Amnesty-Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist. Die Bundesregierung muss deshalb unverzüglich neu regeln, wie künftig das Existenzminimum der unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallenden Personen im Einklang mit dem Grundgesetz gesichert wird. Das Gericht hat deutlich gemacht: Bei der Festsetzung des menschenwürdigen Existenzminiums darf der Gesetzgeber ausschließlich bedarfsorientierte Erwägungen heranziehen. Migrationspolitische Kriterien dürfen keine Rolle spielen, denn – so das Bundesverfassungsgericht – die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.
Am 4. Dezember 2012 legte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf vor und forderte Länder und Vertreter der Zivilgesellschaft – darunter auch Amnesty International – zu einer Stellungnahme auf.
Aus Sicht von Amnesty International wird der Referentenentwurf weder völker- noch verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht. Es wird nicht sachgerecht begründet, weshalb die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Personengruppen andere Bedürfnisse haben als Deutsche oder andere Ausländer. Ihre unterschiedliche Behandlung wird also an keiner Stelle gerechtfertigt. Auch die noch immer bestehende Kürzungsmöglichkeit von Leistungen bei angeblichem Missbrauch ist nicht haltbar. Amnesty International kritisiert zudem die vorgesehene Beibehaltung des Sachleistungsvorrangs, die die Gefahr birgt, zu diskriminieren und mit Art. 2 Abs. 2 VN-Sozialpakt unvereinbar zu sein. Der völlig unzureichend geregelte Anspruch auf medizinische Versorgung wird in der Amnesty-Stellungnahme ebenfalls kritisiert, weil die im Entwurf vorgesehenen Leistungen über die akute Krankheitsbehandlung nicht hinausgehen.
Hier finden Sie die Stellungnahme vom 07. Januar 2013 als Download.