Aktuell Deutschland 09. Oktober 2017

Individuelles Recht auf Asyl darf nicht begrenzt werden

Menschen halten Protestschilder in die Höhe

Amnesty-Aktion gegen eine Verschärfung der Asylpolitik im September 2015 in Berlin

Nach den Beschlüssen von CDU und CSU zur künftigen deutschen Asylpolitik kritisiert Amnesty eine geplante Aufnahmequote und fordert die Einhaltung humanitärer Verpflichtungen.

Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und geltendes Europarecht verpflichten Deutschland wie auch andere Staaten dazu, Menschen Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Der verfassungs- und menschenrechtliche Schutz von Menschen auf der Flucht kann und darf zahlenmäßig nicht begrenzt werden. Eine jährliche Aufnahmequote von 200.000 schutzbedürftigen Menschen in Deutschland festzulegen, ist weder mit den Menschenrechten noch den humanitären Verpflichtungen Deutschlands vereinbar.

Franziska
Vilmar
Expertin für Asylrecht und Asylpolitik bei Amnesty International in Deutschland

Amnesty International fordert die Beibehaltung von fairen Asylverfahren. Dazu zählt zum einen, dass keine weiteren Herkunftsländer als sicher eingestuft werden dürfen. Zum anderen befürchtet Amnesty International, dass durch den Ausbau sogenannter Entscheidungs- und Rückführungszentren mit beschleunigten Asylverfahren Schutzsuchende keinen Zugang zu einer angemessenen Rechtsberatung erhalten.

"Im Schatten der Zahlendiskussionen darf es nicht dazu kommen, dass Deutschland in Brüssel bei der Reform des europäischen Asylrechts die Einführung verpflichtender Zulässigkeitsverfahren vorantreibt", sagt Vilmar. Mit diesen Verfahren will die Europäische Union ihre Verantwortung für den Flüchtlingsschutz stets an Staaten außerhalb der EU auslagern.

Weitere Informationen zum Thema Flüchtlinge & Asyl findest du auf www.amnesty.de/fluechtlinge

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