Aktuell Deutschland 03. Dezember 2013

Anliegen von Amnesty International zu Herbsttagung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren

Berlin, 12.11.2013

Aufnahme und Schutz syrischer Flüchtlinge

Der andauernde bewaffnete Konflikt in Syrien ist Auslöser für eine der größten Tragödien dieses Jahrhunderts. Mehr als 6,45 Millionen Syrerinnen und Syrer wurden entwurzelt. Ein Drittel der syrischen Bevölkerung ist auf der Flucht. Mehr als 4,25 Millionen Menschen sind als Binnenvertriebene innerhalb des Landes dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Mehr als 2,2 Millionen Flüchtlinge haben Zuflucht in den Nachbarstaaten gesucht. Der massive Zustrom syrischer Flüchtlinge bedeutet für die Nachbarstaaten eine kaum zu schulternde Belastung für die öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser-, Strom- und Gesundheitsversorgung, und für den Wohnungs- und Arbeitsmarkt. Am härtesten betroffen sind die beiden kleinen Nachbarstaaten Libanon und Jordanien, die selbst unter Ressourcenknappheit, wirtschaftlichen Problemen und innenpolitischen Spannungen leiden. Der Libanon mit einer Bevölkerung von 4,3 Millionen Menschen hat mehr als 800.000 syrische Flüchtlinge aufgenommen, das sind 20 Prozent der Bevölkerung. Zugleich führt die europäische Abschottungspolitik dazu, dass von der griechischen Küstenwache Bootsflüchtlinge zurück in türkisches Gewässer gedrängt werden und nordafrikanische Staaten auf Druck von EU-Mitgliedstaaten Flüchtlinge mit Gewalt an der Ausreise hindern.

Da die Nachbarstaaten Syriens die Hauptlast der anhaltenden Flüchtlingskrise tragen, müssen sie von der internationalen Gemeinschaft mehr Unterstützung bei der Bewältigung dieser enormen Herausforderungen erhalten.

Amnesty International hat deshalb die Entscheidung der Innenminister von Bund und Ländern begrüßt, angesichts der alarmierenden Lage in Syrien und in der Region 5.000 syrische Flüchtlinge v.a. aus dem Libanon in Deutschland aufzunehmen. Für die Begünstigten stellt dies eine sehr konkrete humanitäre Hilfsmaßnahme dar. Inzwischen haben vereinzelt auch andere EU-Mitgliedstaaten signalisiert, syrische Flüchtlinge im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme oder des UNHCR-Resettlement-Programms aufzunehmen. Gemeinsam mit Ihnen wird Amnesty International weiter dafür werben, dass noch mehr EU-Mitgliedstaaten solche Aufnahmen beschließen. Wir bitten Sie angesichts des Ausmaßes der syrischen Flüchtlingskrise, eine zeitnahe Aufnahme weiterer syrischer Flüchtlinge aus der Region zu prüfen. Durch die direkte Aufnahme aus den Nachbarstaaten werden syrische Flüchtlinge vor der oft lebensgefährlichen Flucht nach Europa bewahrt.

Viele der hier lebenden Syrerinnen und Syrer haben ihren Verwandten Hilfe angeboten und sind bereit, sie bei sich aufzunehmen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die in fast allen Bundesländern verabschiedeten Erlasse, die einen erleichterten Familiennachzug syrischer Flüchtlinge nach Deutschland vorsehen. Amnesty International hatte sich aus Anlass der letzten Innenministerkonferenz bereits hierfür eingesetzt. Wir sind allerdings in Sorge, dass die in den Bundesländern vorausgesetzte Verpflichtungserklärung, insbesondere die in den meisten Bundesländern vorgesehene Kostenübernahme für die Krankenversicherung durch die hier lebenden Syrerinnen und Syrer, den Familiennachzug erheblich erschweren. Auch befürchten wir, dass aufgrund der angespannten Situation in den deutschen Auslandsvertretungen der syrischen Nachbarländer die Einhaltung der in den Erlassen genannten Frist für den Eingang des Visaantrags in vielen Fällen nicht eingehalten werden kann. Die Landesinnenminister und -senatoren sollten deshalb genau beobachten, inwiefern die Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Wege des erleichterten Familiennachzugs tatsächlich realisiert wird.

Der Abschiebungsstopp nach Syrien ist im März 2013 durch einen dritten Umlaufbeschluss der Innenministerkonferenz um ein weiteres halbes Jahr verlängert worden. Amnesty International bedauert, dass die hiervon Betroffenen noch immer lediglich geduldet werden. Deshalb bitten wir den Bundesinnenminister sowie die Innensenatoren und -minister der Länder erneut, den Betroffenen endlich einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erteilen.

Für ein umfassendes Resettlement-Programm

Seit dem IMK-Beschluss vom Dezember 2011 beteiligt sich Deutschland im Zeitraum von 2012-2014 mit der Aufnahme von jährlich 300 schutzbedürftigen Flüchtlingen am Resettlement-Programm des UNHCR. Weltweit benötigte der UNHCR allein im Jahr 2012 Aufnahmeplätze für 172.000 Flüchtlinge. Amnesty International fordert die Innenminister und -senatoren angesichts des dringenden Bedarfs dazu auf, das Programm über 2014 hinaus zu verlängern und das Kontingent von 300 Flüchtlingen pro Jahr deutlich zu erhöhen.

Die Aufnahme der Personen im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms erfolgt gegenwärtig auf Grundlage des § 23 Abs. 2 AufenthG. Nach Auffassung von Amnesty International müsste ihnen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt werden wie in Deutschland anerkannten Flüchtlingen. So ist es auch in anderen EU-Mitgliedstaaten üblich. Hieran sind wichtige Rechte geknüpft, die den Flüchtlingen des Resettlement-Programms gegenwärtig verwehrt bleiben: die Erteilung eines Flüchtlingspasses, die Sicherheit, sich nicht in der eigenen Botschaft um Passbeschaffung bemühen zu müssen sowie Erleichterungen beim Familiennachzug und bei der Einbürgerung. Bei fehlendem formellen Flüchtlingsstatus kommt erschwerend hinzu, dass die neuangesiedelten Personen – etwa bei Reisen im Ausland – nicht belegen können, dass sie als Flüchtlinge aufgenommen wurden.

Zwar ist bei den bereits aufgenommenen Flüchtlingen diese Gleichstellung zumindest im Rahmen von Dienstanweisungen und Erlassen angestrebt worden. Zwingenden gesetzlichen Vorgaben können aber per Erlass nicht ausgesetzt werden. Der Bundesinnenminister sowie die Innenminister und -senatoren sollten sich deshalb dafür einsetzen, dass wenigstens den neuanzusiedelnden Flüchtlingen, die im Jahr 2014 aufgenommen werden sollen, dieselbe Rechtsstellung gewährt wird, wie bei uns anerkannten Flüchtlingen.

Keine Abschiebungen von Roma und anderen Minderheitenangehörigen in den Kosovo

Roma, Ashkali, Ägypter und Angehörige anderer Minderheiten werden im Kosovo nach wie vor systematisch und in vielen Lebensbereichen diskriminiert. Da anhaltende kumulative Diskriminierung nach Art. 9 Abs. 1 b) der so genannten EU Qualifikationsrichtlinie als Verfolgung im Sinne des Art. 1A der Genfer Flüchtlingskonvention gelten kann, fordert Amnesty International die Innenministerkonferenz erneut dazu auf, Abschiebungen von Roma aus dem Kosovo auszusetzen.

Prävention rechtswidriger Gewalt und rassistischer Diskriminierung durch die Polizei

Amnesty International hofft, dass die Innenminister und -senatoren die Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter vom November 2011 inzwischen umfassend ausgewertet haben. Wir bitten um eine Darstellung, welche Maßnahmen die Länder ergreifen werden, um diesen Empfehlungen nachzukommen.

Insbesondere sei nochmals auf die Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter hingewiesen, "sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Vorwürfe über Folter und Misshandlungen durch Polizeibeamte unverzüglich und gründlich von unabhängigen Stellen untersucht werden, ohne dass dabei institutionelle oder hierarchische Verbindungen zwischen den Ermittlern und den mutmaßlichen Tätern aus den Reihen der Polizei bestehen" (Empfehlung 19, a) des UN-Ausschusses gegen Folter). Amnesty International fordert die Innenministerkonferenz deshalb erneut auf sicherzustellen, dass Vorwürfe gegen Polizeibeamte wegen Misshandlungen oder rechtswidriger Gewaltanwendung umfassend, unabhängig, unmittelbar und unparteiisch aufgeklärt werden. Der UN-Ausschuss gegen Folter empfahl ebenfalls dafür zu sorgen, dass alle Polizeibeamten jederzeit wirksam identifiziert werden können. Amnesty International fordert die Innenministerkonferenz erneut auf, eine bundeseinheitliche Einführung der Kennzeichnungspflicht für alle Länderpolizeien und die Bundespolizei anzustoßen.

Im Nachgang zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 29. Oktober 2012 fordert Amnesty International die Innenministerkonferenz auf, eine Studie in Auftrag zu geben, die das Problem des Racial Profiling in der Polizei in Deutschland untersucht. Wir empfehlen mit Nachdruck, dass die Menschenrechtsbildung nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in der Fortbildung aller Polizeibeamten verbindlich verankert wird, und dass dabei ein Schwerpunkt auf das Diskriminierungsverbot gelegt wird.

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