Inhaftierter Journalist schwer krank

Der Journalist Taoufik Ben Brik, der wegen einer politisch motivierten Anklage inhaftiert ist, benötigt dringend eine lebensnotwendige fachärztliche Behandlung. Der bekannte Regierungskritiker wurde am 26. November 2009 nach einem unfairen Gerichtsverfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt. Amnesty International betrachtet Taoufik Ben Brik als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Zine El Abidine Ben Ali
President
Palais Présidentiel
Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 744 721

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHRECHTE
Béchir Tekkari

Ministry of Justice and Human Rights
31 boulevard Bab Benat
Tunis 1019
TUNISIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 568 106

Sende eine Kopie an

GENERALDIREKTOR DER HAFTANSTALTEN
Rue 8003, Appartement –L-

Espace de Tunis Monplaisir
TUNESIEN
Fax: (00 216) 71 904 472

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-308 20-683

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die tunesischen Behörden auf, Taoufik Ben Brik sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich wegen der friedlichen Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.

  • Fordern Sie die Gefängnisbehörden auf, Taoufik Ben Brik die auf ihn abgestimmte Diät zu ermöglichen und Besuche seiner Familie und seiner Anwälte zu gewähren.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, gemäß der Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen Taoufik Ben Brik sofort die dringend benötigte fachärztliche Behandlung zu ermöglichen, wenn nötig auch außerhalb der Haftanstalt.

Sachlage

Taoufik Ben Brik ist Diabetiker, leidet unter chronischem Durchfall (Diarrhö) und an einer Hormonstörung, für deren Behandlung er regelmäßig Medizin einnehmen muss und eine qualifizierte medizinische Überwachung erforderlich ist. Der Journalist muss täglich Medikamente einnehmen und einem besonderen Ernährungsplan folgen. Seine Frau hat bei ihrem letzten zehnminütigen Besuch am 16. Dezember bemerkt, dass sein ganzer Körper aufgequollen und seine Haut bläulich gefärbt war, beides mögliche Komplikationen der Hormonstörung. Das Aufstehen sei ihm schwergefallen und er habe nur sehr wenig gesprochen. Ihr Mann habe sehr geschwächt gewirkt, obwohl er die notwendige Medizin erhält und die Familie ihm dreimal wöchentlich das diätgerechte Essen bringt. Allerdings durfte er bislang nicht von einem Facharzt behandelt werden.

Am 9. Dezember besuchten ihn seine Schwester und sein Bruder – seine Frau durfte nicht – und berichteten, dass er Grippesymptome gehabt habe und er schon zu diesem Zeitpunkt in schlechter Verfassung gewesen sei. Ein Arzt hatte ihn im Gefängnis untersucht, dennoch habe ihr Bruder gesagt, dass dieser Arzt ihm nicht helfen könne und er einen Spezialisten benötige. Nach Aussagen seiner Frau war sein Zustand bereits zu Hause kritisch gewesen; er habe sich häufig einen ganzen Tag lang ausruhen müssen und konsultierte regelmäßig Fachärzte.

Zunächst hielt man ihn im Mornaguia-Gefängnis in der Nähe der Hauptstadt Tunis fest, wo seine Familie lebt. Seine Anwälte wurden mehrmals daran gehindert, ihren Mandanten im Gefängnis zu besuchen. Weder sie noch die Familie erfuhren in der Zeit zwischen dem 19. und dem 29. November etwas über Taoufik Ben Brik. Danach informierte man sie über seine Verlegung ins Siliana-Gefängnis, das ungefähr 125 Kilometer südwestlich von Tunis liegt. Er trat in einen Hungerstreik, den er nach einem Besuch von seiner Familie erst nach acht Tagen beendete. Das Gefängnis ist schmutzig und kalt. Die schlechten Haftbedingungen gefährden Taoufik Ben Briks Gesundheit, befürchtet seine Frau. Als sie ihn am 16. Dezember besuchte, hat er gefroren – er trug eine Wollmütze und drei Pullover übereinander.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bei der Gerichtsverhandlung am 19. November war es seinen Anwälten nicht möglich, alle Argumente vorzutragen und die Zeugen ins Kreuzverhör zu nehmen. Taoufik Ben Brik durfte seine Aussage nicht zu Ende führen und der Richter ging nicht auf einen Antrag der Anwälte ein, eine Unterschrift unter einer Aussage des Angeklagten, von der sie ausgingen, dass sie gefälscht sei, von einem Graphologen prüfen zu lassen. Lediglich vier seiner Anwälte war es möglich, ihre Verteidigung vorzutragen, jedoch nur die verfahrensrechtlichen Angelegenheiten, bis der Vorsitzende Richter entschied genug Beweise zu haben, um ein Urteil zu fällen.

Während der Gerichtsverhandlung am 19. November waren Sicherheitskräfte um das Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal aufgestellt. Sie hinderten zahlreiche JournalistInnen und politisch engagierte BeobachterInnen daran, zum Gerichtsgebäude durchzudringen. Nur drei Familienmitglieder von Taoufik Ben Brik waren zu der Verhandlung zugelassen.

Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl am 25. Oktober schrieb Taoufik Ben Brik mehrere Artikel für französische Zeitungen, unter anderem für Le Nouvel Observateur, in denen er Präsident Zine El Abidine Ben Ali’s Regierung kritisierte. Taoufik Ben Brik wird offenbar wegen seiner Regierungskritik verfolgt und weil er gegen eine Wiederwahl Ben Ali’s plädiert hat.

Die tunesischen Behörden gingen in den Wochen vor der Wahl hart gegen friedliche Regierungskritiker vor. JournalistInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden drangsaliert, misshandelt und auf der Basis falscher Anschuldigungen inhaftiert. Zielscheibe der Behörden sind Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und die Regierung oder vermeintliche Korruption kritisieren, wie Taoufik Ben Brik. Dies stellt einen groben Verstoß gegen Tunesiens internationale Verpflichtungen dar, darunter Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Tunesien gehört.