Aktuell Guatemala 11. Oktober 2010

Guatemala: Präsident kündigt Veto gegen Todesstrafe an

Guatemaltekischer Präsident Álvaro Colom

Guatemaltekischer Präsident Álvaro Colom

8. Oktober 2010 - Präsident Álvaro Colom hat sein Veto gegen die am 5. Oktober vom Kongress angenommene Gesetzesinitiative, welche die Wiederanwendung der Todesstrafe in Guatemala ermöglichen würde, angekündigt. Colom sagte er sei der Ansicht, dass der Präsident nicht das Recht habe, über Leben und Tod anderer Staatsbürger zu entscheiden. Amnesty International begrüßt dieses Bekenntnis des Präsidenten zur Ablehnung der Todesstrafe.

Artikel 18 der guatemaltekischen Verfassung erlaubt die Todesstrafe grundsätzlich. Jedoch wird sie seit dem Jahr 2002 nicht mehr angewendet. Damals war auf Initiative der Regierung Alfonso Portillo das Recht des Präsidenten, über Gnadengesuche zu entscheiden, ausgesetzt und die Todesstrafe aufgrund der entstandenen Gesetzeslücke faktisch abgeschafft worden. Am 5. Oktober hatte der Kongress mit einer Zweidrittelmehrheit ein Gesetz verabschiedet, das durch die Einführung eines Begnadigungsverfahrens diese Gesetzeslücke schließen und damit die Wiederanwendung der Todesstrafe ermöglichen sollte.

Präsident Colom hat nach Verabschiedung des Gesetzes 30 Tage Zeit, dem Gesetz entweder zuzustimmen oder von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen. Würde er nicht wie angekündigt sein Veto einlegen, würde das Gesetz am 5. Januar 2012, einen Tag nach Ende seiner Amtszeit, in Kraft treten. Der Kongress könnte ein Veto mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen, wenn die Abstimmung innerhalb von 30 Tagen stattfindet.

Im Jahr 2008 hatte Colom schon einmal eine ähnliche Gesetzesinitiative zur Wiederanwendung der Todesstrafe durch sein Veto verhindert. Amnesty International fordert den guatemaltekischen Kongress dazu auf, künftig von solchen Gesetzesinitiativen Abstand zu nehmen und stattdessen Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Todesstrafe vorzubringen. Die Wiederaufnahme der Todesstrafe stellt keine Lösung für das Gewaltproblem in Guatemala dar. Studien zeigen, dass die Todesstrafe keinerlei Abschreckungseffekt hat und vielmehr zu einer Brutalisierung der Gesellschaft und zur Fortsetzung der Gewaltspirale beiträgt.

Zwei Drittel aller Staaten weltweit haben die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Die Todesstrafe ist wie die Folter ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die unverletzlichen Rechte des Individuums. Nur ein kategorisches Verbot der Todesstrafe bringt die Idee zum Ausdruck, dass menschliches Leben das höchste Rechtsgut ist.

Weitere Artikel

Guatemala: Drohende Rückkehr der Todesstrafe

Offener Brief von Amnesty International an Präsident Colóm (13.2.2008)

Weitere Artikel