Drohende Abschiebung

Ergebnis dieser Urgent Action

Zwei syrisch-palästinensische Flüchtlinge wurden aus Ägypten in den Gazastreifen abgeschoben.

Ägypten Karte

Ägypten Karte

Zwei syrisch-palästinensischen Flüchtlingen droht unmittelbar die Abschiebung nach Gaza oder Syrien. Sie sollen außerdem in einen bewachten Bereich des internationalen Flughafens in Kairo verbracht werden, wo sie keinerlei Möglichkeit haben, mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court House 1 "26 July" Road, Cairo, ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716
oder (00 202) 2 575 7165

INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim
Ministry of the Interior, 25 El Sheikh Rihan Street
ab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, K. S. und A. A. nicht nach Syrien oder Gaza abzuschieben.

  • Ich fordere Sie außerdem auf, Ihre internationalen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 einzuhalten und den Personen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen und dem bewaffneten Konflikt in Syrien fliehen, internationalen Schutz zu gewähren.

Sachlage

K. S. und A. A. hatten Syrien im Juni 2013 aus Sicherheitsgründen verlassen, um dem bewaffneten Konflikt im Land zu entkommen. Sie flohen nach Ägypten, wo sie bis zu ihrer Weiterreise nach Gaza im Juni bzw. August 2013 blieben. Im Oktober 2014 flohen sie nach den israelischen Militäroperationen wegen der schlechten wirtschaftlichen und humanitären Lage und der Blockade aus Gaza. Nachdem sie die Grenze in Rafah passiert hatten, wurden K. S. und A. A. festgenommen und von den ägyptischen Sicherheitskräften zum internationalen Flughafen in Kairo gebracht.

Flughafenbeamt_innen drohten ihnen regelmäßig mit der Abschiebung nach Syrien oder Gaza, falls sie Ägypten nicht auf schnellstem Wege selbst verlassen würden. Die palästinensische Delegation in Ägypten hat die Pässe der beiden Männer kürzlich den ägyptischen Behörden übergeben, was Befürchtungen auslöste, dass die Männer unverzüglich zurückgeführt werden sollen.

Ein Sicherheitsbeamter am Flughafen teilte den Flüchtlingen am 11. Dezember mit, dass sie in den "Wachraum 1" gebracht würden. Man würde ihnen alles abnehmen und ihnen keine Möglichkeit lassen, mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen. Außerdem teilte man ihnen mit, dass sie bei nächster Gelegenheit nach Gaza oder Syrien abgeschoben würden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat Kenntnis von drei weiteren Flüchtlingsgruppen, die unmittelbar von der Abschiebung nach Syrien oder Gaza bedroht sind.
Mindestens 71 syrisch-palästinensische und syrische Flüchtlinge befinden sich auf der Polizeistation von Karmouz und der Polizeistation Al Amariya in Alexandria in Gewahrsam. Dazu gehören auch mindestens neun Frauen und 14 Minderjährige zwischen drei und 16 Jahren. Sie waren Teil einer größeren Gruppe bestehend aus 103 Flüchtlingen, die im Oktober 2014 vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien flohen, nur um dann von Schlepper_innen auf einer Insel vor der Küste Alexandrias zurückgelassen und von der ägyptischen Marine gerettet zu werden. Die türkischen Behörden erklärten sich bereit, 32 Flüchtlinge aufzunehmen; ein Flüchtling wurde nach Ägypten zurückgebracht.

Fünf Palästinenser_innen (vier Männer und eine Frau) befinden sich in Gewahrsam auf der Polizeistation von Ismailia. Sie waren im September bzw. Oktober aus Sicherheits- und humanitären Gründen aus dem Gazastreifen geflohen und Ende Oktober von den ägyptischen Behörden in Alexandria festgenommen worden. Die nationale Sicherheitsbehörde fordert ihre Abschiebung nach Gaza, obwohl die Staatsanwaltschaft angeordnet hat, die Palästinenser_innen freizulassen. Mindestens einer von ihnen wäre im Fall der Abschiebung nach Gaza in Lebensgefahr.

Drei Palästinenser_innen aus Syrien, darunter ein 14-jähriges Kind, befinden sich in der Al-Anfoushy-Haftanstalt in Al Gomrok in Alexandria. Sie wurden am 30. September festgenommen, nachdem sie versucht hatten, das Land auf irreguläre Weise zu verlassen. Die nationale Sicherheitsbehörde ordnete im Oktober ihre Abschiebung nach Syrien an. Wie die Flüchtlinge Amnesty International mitteilten, erhalten sie von niemandem Unterstützung, weder von der ägyptischen Regierung noch von Familie oder Freunden. Sie beklagten sich über schlechte Haftbedingungen und berichteten, dass ihre Zelle mit Insekten und Mäusen verseucht sei.

Angesichts der prekären Bedingungen und des eingeschränktem Zugangs zu grundlegenden Versorgungsleistungen versuchen viele syrische und palästinensische Flüchtlinge aus Syrien, die in Ägypten leben, verzweifelt zu fliehen, um anderswo vielleicht bessere Lebensumstände zu finden. Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen gegen syrische und palästinensische Flüchtlinge nehmen zu. Immer häufiger werden sie Opfer von Schikanierungen, Drohungen in den Medien sowie willkürlichen Festnahmen, rechtswidriger Inhaftierung oder gar Abschiebung. Am 14. August wurden 13 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien nach Syrien abgeschoben.

Das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit von 1969 festgeschrieben ist und durch das Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) geschützt wird. Das Recht auf Asyl wird außerdem durch Artikel 91 der ägyptischen Verfassung gewährleistet und die Rückführung von Flüchtlingen ist verboten. Aufgrund des Konflikts in Syrien sowie den dort verübten Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Menschen, die aus Syrien fliehen, Flüchtlinge "prima facie".

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in Gaza, der sich verschlechternden wirtschaftlichen und humanitären Lage, der fortdauernden Übergriffe durch israelische Streitkräfte und der schwierigen Lage für die Bewohner_innen ist Amnesty International der Ansicht, dass Flüchtlinge aus Gaza als ernsthaft bedroht anzusehen sind und deshalb vor einer Abschiebung geschützt werden müssen.