Amnesty Report Aserbaidschan 03. Mai 2012

Aserbaidschan 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Aserbaidschan Staatsoberhaupt: Ilham Alijew Regierungschef: Artur Rasizade Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 9,3 Mio. Lebenserwartung: 70,7 Jahre Kindersterblichkeit: 33,5 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%

Friedliche Demonstrationen wurden verboten und gewaltsam aufgelöst; oppositionelle Aktivisten kamen in Haft. Proteste und kritische Meinungsäußerungen wurden unterdrückt, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt.

Hintergrund

Es gab eine wachsende Unzufriedenheit über die autoritäre Herrschaft und die strengen Kontrollmaßnahmen gegenüber Personen, die Kritik übten. Dies führte im März und April 2011 zu einer Reihe von Protesten. Hunderte von Menschen versammelten sich in der Hauptstadt Baku, um demokratische Reformen und eine stärkere Achtung der Menschenrechte zu fordern. Die Regierung reagierte auf diese ersten Anzeichen eines öffentlichen Protests mit einer neuen Welle von Unterdrückungs- und Einschüchterungsmaßnahmen. Die Behörden inhaftierten Jugendaktivisten und Oppositionelle, die hinter den Protesten standen. Gleichzeitig wurde die Drangsalierung jener zivilgesellschaftlichen Gruppen und Medien verschärft, die sich für die Inhaftierten hätten einsetzen können.

Gewaltlose politische Gefangene

Am 26. Mai 2011 wurde Eynulla Fatullayev nach beträchtlichem internationalem Druck durch einen Präsidentenerlass begnadigt und freigelassen. Er hatte bereits die Hälfte einer achteinhalbjährigen Gefängnisstrafe verbüßt, zu der er auf der Grundlage fingierter Anklagepunkte verurteilt worden war. Am 26. Dezember wurde der oppositionelle Jugendaktivist Jabbar Savalan vom Präsidenten begnadigt und freigelassen. Er war am 5. Februar festgenommen worden, einen Tag nachdem er im Internet einen regierungskritischen Artikel veröffentlicht und zu Protesten aufgerufen hatte. Laut Berichten hatte man Jabbar Savalan in Polizeigewahrsam geschlagen, um ihn zur Unterzeichnung eines falschen Geständnisses zu zwingen. Er wurde aufgrund einer konstruierten Anklage wegen Drogenbesitzes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

16 weitere Aktivisten und Oppositionelle, die im Zusammenhang mit den Protesten im März und April festgenommen worden waren, befanden sich weiterhin als gewaltlose politische Gefangene in Haft.

  • Im Anschluss an die Proteste wurden 13 Aktivisten und Mitglieder oppositioneller Parteien beschuldigt, sie hätten eine "öffentliche Störung" organisiert bzw. seien daran beteiligt gewesen. Die Angeklagten wurden nach unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Es wurden keine Beweise dafür vorgelegt, dass irgendeine der inhaftierten Personen an einer Handlung beteiligt war, die über die legitime Ausübung ihrer Rechte hinausging. Vier der 13 Inhaftierten wurden darüber hinaus wegen bestimmter gewaltsamer Handlungen schuldig gesprochen, die während der Proteste verübt worden sein sollen.

  • Am 31. März wurde Shahin Hasanli, einer der Organisatoren des Protests, festgenommen und des illegalen Besitzes von Pistolenkugeln angeklagt. Er wurde am 22. Juli zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte im Verfahren keine Beweise dafür vor, dass er zum Zeitpunkt seiner Festnahme tatsächlich irgendeine Waffe besaß.

  • Der Oppositionelle Bakhtiyar Hajiyev, der am 11. März zu einem Online-Protest aufgerufen hatte, wurde am 18. Mai zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Man warf ihm vor, er habe sich dem Militärdienst entzogen. Seit seiner Kandidatur für die Parlamentswahlen im Jahr 2010 war er bereits dreimal festgenommen worden, obwohl er erst während seiner zweiten Haft einen gültigen Einberufungsbescheid erhalten hatte.

  • Am 27. August wurde der Menschenrechtsverteidiger und ehemalige Kandidat für die Parlamentswahlen Vidadi Isgandarov wegen Behinderung der Parlamentswahlen im Jahr 2010 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage, die zuvor aus Mangel an Beweisen fallengelassen worden war, wurde am 2. Mai 2011 erneut erhoben – unmittelbar nach dem Ende von Isgandarovs Inhaftierung wegen seiner Teilnahme an den Protesten im April.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Während der Proteste mehrten sich gewaltsame Übergriffe auf unabhängige und oppositionelle Journalisten, die dadurch an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert wurden. Bis zum Jahresende gab es weder eine effektive Untersuchung der gewaltsamen Angriffe auf Journalisten, noch war jemand deshalb vor Gericht gestellt worden.

  • Am 2. April wurden mehrere Journalisten festgenommen, die über die regierungskritischen Proteste berichteten. Ihren Angaben zufolge hinderten Beamte mit Polizeibefugnissen sie daran, Protestierende zu fotografieren und zu interviewen.

  • Am 26. März wurde Seymur Haziyev, ein Journalist der oppositionellen Zeitung Azadlõq, dem Vernehmen nach von sechs maskierten Angreifern entführt und geschlagen. Er berichtete, seine Entführer hätten ihn davor gewarnt, kritische Artikel über den Präsidenten zu schreiben.

  • Am 3. April wurde Meldungen zufolge ein weiterer Journalist von Azadlõq, Ramin Deko, entführt und unter Anwendung körperlicher Gewalt davor gewarnt, kritische Artikel über den Präsidenten zu schreiben.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Aufgrund eines Demonstrationsverbots galten die Organisation der Proteste im März und April 2011 und die Teilnahme an ihnen als Straftatbestände, was die Inhaftierung zahlreicher Personen zur Folge hatte.

  • Am 11. März löste die Polizei eine Versammlung von mehr als 100 Personen auf, die in der Hauptstadt Baku demonstrieren wollten. Dabei wurden 43 Personen festgenommen. Außerdem inhaftierte und schikanierte die Polizei Personen, die vor der Veranstaltung versuchten, Informationen über die Proteste zu verteilen.

  • Am 12. März löste die Polizei im Zentrum von Baku eine friedliche Protestkundgebung von etwa 300 Personen auf und nahm etwa 100 Protestierende fest. 30 von ihnen wurden in Schnellverfahren, die zwischen zehn und fünfzehn Minuten dauerten, zu fünf- bis achttägigen Haftstrafen verurteilt.

  • Am 2. April wurde im Zentrum von Baku eine weitere Protestkundgebung der Opposition mit rund 1000 Teilnehmenden gewaltsam aufgelöst. Die Polizei setzte Schilde, Schlagstöcke und Gewehre ein, um Protestierende zu schlagen und festzunehmen. Der friedliche Protest schlug in Gewalt um, als sich mehrere Menschen ihrer Festnahme widersetzten. Etwa 174 Personen wurden vor und nach der Demonstration festgenommen. Etwa 60 Personen wurden ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu Verwaltungshaftstrafen von fünf bis zehn Tagen verurteilt; vier Personen, die an der Organisation der Kundgebung beteiligt waren, erhielten Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

NGOs, die sich für demokratische Reformen und Menschenrechte einsetzten, sahen sich 2011 wachsendem Druck und Schikanen ausgesetzt.

  • Am 4. März wurden die Räumlichkeiten von drei in Ganja ansässigen NGOs ohne offizielle Erklärung und ohne ersichtliche Rechtsgrundlage von den Behörden geräumt. Es handelte sich dabei um das Zentrum für Wahlbeobachtung und Demokratiestudien, die Organisation Demos und das Regionale Informationszentrum Ganja.

  • Die Niederlassungen von zwei internationalen Organisationen, das Nationale Demokratische Institut und das Haus für Menschenrechte in Baku, wurden am 7. bzw. 10. März geschlossen, weil sie angeblich nicht die Anforderungen für eine Registrierung erfüllten.

  • Am 11. August wurde das Büro von Leyla Yunus in Baku verwüstet. Die Leiterin des Instituts für Frieden und Demokratie hatte sich einige Tage zuvor gegen die von der Regierung gebilligten Zwangsräumungen und den Abriss von Gebäuden im Stadtzentrum im Zuge eines Sanierungsprojekts ausgesprochen. Der Abriss begann ohne vorherige Ankündigung, obwohl ein Gericht jegliche Abrissmaßnahmen auf dem Grundstück bis zum 13. September 2011 untersagt hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Mehrere Aktivisten, die im März und April während der Proteste und danach festgenommen worden waren, beklagten sich über Misshandlungen bei der Festnahme und in anschließenden Polizeigewahrsam. Bis Ende 2011 war noch keine effektive Untersuchung dieser Vorwürfe eingeleitet worden.

  • Bakhtiyar Hajiyev erhob den Vorwurf, im März in Polizeigewahrsam misshandelt und mit Vergewaltigung bedroht worden zu sein. Seine Anschuldigungen wurden jedoch ohne weitere Untersuchung abgewiesen.

  • Tural Abbasli, Leiter der Jugendorganisation der oppositionellen Partei Musavat, gab an, bei seiner Festnahme am 2. April sowie während seiner Inhaftierung im Polizeirevier des Bezirks Yasamal in Baku geschlagen worden zu sein.

  • Tazakhan Miralamli von der Oppositionspartei Volksfront wurde Berichten zufolge bei seiner Festnahme am 2. April von der Polizei mit Schlagstöcken misshandelt. Dabei trug er schwere Verletzungen an seinem linken Auge davon. Er gab an, man habe ihn auf dem Polizeirevier des Bezirks Sabail erneut geschlagen, bevor er ins Krankenhaus gebracht wurde. Dort diagnostizierte man neben der Augenverletzung einen gebrochenen Finger, Nierenprobleme und zahlreiche Weichteilverletzungen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

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