Aufenthaltserlaubnis entzogen

Karte Israel

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Die israelischen Behörden haben einer Palästinenserin die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Ihre drei Kinder haben nun keinen Anspruch mehr auf staatliche Gesundheitsversorgung. Diese Maßnahme droht möglicherweise allen Palästinenser_innen, die nach Ansicht der israelischen Behörden an "Terroranschlägen" beteiligt waren, sowie deren Familienangehörigen.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Benjamin Netanyahu
Office of the Prime Minister, 3 Kaplan St.
PO Box 187
Kiryat Ben-Gurion
Jerusalem 91950
ISRAEL
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 972) 2 556 4838
E-Mail: b.netanyahu@pmo.gov.il

INNENMINISTER
Gilad Erdan
2 Kaplan Street, PO Box 6158
Kiryat Ben Gurion
Jerusalem 91061
Israel
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 2 670 1628
E-Mail: sar@moin.gov.il

GENERALSTAATSANWALT
Yehuda Weinstein
Ministry of Justice
29 Salah ad-Din Street
P.O. 49029
Jerusalem 91010
ISRAEL
(Anrede: Dear Mr Weinstein / Sehr geehrter Herr Weinstein)
Fax: (00 972) 2 530 3367
E-Mail: lishkat-yoetz@justice.gov.il

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: 030-8904 5555 oder 030-8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sehen Sie ab sofort von kollektiven Strafmaßnahmen ab und machen Sie den Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Nadia Abu Jamal wieder rückgängig. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass ihre drei Kinder Walid, Salma und Mohammed wieder das Recht auf eine staatliche Gesundheitsversorgung erhalten.

  • Ich bitte Sie eindringlich, sicherzustellen, dass die Aufenthaltsrechte von in Ostjerusalem wohnhaften Palästinenser_innen respektiert werden.

Sachlage

Am 26. November entzog das israelische Innenministerium der Palästinenserin Nadia Abu Jamal die Aufenthaltserlaubnis. Ihr Mann war gemeinsam mit einem weiteren Palästinenser an einem Anschlag auf eine Synagoge in Jerusalem beteiligt gewesen, bei dem am 18. November vier Rabbis und ein drusischer Polizist ums Leben kamen. Die beiden Attentäter wurden von der Polizei getötet. Das Hohe Gericht gestattete Nadia Abu Jamal, bis zu einer offiziellen Gerichtsentscheidung in Ostjerusalem zu bleiben. Ihre drei Kinder Walid (6 Jahre), Salma (4 Jahre) und Mohammed (2 Jahre) sind alle in Ostjerusalem geboren und dort wohnhaft. Mit dem Entzug der Aufenthaltserlaubnis von Nadia Abu Jamal sind sie nicht länger sozialversichert und haben somit auch keinen Anspruch mehr auf staatliche Gesundheitsversorgung. Einem der Kinder wurde auf dieser Grundlage bereits die ärztliche Behandlung verweigert. Zwei der Kinder leiden unter chronischen Beschwerden und müssen regelmäßig ärztlich behandelt werden. Der NGO HaMoked zufolge waren die Namen der Kinder am 19. November – dem Tag nach dem Anschlag auf die Synagoge – bereits aus der Datenbank sozialversicherter Personen gelöscht.

Der Entzug von Aufenthaltsrechten wird derzeit ähnlich wie der Abriss von Häusern von den israelischen Behörden als Strafmaßnahme eingesetzt. Infolge zahlreicher Anschläge einzelner Palästinenser_innen gegen israelische Zivilpersonen und Sicherheitskräfte, vornehmlich in Ostjerusalem, planen die israelischen Behörden außerdem eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat am 23. November in einer Kabinettsitzung einen Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Verankerung des Charakters Israels als "Nationalstaat des jüdischen Volks" auf den Weg gebracht. Er sagte: "Es kann nicht sein, dass Personen, die israelische Staatsangehörige angreifen und die Eliminierung des Staates Israel fordern, Rechte genießen wie beispielsweise das Recht auf staatliche Sozialversicherung. Dies gilt auch für ihre Familienangehörigen […]. Dieses Gesetz ist wichtig, um denjenigen Kosten aufzuerlegen, die Anschläge begehen und sich der Volksverhetzung schuldig machen, indem sie zum Beispiel Steine und Brandbomben werfen."

Amnesty International sieht in den jüngsten Fällen von Entzug der Aufenthaltserlaubnis eine Form der Kollektivstrafe, da Personen bestraft werden, die selbst nicht an Anschlägen beteiligt waren. Alle Angehörigen der Familie Abu Jamal, die nach dem Anschlag auf die Synagoge festgenommen wurden, sind mittlerweile wieder freigelassen worden. Dies impliziert, dass man sie nicht verdächtigt, an den Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Die Forderung von Ministerpräsident Netanjahu, allen Personen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, die sich an jeglicher Form von Gewalt – wie Steine werfen und mutmaßlicher Volksverhetzung – beteiligt haben, und darüber hinaus auch ihren Familienangehörigen das Aufenthaltsrecht streitig zu machen, hätte im Fall der Umsetzung sehr viel weitreichendere Auswirkungen auf in Ostjerusalem lebende Palästinenser_innen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Juni gibt es eine Welle von Anschlägen gegen israelische Zivilpersonen und Sicherheitskräfte, bei denen einzelne Palästinenser_innen mit Fahrzeugen in Menschenmengen fahren oder Einzelpersonen – meist mit Messern – angreifen. Die Anzahl derartiger Anschläge ist nach dem Konflikt im Gazastreifen im Juli und August 2014 und infolge der Ausweitung des israelischen Siedlungsbaus, dem Abriss von Häusern und der Inhaftierung von Palästinenser_innen weiter angestiegen. In den meisten Fällen wurden die Palästinenser_innen, die für die Angriffe verantwortlich waren, getötet. Drei wurden festgenommen.

Seit November haben die israelischen Behörden es mindestens fünf Palästinenser_innen aus Ostjerusalem per Verwaltungsanordnung verboten, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Hause zurückzukehren. Als einziger Grund wurde die "Gewährleistung der staatlichen Sicherheit" genannt. Manchen der Betroffenen werfen die israelischen Sicherheitskräften vor, Steine geworfen zu haben, allerdings ist niemand von ihnen vor Gericht gestellt worden.

Nach dem Sechstagekrieg 1967 besetzte Israel das Westjordanland und annektierte Ostjerusalem. Den Bewohner_innen von Ostjerusalem wurde eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die israelische Regierung hat jedoch bereits mehrmals versucht, die Anzahl der Palästinenser_innen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht zu reduzieren. Zwischen 1967 und 2013 wurde 14.309 Palästinenser_innen aus Ostjerusalem die Aufenthaltserlaubnis unter verschiedenen Vorwänden entzogen. Darunter befanden sich auch zahlreiche Personen, die im Ausland studierten oder arbeiteten und daher einige Jahre nicht mehr in Ostjerusalem gewesen waren. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Praxis als eine "Ausweisung unter der Hand".

Weiter auf Englisch:
Since the first checkpoint between Israel and the Gaza Strip was set up in 1991, movement between the West Bank and East Jerusalem has become more and more difficult, with the building of the fence/wall and checkpoints preventing those from the West Bank from visiting Jerusalem without permits. It is also becoming more difficult for Palestinians from the West Bank who wish to marry Palestinians in East Jerusalem to gain residency in East Jerusalem. As a result, many Palestinian married couples are forced to live apart.

As the occupying power in the West Bank, including East Jerusalem, Israel is bound by international humanitarian law, including the Fourth Geneva Convention, Article 49 of which prohibits "individual or mass forcible transfers, as well as deportations of protected persons from occupied territory." Israeli actions in the Occupied Palestinian Territories are also bound by its obligations under international human rights law treaties, including the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR), the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC). The failure to grant residency rights to many Palestinian spouses of Palestinian residents of Israel or East Jerusalem is a violation of the right to family life, guaranteed in Article 10 of the ICESCR and in Article 23 of the ICPPR; and is contrary to Articles 9 and 10 of the CRC. The punitive denial of residency to family members of those who have carried out attacks constitutes collective punishment, a violation of a fundamental principle of international law.