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Amnesty-Stellungnahme zum UPR-Verfahren Deutschlands vor dem UNO-Menschenrechtsrat
Sitzung des UNO-Menschenrechtsrates in Genf
© Eric Bridiers/U.S. Mission
September 2013 - Am 25. April musste Deutschland zum zweiten Mal vor dem UN-Menschenrechtsrat Rechenschaft über die Menschenrechtslage in Deutschland ablegen. Mit dem sogenannten "Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren" (Universal Periodic Review, UPR) werden alle vier Jahre alle UN-Mitgliedsstaat überprüft und Empfehlungen ausgesprochen. Grundlage für diese Überprüfung sind unter anderem Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft.
200 Empfehlungen sind an die Bundesregierung ausgesprochen worden, wie Deutschland seine internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen noch konsequenter umsetzen sollte. Amnesty International begrüßt, dass die Bundesregierung die meisten der Empfehlungen annimmt. Wir bedauern aber, dass zugleich behauptet wird, dass diese Empfehlungen in Deutschland schon erfüllt oder umgesetzt würden. Das ist mitnichten immer der Fall.
Besonders kritisieren wir, dass die Bundesregierung erneut die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in die weite Zukunft verschiebt. Dies schadet der Glaubwürdigkeit des wichtigen deutschen Engagements im Menschenrechtsrat.
Nicht akzeptieren können wir zudem die Zurückweisung der Empfehlungen für eine unabhängige und effektive Aufklärung von Fällen mutmaßlicher Misshandlungen durch Polizeibeamte. Hier hat es in den vergangenen Jahren in einigen Bundesländern positive Entwicklungen und Erfahrungen z.B. mit der Kennzeichnungspflicht gegeben, die eine solch ablehnende Haltung für die Bundespolizei unverständlich machen.