Zwangsräumung in Rom
Die Behörden in der italienischen Hauptstadt haben ein Lager von etwa 400 Roma rechtswidrig zwangsgeräumt. Etwa 100 Familien, die Mehrheit der vertriebenen Roma, haben nun ein leerstehendes Fabrikgebäude in der Nähe besetzt. Sollten sie auch von dort vertrieben werden, droht ihnen ein Leben unter harten Bedingungen in einem neuen behelfsmäßigen Lager oder sogar die Obdachlosigkeit.
Appell an
PRÄFEKT VON ROM
Prefetto Giuseppe Pecoraro
Prefettura di Roma
Via dei Santi Apostoli, 16,
00187 – Roma
ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio sig. Prefetto)
Fax: (00 39) 0669 7973 99
E-Mail: giuseppe.pecoraro@interno.it
BÜRGERMEISTER VON ROM
Sindaco Gianni Alemanno,
Piazza Campidoglio
00186 - Roma
ITALIEN
(korrekte Anrede: Egregio Sindaco)
E-Mail: sindaco@comune.roma.it
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn Michele Valensise
Hiroshimastr. 1-7
10785 Berlin
Fax: 030-2544 0116
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Italienisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Verurteilen Sie die rechtswidrige Vertreibung der 400 Roma aus dem Lager Via Centocelle.
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Appellieren Sie an die Behörden, sicherzustellen, dass allen vertriebenen Familien umgehend eine angemessene alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt wird und sie eine Entschädigung für Besitztümer erhalten, die sie im Zuge der Zwangsräumung verloren haben.
- Erinnern Sie die Behörden daran, dass Zwangsräumungen ohne rechtliche und sonstige Schutzmaßnahmen völkerrechtlich verboten sind, da sie grobe Verletzungen verschiedener Menschenrechte darstellen, vor allem des Rechts auf angemessenes Wohnen.
Sachlage
Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen und Medien vertrieben am Morgen des 11. November etwa 150 PolizistInnen die Familien aus dem Lager Via Centocelle im Osten von Rom. Die Unterkünfte der Gemeinschaft wurden zerstört und etwa 20 Männer festgenommen. Es ist nicht bekannt, was ihnen vorgeworfen wird. Wie Nichtregierungsorganisationen vor Ort berichten, wurden die Roma nicht über die geplante Räumung informiert und hatten keinerlei Mitspracherecht. Die Behörden stellten nur einigen der Frauen und kleinen Kindern Übergangsunterkünfte in städtischen Obdachlosenheimen zur Verfügung. Nach italienischem Recht müssen die Behörden alle Betroffenen von einer geplanten Zwangsräumung in Kenntnis setzen oder den Räumungsbefehl bzw. eine Information darüber veröffentlichen. Da die Anordnung der Räumung jedoch nicht in dieser Weise offiziell bekannt gemacht wurde, hatte die Roma-Gemeinschaft keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und die Räumung aufzuschieben oder zu verhindern.
Das Fabrikgebäude, in dem die Familien zur Zeit leben, befindet sich in Privatbesitz, so dass die Roma jederzeit von dort vertrieben werden könnten. Zur Gemeinschaft gehören etwa 140 Kinder, 40 davon besuchen Schulen in der Umgebung. Durch die Zwangsräumung drohen ihnen eine Unterbrechung ihrer Schulbildung und schwerwiegende Nachteile in der Bildung.
Die meisten Roma aus dem Lager Via Centocelle haben schon mindestens eine Zwangsräumung hinter sich. Bei früheren Zwangsräumungen wurde Besitz zerstört, darunter Unterkünfte, Kleidung, Matratzen und manchmal auch Medizin und Papiere. All diese Zwangsräumungen sollen durchgeführt worden sein, ohne dass die Verfahrensbestimmungen nach regionalen und internationalen Menschenrechtsstandards beachtet wurden.
Hintergrundinformation
In den vergangenen mindestens zehn Jahren sind in Italien zahlreiche Roma-Gemeinden rechtswidrig zwangsgeräumt worden. Die Zwangsräumungen nahmen zu, nachdem die Regierung mit örtlichen Behörden am 18. Mai 2007 unter anderem in Rom mehrere Sonderabkommen (Patti per la Sicurezza) geschlossen hatte. Mit diesen Vereinbarungen gingen einige Befugnisse vom Innenministerium an die lokalen Behörden über. Dadurch wollte man eine vermeintliche Gefahr für die Sicherheit in den Griff bekommen, wie sie angeblich unter anderem durch die Anwesenheit von Roma-Gemeinden in diesen Städten entstehen.
Mit dem Dekret vom 21. Mai 2008 erteilte Ministerpräsident Berlusconi den Präfekten (Prefetti, ständige Regierungsvertreter in einem Gebiet) für ein Jahr Ausnahmebefugnisse, um den "Nomadennotfall" zu lösen. Dabei bediente er sich eines Gesetzes von 1992, das eigentlich im Fall von Naturkatastrophen Sonderbefugnisse einräumen sollte. Das Dekret, nachträglich ergänzt durch das Dekret vom 28. Mai 2009, erlaubte es den Präfekten, eine Reihe von Gesetzen außer Acht zu lassen. Die Befugnisse können unabhängig von Nationalität gegenüber allen ausgeübt werden, die als "Nomaden" angesehen werden. Roma scheinen jedoch in besonderem Maße betroffen zu sein.
Nach dem Völkerrecht stellen rechtswidrige Zwangsräumungen – Räumungen ohne angemessene Verfahrensgarantien, einschließlich der Möglichkeit des Rechtsbehelfs, und die Zusicherung angemessener Alternativunterkünfte – eine schwere Verletzung einer Reihe von Menschenrechten dar, darunter das Recht auf angemessenen Wohnraum. Räumungen dürfen lediglich als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden und ein angemessener Verfahrensschutz gemäß internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards gewährt wird. Italien wird von internationalen und regionalen Menschenrechtsinstitutionen scharf kritisiert, unter anderem auch vom Europäischen Ausschuss für soziale Rechte, der feststellte, dass Italien die Europäische Sozialcharta missachtet. Doch Italien hat die ausgesprochenen Empfehlungen nicht umgesetzt und zum Teil die Zwangsräumung von Roma-Gemeinden ausgeweitet.