Hinrichtung verhindern!

Regierungen, die mit der Todesstrafe Verbrechen bekämpfen wollen, betrügen sich selbst

Regierungen, die mit der Todesstrafe Verbrechen bekämpfen wollen, betrügen sich selbst

Die Hinrichtung von Zulfiqar Ali Khan ist für den 6. Mai angesetzt, da sein jüngster Hinrichtungsaufschub am 31. März ausgelaufen ist. Er war wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Seine Rechtsbeistände machen geltend, dass er die Tat aus Notwehr begangen hat und kein faires Verfahren erhalten hat.

Appell an

PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat
Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
Twitter: @Mamnoon_hussain

PREMIERMINISTER
Mr Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
Constitution Avenue
Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
Twitter: @PMNawazSharif

Sende eine Kopie an

REGIERUNGSCHEF DER PROVINZ PUNJAB
Mr Shahbaz Sharif
Chief Minister Secretariat
7-Club Road
GOR-I, Lahore
PAKISTAN
Fax: (00 92) 42 9920 4915 oder (00 92) 42 9920 3224

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S.E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 6. Mai 2015 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Zulfiqar Ali Khan und setzen Sie das offizielle Hinrichtungsmoratorium wieder in Kraft. Dies sollte im Einklang mit den fünf seit 2007 verabschiedeten Resolutionen der UN-Generalversammlung ein erster Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe sein.

  • Bitte stellen Sie zudem sicher, dass nationale Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung nicht gegen die Verpflichtungen Pakistans aus internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen und dass die Schutzmaßnahmen respektiert werden, welche die Rechte aller zum Tode verurteilten Personen garantieren.

  • Bitte wandeln Sie alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen um.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to halt the execution of Zulfiqar Ali Khan immediately, and re-establish the official moratorium on all executions in the country as a first step towards the abolition of the death penalty, in line with five UN General Assembly resolutions adopted since 2007.

  • Calling on them to ensure that any measures taken to combat crime do not violate Pakistan's obligations under international human rights law and that all safeguards guaranteeing the rights of those facing the death penalty are respected.

  • Urging the authorities to commute all existing death sentences.

Sachlage

Zulfiqar Ali Khan wurde am 14. April 1998 festgenommen und des Mordes angeklagt. 1999 verurteilte ihn ein Gericht für terrorismusbezogene Strafsachen in der Provinz Punjab zum Tode. Das Todesurteil wurde 2001 vor dem Hohen Gericht bestätigt und seine Rechtsmittel wurden 2008 vor dem Obersten Gerichtshof des Landes zurückgewiesen. Zulfiqar Ali Khan wird in der Haftanstalt Adiala Central in der Stadt Rawalpindi in Punjab festgehalten.

Die derzeitigen Rechtsbeistände von Zulfiqar Ali Khan machen geltend, dass er die Tat aus Notwehr begangen hat und kein faires Verfahren erhalten hat. Während seines Verfahrens war er von einem staatlich benannten Rechtsbeistand vertreten worden, welcher fingierte Zeugenaussagen der Staatsanwaltschaft durchgehen ließ.

Zulfiqar Ali Khan befindet sich bereits seit 16 Jahren im Todestrakt. Dies entspricht in Pakistan einer lebenslangen Haftstrafe. In dieser Zeit gab es 15 Hinrichtungsbefehle gegen ihn, er musste also bereits 15 Mal damit rechnen, durch ein Erschießungskommando hingerichtet zu werden. Die Angst, die er dabei jedes Mal durchleben musste, könnte Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen.

Während seiner Zeit im Todestrakt erwarb Zulfiqar Ali Khan 48 Bildungsabschlüsse und Zertifikate. Er hat darüber hinaus zur Aus- und Weiterbildung von über 400 weiteren Gefangenen beigetragen: 27 davon erwarben einen Universitätsabschluss, 48 einen College-Abschluss und 51 ein Reifeprüfungszeugnis.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar. Darüber hinaus liegen keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Todesstrafe Verbrechen wirksamer verhindert als andere Arten der Bestrafung. Die umfangreichste, von der UN im Jahr 1988 durchgeführte und 2008 zuletzt aktualisierte Studie, stellt fest, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Hinrichtungen eine abschreckendere Wirkung haben als lebenslange Haftstrafen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach dem Attentat auf eine Schule der pakistanischen Armee in Peschawar am 16. Dezember 2014 kündigte Premierminister Nawaz Sharif eine teilweise Aufhebung des seit sechs Jahren bestehenden Hinrichtungsmoratoriums an. Terrorismusbezogene Straftaten durften seitdem mit der Todesstrafe geahndet werden. Am 11. März 2015 erklärte die pakistanische Regierung die vollständige Aufhebung des Moratoriums für alle Verbrechen mit Todesfolge. Die Behörden haben gedroht, bis zu 1.000 zum Tode Verurteilte hinrichten zu lassen, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben und deren Gnadengesuche abgelehnt wurden. Seit der Aufhebung des Hinrichtungsmoratoriums sind insgesamt 101 Personen exekutiert worden.

Etwa 8.200 Gefangene befinden sich in Pakistan im Todestrakt. In Pakistan kann die Todesstrafe für mindestens 28 Straftaten verhängt werden, darunter auch Verbrechen ohne Todesfolge. Diese lassen sich nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" einstufen, für die laut Artikel 6.2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) die Todesstrafe verhängt werden kann. Pakistan ist Vertragsstaat des IPbpR.

Amnesty International verurteilt den Angriff auf die Schule in Peschawar durch die pakistanische Taliban aufs Schärfste. Bei dem Anschlag waren 149 Menschen getötet worden, darunter 132 Kinder. Amnesty International forderte eine umfassende Untersuchung von Anschlägen und Angriffen auf Zivilpersonen, darunter auch der Anschlag in Peschawar. Zudem forderte die Organisation, dass die mutmaßlichen Täter_innen unter Ausschluss der Todesstrafe in Verfahren vor Gericht gestellt werden, die den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. Nach dem Anschlag hat Pakistan seine Verfassung dahingehend angepasst, dass Gerichtsverfahren wegen terroristischer Straftaten nun schneller verhandelt werden können. Außerdem werden diese Verfahren nun der Militärgerichtsbarkeit überstellt. Die Zuständigkeit von Militärgerichten ist sehr besorgniserregend, da vermutet wird, dass den Angeklagten Rechte vorenthalten werden könnten, um so eine schnellere Verurteilung zu ermöglichen.

Amnesty International besorgt insbesondere, dass viele Todesurteile in Pakistan in Prozessen verhängt werden, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So werden Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die häufig schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind. Es kommt vor, dass die vom Staat gestellten Rechtsbeistände ihre Mandant_innen nicht mit ganzem Einsatz vertreten, es sei denn, sie erhalten weitere Bezahlungen von der Familie des/ der Angeklagten. Hinzu kommt, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Verhandlungen vor vorinstanzlichen Gerichten missachtet wird und dort nach wie vor Todesurteile verhängt werden. Die Verhandlungen dieser Gerichte sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich und die Gerichtsverfahren müssen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen abgeschlossen werden, wodurch die Richter_innen unter großen Druck geraten, Angeklagte zu verurteilen. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen bemerkte 2012, dass Militär- und andere Sondergerichte nicht befugt sein sollten, Todesurteile zu verhängen.