erpresst wurde. Das Berufungsgericht setzte die Strafe auf 15 Jahre Haft herab. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Schuldsprüche gegen zwei weitere philippinische Staatsangehörige, die gemeinsam mit Ronaldo Lopez Ulep vor Gericht standen. Ihr Strafmaß wurde ebenfalls reduziert.

Rechte von Arbeitsmigranten

Die mehr als 1,6 Mio. ausländischen Arbeitskräfte, die mehr als 90% der Arbeitnehmer Katars stellten, litten weiterhin unter Ausbeutung und Misshandlung durch ihre Arbeitgeber. Das Staatsoberhaupt und der Außenminister besuchten 2015 Indien und Nepal, die wichtigsten Herkunftsländer der Arbeitsmigranten, und versprachen, die Ausbeutung von Arbeitskräften zu bekämpfen. Im Oktober 2015 billigte Scheich Tamim bin Hamad bin Khalifa Al Thani Änderungen am Sponsorensystem (kafala), das Migranten an ihre Arbeitgeber ("Sponsoren") bindet. Demnach sollen sich Arbeitsmigranten künftig beschweren können, wenn ihnen ihr Arbeitgeber die Ausreise aus Katar verwehrt. Außerdem soll die staatliche Aufsicht über Stellenwechsel und Ausreisen von Arbeitsmigranten verstärkt werden. Am Grundsatz, dass Arbeitsmigranten die Erlaubnis ihrer Arbeitgeber benötigen, wenn sie ihren Arbeitsplatz wechseln oder das Land verlassen wollen, änderte sich jedoch nichts. Eine Umsetzung der Reformen ist frühestens für Ende 2016 zu erwarten. Im Februar 2015 genehmigte das Staatsoberhaupt die Einführung eines elektronischen Systems, das zu einer geregelten Auszahlung von Löhnen führen soll, indem es Arbeitgebern nur noch Lohnzahlungen in Form von Banküberweisungen erlaubt.

Entgegen dem katarischen Recht behielten die Arbeitgeber die Pässe der Arbeitsmigranten in der Regel ein. Damit waren die Arbeitsmigranten Zwangsarbeit und Misshandlungen schutzlos ausgesetzt. Tausende Arbeiter, die im Baugewerbe und in damit verbundenen Branchen beschäftigt waren, lebten weiterhin in schmutzigen, überfüllten und oft unsicheren Unterkünften. Die Regierung versprach den Bau von bis zu 258 000 neuen Arbeiterunterkünften bis Ende 2016. Im August 2015 teilte sie mit, es sei Wohnraum für 50 000 Arbeiter geschaffen worden.

Für Tausende Hausangestellte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelte, und für Arbeitsmigranten, die in kleinen Firmen oder unter ungeregelten Arbeitsbedingungen beschäftigt waren, bestand eine große Gefahr, Opfer von Misshandlung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu werden. Arbeitsmigranten in großen Firmen machten auf anhaltende Missstände aufmerksam, wie z. B. unzumutbare Unterkünfte, niedrige Löhne und deren verspätete Auszahlung sowie gefährliche Arbeitsbedingungen. Außerdem war es ihnen aufgrund des Sponsorensystems nicht erlaubt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Nach den verheerenden Erdbeben in Nepal im April und Mai 2015 klagten viele nepalesische Arbeitsmigranten darüber, dass ihre Arbeitgeber ihnen die Ausreisegenehmigung und die Bezahlung des Rückflugs verweigerten, obwohl sie dazu nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrags verpflichtet waren. Ohne diese finanzielle Unterstützung konnten nur wenige Arbeitsmigranten nach Nepal zurückkehren. Von denen, die heimkehrten, berichteten viele, ihre Arbeitgeber in Katar hätten ausstehende Löhne einbehalten.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen wurden 2015 weiterhin durch Gesetze und im Alltag benachteiligt und waren Misshandlungen durch Familienmitglieder schutzlos ausgeliefert. Gesetzliche Regelungen bezüglich Eheschließung, Scheidung, Erbschaftsangelegenheiten, Sorgerecht für die Kinder, Staatsan-gehörigkeit und Bewegungsfreiheit diskriminierten Frauen nach wie vor.

Todesstrafe

Das Berufungsgericht bestätigte 2015 mindestens ein Todesurteil. Es gab keine Berichte über Hinrichtungen.

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