Aktuell Deutschland 16. Juni 2015

Unternehmen und Menschenrechte

Unternehmen und Menschenrechte
Globale Geschäfte, globale Verantwortung

Durch die von internationalen Konzernen betriebene Erdölförderung wurden im Niger-Delta in Nigeria ganze Landstriche zerstört

16. Juni 2015 - Bei globalen Geschäften müssen Konzerne und ihre Tochterfirmen Menschenrechte und Umweltstandards respektieren. Trotzdem sind Unternehmen an schweren Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt beteiligt, ohne dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können.

Die Globalisierung bringt es mit sich: Transnationale Konzerne nehmen weltweit immer mehr Einfluss auf Menschen und ihre Umwelt. So diktieren sie Arbeitsbedingungen oder Standortpolitik auch in Ländern, in denen Menschenrechtsstandards schwach ausgeprägt sind. Nationale Regierungen sind oft nicht in der Lage, großen Konzernen zum Schutz der eigenen Bevölkerung wirksam entgegenzutreten. Wollen Betroffene gegen ein Unternehmen gerichtlich vorgehen, stoßen sie meist auf erhebliche Hürden.

Auch deutsche Unternehmen werden indirekt oder direkt mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht, etwa mit Landvertreibungen in Uganda oder mit Zwangsumsiedlungen in Kolumbien. Selbst in Deutschland bestehen nach wie vor rechtliche Schutzlücken, wollen Betroffene gerichtlich gegen Unternehmen wegen ihres Verhaltens im Ausland vorgehen.

Damit Unternehmen bewusst den Schutz der Menschenrechte einhalten, muss der Gesetzgeber tätig werden, fordern Amnesty International und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen vom Forum Menschenrechte.

"Unternehmen sollten - in einem angemessenen Rahmen - die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren, negativen Auswirkungen entgegenwirken und eingetretene Schäden beheben. Sind sie nicht in der Lage, die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht nachzuweisen, müssen sie für eingetretene Schäden haftbar gemacht werden können", sagt Verena Haan, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International.

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Auch das Forum Fairer Handel macht sich für verbindliche Sorgfaltspflichten stark: Im Rahmen seiner Kampagne "Mensch. Macht. Handel. Fair." hat es eine Unterschriftenaktion gestartet und die Bundesregierung aufgefordert, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Ausland gesetzlich zu verankern sowie eingetretene Schäden zu beheben. Amnesty International begrüßt diese Aktion und ruft dazu auf, sie zu unterstützen.

Während die Bevölkerung innerhalb der EU umfassend vor Rechtsverletzungen durch Unternehmen geschützt ist, existieren in vielen anderen Ländern keine vergleichbaren Mechanismen. Auch aus Angst vor dem Verlust ausländischer Investitionen sind viele Regierungen nicht willens oder in der Lage, den Investitionsinteressen transnationaler Unternehmen klare menschenrechtliche und ökologische Standards entgegenzusetzen.

Um diesen Entwicklungen entgegen zu treten, verabschiedete der Menschenrechtsrat Vereinten Nationen am 16. Juni 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Amnesty International hat dies als einen wichtigen Schritt in Richtung eines umfassenden Menschenrechtsschutzes in der globalen Wirtschaft begrüßt.

Die Leitprinzipien legen fest, welche Pflichten Staaten und Unternehmen den Menschenrechten gegenüber haben. Die Pflicht des Staates ist es, Menschenrechte auch vor dem Eingriff Dritter wie beispielsweise der Konzerne zu schützen. Die Unternehmen haben die Verantwortung, Menschenrechte zu achten, d.h. sie müssen dafür sorgen, dass sich ihre Investionen, Geschäfte und sonstigen Aktivitäten nicht negativ auf die Menschenrechte auswirken. Tragen sie doch zur Verletzung von Menschenrechten bei, müssen sie Abhilfe schaffen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollen Zugang zu rechtlichen Abhilfemechanismen erhalten.

Die Bundesregierung hat im Herbst 2014 damit begonnen, einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen, der festlegen soll, wie die Vorgaben der UN-Leitprinzipien in nationales Recht umgesetzt werden können. Amnesty begleitet diesen Prozess aktiv - im Netzwerk Forum Menschenrechte und zusammen mit dem CORA Netzwerk. Ein besonderes Augenmerk legt Amnesty auf die Umsetzung der "Dritten Säule" der UN-Leitprinzipien: Betroffene müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen leichter Zugang zu rechtlichen Beschwerde- und Abhilfemechanismen erhalten.

Denn wer derzeit versucht, rechtlich gegen Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen vorzugehen, stößt meist auf massive rechtliche Hürden. Dies hat Amnesty International in der Studie Injustice Incorporated anhand von Beispielsfällen aufgezeigt. Demnach wissen immer noch zu wenige Menschen von existierenden rechtlichen Abhilfemechanismen. Darüber hinaus bestehen weitere Hürden: Personen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, werden beispielsweise massiv eingeschüchtert oder können hohe Prozesskosten häufig nicht tragen.

Unsere Forderungen und weitere Informationen finden Sie in folgenden Positionspapieren und Steckbriefen:

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Einführung des CorA-Netzwerks in die UN-Leitlinien

Der englischsprachige Amnesty-Bericht "Injustice Incorporated: Corporate abuses and the human right to remedy"

Werden Sie aktiv und unterschreiben Sie die Online-Petition von Forum Fairer Handel! Fordern Sie die Bundesregierung auf, 2016 ein Gesetz für verbindliche menschenrechtliche Unternehmensverantwortung zu verabschieden!

Hier geht es zur Petition - jetzt mitmachen!

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