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Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt. Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportSchweden09.05.2012 Schweden 2012 Ahmed Agiza, der Opfer einer außerordentlichen Gefangenenüberstellung geworden war, wurde in Ägypten aus der Haft entlassen. Es wurden Bedenken laut, dass zahlreichen asylsuchenden Roma aus Serbien ein faires Asylverfahren verweigert wurde. Die Abschiebungen nach Eritrea und in den Irak hielten an: Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08. Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte. Amnesty ReportAserbaidschan03.05.2012 Aserbaidschan 2012 Friedliche Demonstrationen wurden verboten und gewaltsam aufgelöst; oppositionelle Aktivisten kamen in Haft. Proteste und kritische Meinungsäußerungen wurden unterdrückt, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt.
Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportSchweden09.05.2012 Schweden 2012 Ahmed Agiza, der Opfer einer außerordentlichen Gefangenenüberstellung geworden war, wurde in Ägypten aus der Haft entlassen. Es wurden Bedenken laut, dass zahlreichen asylsuchenden Roma aus Serbien ein faires Asylverfahren verweigert wurde. Die Abschiebungen nach Eritrea und in den Irak hielten an:
Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08.
Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte.
Amnesty ReportAserbaidschan03.05.2012 Aserbaidschan 2012 Friedliche Demonstrationen wurden verboten und gewaltsam aufgelöst; oppositionelle Aktivisten kamen in Haft. Proteste und kritische Meinungsäußerungen wurden unterdrückt, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft.