Indigene in kritischer Lage

Etwa 80 Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Guarani Kaiowá Y’poí werden in Brasilien von bewaffneten Männern, die von örtlichen LandbesitzerInnen angeheuert wurden, bedroht. Man hindert sie am Verlassen ihres Lagers, wodurch sie vom Zugang zu Wasser, Nahrungsmitteln, Bildungseinrichtungen und Gesundheitsversorgung abgeschnitten sind.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Exmo. Sr. Luiz Paulo Teles Ferreira Barreto
Esplanada dos Ministérios
Bloco "T" , 70712-902 - Brasília/DF
BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exmo. Sr. Ministro / Dear Minister)
Fax: (0055) 61 3322 6817 oder 61 3224 3398

MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
Secretaria Especial de Direitos Humanos
Exmo. Secretário Especial Sr. Paulo de Tarso Vannuchi
Esplanada dos Ministérios - Bloco "T" - 4º andar
70064-900 - Brasília/DF, BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exmo. Sr. Secretário / Dear Minister)
Fax: (00 55) 61 3226 7980

Sende eine Kopie an

ÖRTLICHE INDIGENENORGANISATION CIMI
CIMI Regional Mato Grosso do Sul
Av. Afonso Pena, 1557 Sala 208 Bl.B
79002-070 Campo Grande/MS
BRASILIEN
E-Mail: cimims@terra.com.br

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
S.E. Herrn Everton Vieira Vargas
Wallstraße 57
10179 Berlin
Fax: 030–7262 83-20 oder -21
E-Mail: brasil@brasemberlim.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die Sicherheit der Gemeinschaft und ihre ausreichende Nahrungs-, Wasser- und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass ihre Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird.

  • Gewährleisten Sie, dass Angehörige von FUNASA und der Bundespolizei auch im Siedlungsgebiet der Gemeinschaft tätig sind, um dort für Sicherheit und medizinische Betreuung zu sorgen.

  • Stellen Sie sicher, dass die Bundespolizei Ermittlungen zum Tod von Genivaldo Vera und zum Verbleib von Rolindo Vera durchführt und dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

  • Ich appelliere an Sie, Ihren Verpflichtungen gemäß der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und der brasilianischen Verfassung nachzukommen, indem sie sämtliche Gebiete demarkieren, die an indigene Gemeinschaften zurückgegeben werden sollen.

Sachlage

Die Gruppe besetzte im April in der Nähe der Stadt Paranhos Ackerland, das sie als Teil ihres angestammten Gebiets betrachtet. Nun wird sie von bewaffneten Männern, die von örtlichen LandbesitzerInnen angeheuert wurden, umzingelt und bedroht. Nachts schüchtert man sie mit Schüssen in die Luft ein. Darüber hinaus werden die VertreterInnen der indigenen Gemeinde am Verlassen ihres Lagers gehindert. Dadurch befinden sie sich gegenwärtig in einer prekären Situation, da sie vom Zugang zu Wasser, Nahrungsmitteln, Bildungseinrichtungen und Gesundheitsversorgung abgeschnitten sind.

Derzeit wird die Gemeinschaft nicht von der Gesundheitsbehörde (Fundação Nacional de Saúde – FUNASA) betreut, was nach Angaben der FUNASA auf die prekäre Sicherheitslage in dem Gebiet zurückzuführen ist. Aufgrund der fehlenden medizinischen Versorgung, des Wassermangels und der trockenen Witterung erkranken vermehrt auch die Kinder der Gemeinschaft. VertreterInnen der indigenen Gemeinschaft haben der Bundesstaatsanwaltschaft, der für Indigenenangelegenheiten zuständigen Behörde (Fundação Nacional do Índio – FUNAI) und der Bundespolizei gegenüber ihre desolate Situation angesprochen, bislang wurden jedoch keine abhelfenden Maßnahmen in die Wege geleitet.

Im Oktober 2009 war die Gemeinschaft der Guarani Kaiowá Y’poí rechtswidrig und unter Einsatz von Gewalt von dem Land ihrer Vorfahren vertrieben worden. Angehörige der Gemeinschaft sahen, wie die Bewaffneten Genivaldo Vera während der Zwangsräumung entführten und wie sein Cousin Rolindo Vera in den Wald floh. Der Leichnam von Genivaldo Vera wurde einige Tage später in einem nahegelegenen Fluss gefunden. Man hatte ihm den Kopf rasiert, und sein Körper wies zahlreiche Blutergüsse auf. Der Aufenthaltsort von Rolindo Vera ist nach wie vor unbekannt. Auch mehr als 300 Tage nach seinem "Verschwinden" wartet die Familie von Rolindo Vera immer noch darauf, dass die Bundespolizei ihr mitteilt, was mit dem Vermissten geschehen ist, oder ihr seinen Leichnam bringt. Die Gemeinschaft möchte nach Rolindo Vera suchen, sie darf ihr Lager allerdings nicht verlassen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Bundesstaat Mato Grosso do Sul umfasst einige der kleinsten, ärmsten und am dichtest bevölkerten indigenen Gegenden Brasiliens: kleine ländliche Regionen, von Armut geprägt und umgeben von Soja- und Zuckerrohrplantagen sowie Rinderfarmen, in denen das Leben durch Krankheiten und schlechten Lebensbedingungen erschwert wird.

Im November 2007 unterzeichneten die Bundesstaatsanwaltschaft und die FUNAI in Mato Grosso do Sul ein außergerichtliches Abkommen (Termo de Ajustamento de Conduta – TAC), in dem sich die FUNAI dazu verpflichtet hat, bis April 2010 36 traditionelle Siedlungsgebiete der Guarani Kaiowá zu bestimmen und zu demarkieren, die an die indigene Gemeinschaft zurückgegeben werden sollen. Am 29. Juli reichte die Bundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung dieses Abkommens ein. Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte die FUNAI auf, binnen 60 Tagen den Bestimmungen des Abkommens nachzukommen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung soll eine unbeteiligte Organisation mit der Demarkation betraut werden, wobei die Kosten von FUNAI getragen werden müssen. Ebenso wird FUNAI zur Zahlung der im Abkommen festgelegten Geldstrafe für die verspätete Bestimmung der Gebiete, die an die indigenen Gemeinden zurückgegeben werden sollen, aufgefordert. Das angestammte Land, das von den Guarani Kaiowá teilweise wieder besiedelt wurde, sollte laut eines im Jahr 2007 unterzeichneten Abkommens von Anthropologen der Regierung bereits begutachtet worden sein, um zu bestimmen, welche Gebiete an die Gemeinschaft zurückgegeben werden sollen. Bauern in diesem Gebiet haben allerdings wiederholt Versuche, die hierzu notwendigen Untersuchungen durchzuführen, behindert.

Da die Klärung von Landkonflikten immer wieder scheitert, haben mehrere Gemeinschaften der Guarani Kaiowá damit begonnen, ihr Land wieder zu besetzen. Daraufhin gab es eine Reihe von Zwangsräumungen, die oft mit Waffengewalt durchgeführt wurden. Private Sicherheitsfirmen, von denen viele ohne rechtliche Grundlage wie Milizen im Auftrag von LandbesitzerInnen und der Agroindustrie agieren, sind an zahlreichen Menschenrechtsverstößen in ländlichen Gegenden Brasiliens beteiligt und bleiben weiterhin eine ernsthafte Bedrohung sowohl für indigene Gemeinschaften als auch für Landarbeiter, die für ihr Landrecht eintreten.

Sowohl die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker, die Brasilien 2007 unterzeichnet hat, als auch das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, das von Brasilien ratifiziert wurde, gewähren indigenen Völkern das Recht auf Land, das traditionell ihnen gehört. Außerdem werden darin die Staaten aufgefordert, Mechanismen zu entwickeln, durch die diese Rechte zugesprochen und anerkannt werden können. Die brasilianische Verfassung bekräftigt die Rechte der brasilianischen indigenen Völker auf ihre Siedlungsgebiete und die Verantwortung des Staates, diese zu demarkieren.