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Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportMalediven04.05.2012 Malediven 2012 Die anhaltende politische Pattsituation zwischen dem Präsidenten und der oppositionellen Parlamentsmehrheit verhinderte Fortschritte im Hinblick auf die Menschenrechte. Die Regierung ließ die Auspeitschung als Strafe weiterbestehen. Dies war ein offensichtlicher Versuch, den Forderungen der Opposition nach Beibehaltung der Prügelstrafe in der maledivischen Gesetzgebung entgegenzukommen. Eine Kampagne der Opposition für die strikte Anwendung des islamischen Rechts (Scharia) untergrub gesellschaftliche Strömungen hin zu Religionsfreiheit. Die Regierung unternahm nichts, um die Verantwortlichen für die während der 30-jährigen Herrschaft des früheren Präsidenten Maumoon Abdul Gayoom begangenen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportMalediven10.05.2011 Malediven 2011 Der politische Konflikt zwischen dem Präsidenten und der oppositionellen Parlamentsmehrheit wuchs sich im Juni 2010 zu einer Krise aus, und mindestens vier Parlamentsmitglieder wurden inhaftiert. Nach intensiven Verhandlungen genehmigte das Parlament im August die Einrichtung eines ständigen Obersten Gerichtshofs. Die Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists) besuchte die Malediven im September, um über die Reform des Justizsystems zu beraten. Amnesty ReportKuba10.05.2011 Kuba 2011 Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft. Amnesty ReportKuba19.05.2010 Kuba 2010 Die Behörden schränkten die bürgerlichen und politischen Rechte 2009 weiterhin stark ein, und Regierungskritiker waren nach wie vor inhaftiert. Viele von ihnen berichteten, dass sie während der Haft geschlagen worden seien. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung waren an der Tagesordnung. Die Regierung beschnitt weiterhin das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportMalediven04.05.2012 Malediven 2012 Die anhaltende politische Pattsituation zwischen dem Präsidenten und der oppositionellen Parlamentsmehrheit verhinderte Fortschritte im Hinblick auf die Menschenrechte. Die Regierung ließ die Auspeitschung als Strafe weiterbestehen. Dies war ein offensichtlicher Versuch, den Forderungen der Opposition nach Beibehaltung der Prügelstrafe in der maledivischen Gesetzgebung entgegenzukommen. Eine Kampagne der Opposition für die strikte Anwendung des islamischen Rechts (Scharia) untergrub gesellschaftliche Strömungen hin zu Religionsfreiheit. Die Regierung unternahm nichts, um die Verantwortlichen für die während der 30-jährigen Herrschaft des früheren Präsidenten Maumoon Abdul Gayoom begangenen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportMalediven10.05.2011 Malediven 2011 Der politische Konflikt zwischen dem Präsidenten und der oppositionellen Parlamentsmehrheit wuchs sich im Juni 2010 zu einer Krise aus, und mindestens vier Parlamentsmitglieder wurden inhaftiert. Nach intensiven Verhandlungen genehmigte das Parlament im August die Einrichtung eines ständigen Obersten Gerichtshofs. Die Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists) besuchte die Malediven im September, um über die Reform des Justizsystems zu beraten.
Amnesty ReportKuba10.05.2011 Kuba 2011 Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft.
Amnesty ReportKuba19.05.2010 Kuba 2010 Die Behörden schränkten die bürgerlichen und politischen Rechte 2009 weiterhin stark ein, und Regierungskritiker waren nach wie vor inhaftiert. Viele von ihnen berichteten, dass sie während der Haft geschlagen worden seien. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung waren an der Tagesordnung. Die Regierung beschnitt weiterhin das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.