Drohende Vertreibung
Lage Papuas in Indonesien
© Golbez
Angehörigen einer schiitischen Gemeinschaft, die im August 2012 aus ihren Häusern vertrieben worden waren, droht nun die Vertreibung aus ihren Behelfsunterkünften.Einer vertrauenswürdigen Quelle vor Ort zufolge, hat der Bezirksrat von Sampang den Forderungen von anti-schiitischen Gruppen, die schiitische Gemeinde aus ihren Behelfsunterkünften in einer Sportanlage zu vertreiben und von der Insel Madura nach Ost-Java umzusiedeln, zugestimmt. Auf das Drängen von hunderten Demonstrierenden vor dem Abgeordnetenhaus im Regierungsbezirk Sampang hin wurde am 7. Mai eine Entscheidung getroffen. Die vertriebene Gemeinde lehnt Umsiedlungsvorschläge der Behörden ab. Stattdessen würde sie lieber sicher in ihre Häuser und zu ihren Erwerbsmöglichkeiten zurückkehren.
Appell an
GOUVERNEUR VON OST-JAVA
Soekarwo
Jl. Pahlawan No. 110
Surabaya
East Java
INDONESIEN
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
E-Mail: kominfo@jatimprov.go.id
Fax: (00 62) 31 355 7138
LEITER DES PARLAMENTARISCHEN AUSSCHUSSES III FÜR RECHT, SICHERHEIT UND MENSCHENRECHTE
Gede Pasek Suardika
House of People’s Representatives
Kompleks Gedung DPR
Jl. Gatot Subroto
Senayan
Jakarta,10270
INDONESIEN
(Anrede: Dear / Sehr geehrter Herr Gede Pasek Suardika)
E-Mail: set_komisi3@dpr.go.id
Fax: (00 62) 21 571 5566
Sende eine Kopie an
GENERALDIREKTOR FÜR MENSCHENRECHTE
Harkristuti Harkrisnowo
Ministry of Law and Human Rights
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan
Jakarta Selatan 12950
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 525 3095
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Eddy Pratomo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über die Website: http://botschaft-indonesien.de/de/botschaft/organisation.htm
Kontaktformular: http://www.botschaft-indonesien.de/de/kontak/kontakt.php
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie umgehend die drohende Vertreibung der schiitischen Gemeinde aus der Sportanlage in Sampang in Ost-Java, in der sie vorübergehend Zuflucht gefunden hat.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass die vertriebene schiitische Gemeinschaft sofortigen Zugang zu lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmitteln, sauberem Trinkwasser und zu Gesundheitseinrichtungen erhält.
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Garantieren Sie eine sichere, freiwillige und würdevolle Rückkehr der schiitischen Gemeinschaft in ihre Häuser. Achten Sie darauf, dass dies in Absprache mit den Betroffenen geschieht und stellen Sie Unterstützung beim Aufbau von beschädigten oder zerstörten Häusern bereit.
- Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass alle an den Angriffen gegen die schiitische Gemeinschaft Beteiligten zügig in fairen Verfahren und ohne auf die Todesstrafe zurückzugreifen zur Verantwortung gezogen werden und die Betroffenen Entschädigung erhalten.
Sachlage
Beinahe acht Monate, nachdem sie angegriffen und aus ihren Häusern vertrieben worden waren, werden mindestens 168 vertriebene Menschen, darunter 51 Kinder von lokalen Behörden davon abgehalten, in ihre Dörfer zurückzukehren. Sie wohnen nach wie vor in einer vorläufigen Unterkunft ohne Zugang zu Grundversorgung oder medizinischen Einrichtungen.
Die schiitische Gemeinschaft aus Karang Gayam, einem Dorf im Regierungsbezirk Sampang auf der indonesischen Insel Madura, wurde im August 2012 durch den Angriff einer anti-schiitischen Gruppe von etwa 500 Personen mit scharfen Stich- oder Schnittwaffen und Steinen vertrieben. Ein Mensch wurde dabei getötet und Dutzende verletzt. Die Gruppe setzte zudem 35 Häuser der schiitischen Gemeinschaft in Brand. Fünf Personen sind wegen der Beteiligung an dem Angriff zu zwischen acht Monaten und vier Jahren Haft verurteilt worden. Eine sechste Person wurde freigesprochen.
Hintergrundinformation
Im Mai 2012 hatte die indonesische Regierung im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review) durch den UN-Menschenrechtsrat ihre Absicht, den Schutz der Religionsfreiheit sicherzustellen und Fällen der religiösen Intoleranz nachzugehen, nochmals bestätigt. Dennoch sind religiöse Minderheiten in Indonesien, u.a. die Glaubensgemeinschaften der Schiiten, Ahmadiyya und Christen, noch immer Drangsalierungen, Einschüchterungen und Übergriffen ausgesetzt. Diejenigen, die gewaltsam gegen religiöse Minderheiten vorgehen, werden nur selten bestraft. Einige Gemeinschaften wurden durch solche Übergriffe bereits vertrieben.
Die schiitische Gemeinde auf der Insel Madura war in der Vergangenheit bereits Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Am 29. Dezember wurden eine religiöse Stätte, ein Internat und mehrere Häuser in der Umgebung in Brand gesetzt. Die Polizei ergriff keine geeigneten Maßnahmen, um die Gemeinschaft zu schützen. Statt einzuschreiten und den Angriff abzuwehren, filmten einige BeamtInnen ihn mit ihrem Mobiltelefon. Schließlich wurde nur eine Person aufgrund der Angriffe angeklagt und zu drei Monaten Haft verurteilt.
Im Juli 2012 wurde Tajul Muluk, ein religiöser Führer der SchiitInnen, festgenommen und vom Bezirksgericht von Sampang nach Artikel 156 (a) des Indonesischen Strafgesetzbuches wegen Blasphemie zu zwei Jahren Haft verurteilt. Seine Inhaftierung erfolgte nach Berichten, dass die Abteilung des indonesischen Ulema-Rats (MUI) in Sampang im Januar 2012 im Zusammenhang mit Tajul Muluks "abweichenden Lehren" eine Fatwa (religiöses Dekret) ausgerufen hatte. Das Hohe Gericht von Ost-Java hat seine Strafe in einem Rechtsmittelverfahren im September auf vier Jahre erhöht. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung.
Die indonesische Verfassung garantiert jedem Bürger das Recht auf Religionsfreiheit. Indonesien ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR). In Artikel 18 heißt es "dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen (…)" und "niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde".
Indonesien ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights – ICESCR) und somit ist die indonesische Regierung verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Einzelne sein Recht auf angemessene Unterbringung (Artikel 11.1) sowie sein Recht auf ein größtmögliches Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit (Artikel 12) wahrnehmen kann.