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Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportBahamas14.05.2017 Bahamas 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus aus Haiti, Kuba und anderen Ländern waren nach wie vor weitverbreiteten Misshandlungen und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Im Juni 2016 entschieden sich die Wähler auf den Bahamas im Rahmen eines Verfassungsreferendums mehrheitlich gegen Änderungen, die zu einer größeren Geschlechtergerechtigkeit in Bezug auf Fragen der Staatsbürgerschaft geführt hätten. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen hielt an. Amnesty ReportBahamas31.05.2016 Bahamas 2016 Migranten waren 2015 willkürlichen Festnahmen und anderen Verletzungen ihrer Rechte ausgesetzt. Laut Berichten soll es in Hafteinrichtungen zu Todesfällen gekommen sein. Mutmaßliche Misshandlungen durch die Polizei blieben in der Regel straflos. Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen. Amnesty ReportBahamas01.05.2015 Bahamas 2015 Von einigen Seiten wurden Forderungen nach einer Wiederaufnahme von Hinrichtungen laut. Es gab Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte. Vor Gericht wurden einige Fälle von Folter und anderen Misshandlungen in Gewahrsam verhandelt, die Urteile standen jedoch Ende 2014 noch aus. Amnesty ReportBahamas22.05.2013 Bahamas 2013 Berichten zufolge tötete die Polizei 2012 mindestens sechs Menschen unter ungeklärten Umständen. Haitianische Migranten waren weiterhin Diskriminierung und Abschiebung ausgesetzt. Eine Person befand sich weiterhin im Todestrakt. Amnesty ReportBahamas03.05.2012 Bahamas 2012 Die Behandlung haitianischer Migranten bot Anlass zu Besorgnis. Es gab Berichte über Fälle von Misshandlungen durch die Polizei. Ein neues Gesetz zur Regelung der Todesstrafe wurde verabschiedet; Hinrichtungen fanden nicht statt. Amnesty ReportBahamas10.05.2011 Bahamas 2011 Der Umgang mit Migranten aus Haiti gab Anlass zu Besorgnis. Mindestens fünf Personen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden 2010 jedoch nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportBahamas14.05.2017 Bahamas 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus aus Haiti, Kuba und anderen Ländern waren nach wie vor weitverbreiteten Misshandlungen und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Im Juni 2016 entschieden sich die Wähler auf den Bahamas im Rahmen eines Verfassungsreferendums mehrheitlich gegen Änderungen, die zu einer größeren Geschlechtergerechtigkeit in Bezug auf Fragen der Staatsbürgerschaft geführt hätten. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen hielt an.
Amnesty ReportBahamas31.05.2016 Bahamas 2016 Migranten waren 2015 willkürlichen Festnahmen und anderen Verletzungen ihrer Rechte ausgesetzt. Laut Berichten soll es in Hafteinrichtungen zu Todesfällen gekommen sein. Mutmaßliche Misshandlungen durch die Polizei blieben in der Regel straflos.
Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen.
Amnesty ReportBahamas01.05.2015 Bahamas 2015 Von einigen Seiten wurden Forderungen nach einer Wiederaufnahme von Hinrichtungen laut. Es gab Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte. Vor Gericht wurden einige Fälle von Folter und anderen Misshandlungen in Gewahrsam verhandelt, die Urteile standen jedoch Ende 2014 noch aus.
Amnesty ReportBahamas22.05.2013 Bahamas 2013 Berichten zufolge tötete die Polizei 2012 mindestens sechs Menschen unter ungeklärten Umständen. Haitianische Migranten waren weiterhin Diskriminierung und Abschiebung ausgesetzt. Eine Person befand sich weiterhin im Todestrakt.
Amnesty ReportBahamas03.05.2012 Bahamas 2012 Die Behandlung haitianischer Migranten bot Anlass zu Besorgnis. Es gab Berichte über Fälle von Misshandlungen durch die Polizei. Ein neues Gesetz zur Regelung der Todesstrafe wurde verabschiedet; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportBahamas10.05.2011 Bahamas 2011 Der Umgang mit Migranten aus Haiti gab Anlass zu Besorgnis. Mindestens fünf Personen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden 2010 jedoch nicht statt.