Drohende Hinrichtung

Ali Agirdas

Ali Agirdas

Dem 29-jährigen Türken Ali Agirdas droht in Saudi-Arabien die Hinrichtung durch Enthauptung. Der Oberste Justizrat unter Vorsitz des Königs prüft gegenwärtig das Urteil. Sollte das Todesurteil bestätigt werden, könnte Ali Agirdas jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

KÖNIG UND PREMIERMINISTER
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: über Innenministerium (00 966) 1 403 1185 (bitte mehrmals versuchen)

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (bitte mehrmals versuchen)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed 'Abdullah al- Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373
Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail: hrc@haq-ksa.or

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med. Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63
10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an den König, einen Hinrichtungsstopp für Ali Agirdas zu erlassen.

  • Weisen Sie darauf hin, dass Ali Agirdas auf Grund eines Geständnisses verurteilt wurde, das er ohne Kenntnis des Inhaltes unterzeichnet hat. Daher sollte ihm ein Wiederaufnahmeverfahren gewährt werden, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht, unter anderem den Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht. Diese Garantien besagen, dass die Todesstrafe nur nach einem fairen Gerichtsverfahren verhängt werden darf, in dem der/die Angeklagte eine angemessene rechtliche Vertretung in allen Phasen des Verfahrens erhält.

  • Appellieren Sie an den König, die Urteile von Ali Agirdas und anderen, denen in Saudi-Arabien die Todesstrafe droht, umgehend umzuwandeln und auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten.

Sachlage

Ali Agirdas wurde am 24. Februar 2007 festgenommen, weil er Drogen in die saudi-arabische Hauptstadt Riad geschmuggelt haben soll. Am 18. Juni 2008 wurde er dafür von einem Gericht in Riad zum Tode verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil bestätigt. Nun beschäftigt sich der Oberste Justizrat mit dem Fall. Der Rat kann Todesurteile bestätigen oder an das Kassationsgericht zurückverweisen.

Vor Gericht erfuhr Ali Agirdas vom Richter, dass er ein Geständnis auf Arabisch unterzeichnet habe, wonach er wusste, dass er bei seiner Festnahme Drogen bei sich trug. Ali Agirdas kann kein Arabisch lesen und spricht die Sprache nur gebrochen. Während seiner Vernehmung hatte er weder einen Dolmetscher noch eine anwaltliche Vertretung. Ali Agirdas sagte dem Vernehmungsbeamten, dass er nichts von den Drogen wusste. Der Beamte legte ihm jedoch ein Schriftstück auf Arabisch vor, dass er unterzeichnen solle, da es sich günstig auf seinen Fall auswirken würde. Wie Ali Agirdas vor Gericht sagte, wusste er nicht, dass es sich bei dem Schriftstück um ein Geständnis handelte. Er wurde auf Grundlage dieses Geständnisses für schuldig befunden.

Während des Prozesses stand Ali Agirdas zwar ein Dolmetscher, aber keine anwaltliche Vertretung zur Verfügung. Erst im Berufungsverfahren erhielt er einen Anwalt. Gegenwärtig sitzt er im al-Hair-Gefängnis in Riad ein.

In Saudi-Arabien können zum Tode Verurteilte hingerichtet werden, ohne dass das Hinrichtungsdatum vorab ihnen oder ihren Familien bekannt gegeben werden muss.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mindestens 158 Personen wurden 2007 in Saudi-Arabien hingerichtet, 2008 waren es 102. Seit Beginn des Jahres 2009 wurden bereits mindestens 61 Todesurteile vollstreckt.

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt, einschließlich solcher, die nicht zum Tode einer Person geführt haben. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig.

Im Bericht zur Todesstrafe in Saudi-Arabien beleuchtet Amnesty International die exzessive Anwendung der Todesstrafe und die unverhältnismäßig hohe Anzahl von Hinrichtungen von StaatsbürgerInnen aus Entwicklungsländern. Den Bericht "Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia" (Index: MDE 23/027/2008) vom 14. Oktober 2008 finden Sie auf Englisch unter http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014.