Journalist festgenommen

Der Journalist Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem wurde am 22. November in der Dienststelle der Kriminalpolizei in Kuwait-Stadt festgenommen. Er hatte sich im Oktober 2009 in einem privaten Gespräch kritisch über Premierminister Sheikh Nasser Al Sabah geäußert. Amnesty International betrachtet den Journalisten als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

EMIR DES STAATES KUWAIT
His Highness Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
al-Diwan al-Amiri, al-Safat
KUWAIT
(korrekte Anrede: Your Highness)
Fax: (00 965) 2539 2163 bzw. 2243 0559
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

JUSTIZMINISTER
His Excellency Rashed ad-Hammad
Minister of Justice
Ministry of Justice
P.O. Box 6, al-Safat 1300
KUWAIT
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 965) 2243 5220

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee National Assembly
P.O. Box 716, al-Safat 13008
KUWAIT
(korrekte Anrede: Dear Sir)
Fax: (00 965) 2245 5806
E-Mail: human-rights@majlesalommah.net

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S.E. Herrn Abdulhamid Abdullah M. H. Al-Awadhi
Griegstraße 5-7
14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Rufen Sie die Behörden auf, Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem, der wegen seiner kritischen Äußerungen über den kuwaitischen Premierminister in Haft gehalten wird, unverzüglich freizulassen, da seine Aussagen nicht zu Gewalt aufriefen und er nur wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.

  • Weisen Sie darauf hin, dass die Festnahme von Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Redefreiheit nach Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstellt, die Kuwait durch die Unterzeichnung dieses Pakts übernommen hat.

  • Appellieren Sie an die Behörden, zu gewährleisten, dass Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird und dass Berichte über Folter oder Misshandlungen eingehend untersucht sowie die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

Sachlage

Am 22. November erhielt Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem eine Vorladung auf eine Polizeidienststelle im Bezirk Salmiya der Hauptstadt Kuwait-Stadt. Bei seiner dortigen Vernehmung weigerte er sich, Fragen zu beantworten, da man ihm den Grund für seine Vorladung nicht mitgeteilt hatte. Am gleichen Tag überstellte man ihn an die Kriminalpolizei, die dem Innenministerium untersteht. Auch dort lehnte Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem es ab, Fragen zu beantworten, ohne die Gründe für seine Festnahme zu kennen. Seither wird Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem in der Dienststelle der Kriminalpolizei festgehalten. Die Kautionssumme beläuft sich auf 1000 Kuwait-Dinar (etwa 3500 US-Dollar). Bisher sind keine genauen Vorwürfe gegen Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem bekannt.

Wie es heißt, soll Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem am 18. Oktober bei einem privaten Treffen (diwaniya) die Meinung geäußert haben, dass der Premierminister nicht in der Lage sei, das Land zu führen. Dabei soll der Journalist einige kontroverse Entscheidungen des Ministers angeführt und die vielen Neuwahlen kritisiert haben, die seit Amtsantritt von Sheikh Nasser Al Sabah stattgefunden haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem gründete das Online-Magazin Mizan und arbeitete früher als Journalist für die Zeitung Alal al-Yawm. Vor etwa drei Monaten musste er jedoch seine Arbeit für die Zeitung einstellen. Berichte deuten darauf hin, dass er möglicherweise von der Regierung unter Druck gesetzt wurde.

Wie der Anwalt von Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem Amnesty International mitteilte, hat der Premierminister in fünf Fällen Anzeige gegen seinen Klienten erstattet, die alle mit kritischen Äußerungen des Journalisten über Sheikh Nasser Al Sabah in Zusammenhang stehen. Bisher wurde aber noch keine Anklage gegen Muhammad 'Abd al-Qader al-Jasem erhoben.

Im Juli 2008 gründete sich eine Vereinigung unabhängiger JournalistInnen in Kuwait. Vier Jahre zuvor war ihre Gründung gerichtlich unterbunden worden. Mehrere JournalistInnen wurden wegen Verleumdung und anderer Vorwürfe strafrechtlich verfolgt, auch wenn keines der Verfahren eine Haftstrafe nach sich zog.

Am 8. März 2008 verurteilte das Strafgericht von Kuwait-Stadt zwei Redakteure zu Geldstrafen und entzog ihnen die Publikationslizenz. Mansur Ahmad Muhareb al-Hayni, Redakteur der Wochenzeitung al-Abraj, wurde wegen Verleumdung des Premierministers für schuldig befunden. Hamed Turki Abu Yabes von der Wochenzeitung al-Shaab wurde für schuldig befunden, in einer nur für Kunst- und Kulturberichterstattung lizenzierten Zeitung politische Artikel veröffentlicht zu haben.

2000 zeigte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über die Beschränkungen, die der Meinungs- und Redefreiheit auferlegt werden und dem Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zuwiderlaufen. Der Ausschuss rief Kuwait in den Abschlussbetrachtungen seiner 69. Sitzung vom 27. Juli 2000 auf, zu gewährleisten, dass jeder die in Artikel 19 des Pakts garantierten Rechte ausüben kann, ohne Schikanen befürchten zu müssen. Allerdings gelten Beleidigung und üble Nachrede laut den Paragrafen 209 und 210 des kuwaitischen Strafgesetzbuches nach wie vor als Straftaten, auf die eine Höchststrafe von zwei Jahren steht.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat 2008 in einer Stellungnahme die Anwendung des Strafrechts auf Fälle mutmaßlicher Verleumdung von BehördenvertreterInnen als besonders unangemessen bezeichnet. Der Ausschuss begründet seine Einschätzung damit, dass von BehördenvertreterInnen erwartet werden könne, mehr Kritik zu erdulden als eine Privatperson.