Amnesty Report Kuba 10. Mai 2011

Kuba 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kuba Staats- und Regierungschef: Raúl Castro Ruz Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 11,2 Mio. Lebenserwartung: 79 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 9/6 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,8%

Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft.

Hintergrund

Der gewaltlose politische Gefangene Orlando Zapata Tamayo starb am 23. Februar 2010 nach einem längeren Hungerstreik. Er zählte zu den 75 Personen, die im März 2003 im Rahmen einer Verhaftungswelle von den Behörden festgenommen worden waren, und verbüßte zum Zeitpunkt seines Todes eine 36-jährige Gefängnisstrafe. Einige Monate später, in der Zeit von Juli bis Dezember, entließ die kubanische Regierung 41 gewaltlose politische Gefangene aus der Haft. Der Freilassung gingen Gespräche mit der katholischen Kirche und eine Übereinkunft mit der spanischen Regierung voraus. Mit Ausnahme einer Person verließen alle Freigelassenen gemeinsam mit ihren Familien das Land.

Der Rat der EU beschloss im Oktober für ein weiteres Jahr seine gemeinsame Position zu Kuba beizubehalten, der gemäß die kubanische Regierung aufgefordert ist, die Menschenrechte stärker zu achten.

Der Besuch des UN-Sonderberichterstatters über Folter wurde im Jahr 2010 mindestens zweimal verschoben. Die kubanischen Behörden hatten ihn 2009 eingeladen, das Land zu besuchen.

Kuba hatte bis Jahresende weder den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert, obwohl die Regierung dies bei einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im Februar 2009 zugesagt hatte.

Raúl Castro kündigte im Oktober an, dass im April 2011 ein Parteitag der Kommunistischen Partei Kubas abgehalten werde. Der letzte hatte 1997 stattgefunden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Sämtliche Medien unterlagen weiterhin staatlicher Kontrolle, wodurch die Kubaner keinen freien Zugang zu unabhängigen Informationsquellen hatten. Die Inhalte von Internetseiten und der Zugang zum Internet wurden nach wie vor überwacht und gelegentlich gesperrt. Unabhängige Journalisten waren unvermindert Einschüchterungen und Drangsalierungen vonseiten der Polizei und Beamten des Staatssicherheitsdienstes ausgesetzt. Viele von ihnen wurden festgenommen und gefangen gehalten, um sie dann einige Tage oder Wochen später ohne Anklage oder Prozess wieder auf freien Fuß zu setzen. Viele der Inhaftierten berichteten, man habe sie unter Druck gesetzt, sich künftig nicht mehr an oppositionellen Aktivitäten, wie z.B. regierungskritischen Demonstrationen oder der Weitergabe von Berichten an ausländische Medien, zu beteiligen.

  • Calixto Ramón Martínez, ein Journalist der unabhängigen Nachrichtenagentur Hablemos Press wurde am 23. April 2010 festgenommen, als er über eine private Veranstaltung in Havanna zu Ehren von Orlando Zapata Tamayo berichten wollte. Der Reporter wurde am folgenden Tag freigelassen, unmittelbar darauf aber wieder in Gewahrsam genommen. Nachdem er eine Woche lang in einer Polizeiwache inhaftiert war, wurde er in das Hochsicherheitsgefängnis Valle Grande in einem Außenbezirk Havannas gebracht. Am 14. Mai entließ man ihn aus der Haft und drohte ihm, Anklage wegen "Missachtung der Behörden" und "Aggression" gegen ihn zu erheben. Beamte des Staatssicherheitsdienstes forderten ihn zudem auf, seine Tätigkeit als Reporter einzustellen.

Gewaltlose politische Gefangene

Elf gewaltlose politische Gefangene aus den Reihen der 75 Männer, die im März 2003 festgenommen worden waren, befanden sich Ende 2010 noch immer in Haft.

  • Darsi Ferrer, der im Juli 2009 festgenommen worden war, wurde schließlich am 22. Juni vor Gericht gestellt. Man befand ihn für schuldig, "illegal erworbene Güter" erhalten und einen "Staatsbeamten tätlich angegriffen oder eingeschüchtert" zu haben. Er wurde zu einer einjährigen Gefängnisstrafe und drei Monaten "Arbeit mit Strafcharakter" außerhalb des Gefängnisses verurteilt. Er kam umgehend frei, da er bereits fast ein Jahr im Gefängnis verbracht hatte. Amnesty International betrachtete Darsi Ferrer als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen politisch motivierter Anklagen inhaftiert war, die als Vergeltungsmaßnahme für sein Engagement als Menschenrechtler erhoben worden waren.

Willkürliche Inhaftierung

Es wurden weiterhin Dissidenten willkürlich in Gewahrsam genommen, um sie daran zu hindern, ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

  • Am 15. Februar 2010 wurden Rolando Rodríguez Lobaina, José Cano Fuentes und weitere Mitglieder der Östlichen Demokratischen Allianz (Alianza Democrática Oriental) von Beamten des Staatssicherheitsdienstes in Guantánamo festgenommen. Man hielt sie in Haft, damit sie nicht an den Jubiläumsfeierlichkeiten der Allianz teilnehmen konnten. Vier Tage später kamen sie ohne Anklageerhebung wieder frei.

  • Beamte des Staatssicherheitsdienstes nahmen am 12. August 2010 Néstor Rodríguez Lobaina, seinen Bruder Rolando und drei weitere Mitglieder der Organisation Jugend für Demokratie (Jóvenes por la Democracia) im Haus von Néstor Rodríguez Lobaina in dem Ort Baracoa, Provinz Guantánamo, fest. Die fünf Männer hatten dagegen protestiert, dass zwei weitere Mitglieder ihrer Organisation festgenommen worden waren. Während die beiden zuerst Inhaftierten am 16. August ohne Anklageerhebung freikamen, mussten Néstor Rodríguez Lobaina und die vier anderen bis zu ihrer Freilassung fast drei Wochen in Haft verbringen. Man drohte ihnen, sie wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" anzuklagen, bis zum Jahresende war jedoch keine Anklage gegen die fünf Männer erhoben worden.

Todesstrafe

Das Oberste Volksgericht wandelte im Dezember 2010 die Todesurteile gegen die beiden salvadorianischen Staatsbürger Raúl Ernesto Cruz León und Otto René Rodríguez Llerena in jeweils 30-jährige Haftstrafen um. Das Todesurteil, das 1996 gegen den Kubaner Humberto Eladio Real Suárez wegen der Tötung eines Polizeibeamten im Jahr 1994 verhängt worden war, wurde am 28. Dezember ebenfalls in eine 30-jährige Freiheitsstrafe umgewandelt. Somit befand sich Ende 2010 kein Gefangener im Todestrakt.

Recht auf Freizügigkeit

  • Der Psychologe, unabhängige Journalist und politische Dissident Guillermo Fariñas durfte im Dezember nicht nach Straßburg reisen, um den vom Europäischen Parlament verliehenen Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2010 entgegenzunehmen. Er war seit 2002 der dritte kubanische Regimekritiker, der diesen Menschenrechtspreis erhielt und den die kubanischen Behörden an der Ausreise hinderten. Guillermo Fariñas trat für mehr als vier Monate in den Hungerstreik. Er beendete seinen Protest im Juli, nachdem die kubanische Regierung die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener angekündigt hatte.

US-amerikanisches Embargo

Das US-amerikanische Embargo beeinträchtigte nach wie vor die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung des kubanischen Volkes, dies galt vor allem für besonders hilfsbedürftige Gruppen. Laut dem UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) konnten Kinder und Jugendliche mit Knochenkrebs und Patienten mit Netzhautkrebs nicht behandelt werden, da die entsprechenden Präparate mit US-amerikanischen Patenten vertrieben wurden. Das Embargo wirkte sich auch nachteilig auf die Beschaffung antiretroviraler Medikamente zur Behandlung von Kindern aus, die mit HIV infiziert bzw. an AIDS erkrankt waren. Nach den Bestimmungen des Embargos dürfen mit US-amerikanischen Patenten hergestellte medizinische Geräte und Arzneimittel nicht an die kubanische Regierung verkauft werden.

US-Präsident Barack Obama verlängerte im September die wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen gegen Kuba, die im Gesetz über den Handel mit dem Feind (Trading with the Enemy Act) vorgesehen sind. Zuvor hatte er im August im Rahmen der Politik "Von Mensch zu Mensch" (People to People) die Reisebeschränkungen für wissenschaftliche, religiöse und kulturelle Gruppen gelockert. Zum 19. Mal in Folge verabschiedete die UN-Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit eine Resolution, in der ein Ende des US-amerikanischen Embargos gegen Kuba gefordert wurde (187 Ja-Stimmen/2 Nein-Stimmen).

Amnesty International: Mission und Bericht

Amnesty International hat seit 1990 keine Erlaubnis der kubanischen Behörden erhalten, das Land zu besuchen.

Restrictions on freedom of expression in Cuba (AMR 25/005/2010)

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