Heilberufler inhaftiert

Das medizinische Personal vor dem Berufungsgericht in Bahrain nach der Anhörung im November 2011

Das medizinische Personal vor dem Berufungsgericht in Bahrain nach der Anhörung im November 2011

Am 2. Oktober sind sechs HeilberuflerInnen inhaftiert worden, deren Urteile durch das Kassationsgericht der bahrainischen Hauptstadt Manama aufrechterhalten wurden. Sie sind somit als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten, die allein wegen Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten werden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin ’Abdullah al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 17523 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O.Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. November 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Die sechs HeilberuflerInnen – 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji, Mahmood Asghar 'Abdulwahab und Dhia Ibrahim Ja’far – wurden einen Tag nach der Bestätigung der Verurteilungen und Strafen durch das Kassationsgericht in Manama festgenommen. 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri wurde um etwa 5:30 Uhr in seinem Zuhause festgenommen, die anderen fünf in darauffolgenden Razzien in ihren Wohnungen. Die fünf Männer wurden zum al-Jaw-Gefängnis gebracht, Dhia Ibrahim Ja’far zur Frauenhaftanstalt in 'Issa Town.

Im Juni hatte das mit dem Fall befasste Berufungsgericht die gegen neun der 20 Angeklagten wegen ihrer Mitwir-kung an Demonstrationen für Reformen vom Februar und März 2011 verhängten Schuldsprüche bestätigt. Die Strafen wurden jedoch von Zeiträumen zwischen fünf und 15 Jahren auf Zeitspannen von einem Monat bis zu fünf Jahren herabgesetzt. 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekris Haftstrafe wurde auf fünf Jahre verkürzt; Ebrahim 'Abdullah Ebrahims auf drei Jahre; die von Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif und Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji auf ein Jahr, Mahmood Asghar 'Abdulwahabs auf sechs Monate und die von Dhia Ibrahim Ja’far auf zwei Monate. Gegen Bassim Ahmed 'Ali Dhaif, Nader Mohammed Hassan Dewani und Abdulkhaleq 'Ali Hussain al-'Oraibi ergingen Freiheitsstrafen von jeweils einem Monat. Die von 'Ali Hassan al-Sadadi und Qassim Mohammad 'Omran eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen, da sie dem Berufungsverfahren nicht beigewohnt hatten. Somit bleibt ihr vom Militärgericht verhängtes Strafmaß von 15 Jahren in Kraft. Die Mehrheit der sechs erneut Inhaftierten gaben an, während der ersten Haft 2011 gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere die sofortige und bedingungslose Freilassung von 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji, Mahmood Asghar 'Abdulwahab und Dhia Ibrahim Ja’far, da sie allein wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden und somit als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten sind.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Schuldsprüche und Strafen gegen die Angehörigen des Ärztepersonals aufzuhe¬ben und alle zugrundeliegenden Anklagen fallenzulassen, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen für Reformen in Bahrain im Februar und März 2011 erhoben wurden.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Ergebnisse aller Untersuchungen zu den von den HeilberuflerInnen erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfen öffentlich gemacht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin ’Abdullah al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 17523 2661
Twitter: @moi_Bahrain

KOPIEN AN
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O.Box 450
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BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. November 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri und Ebrahim 'Abdullah Ebrahim waren der "nicht genehmigten Versammlung und der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" sowie der "Anstachelung zum gewaltsamen Sturz der Regierung" schuldig gesprochen worden. Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif und Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji wurden wegen "Entführung mit terroristischem Hintergrund", "Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen und Protes¬ten" sowie "Anstachelung zum Hass gegen eine andere Religionsgemeinschaft" verurteilt. Mahmood Asghar 'Abdulwahab, Dhia Ibrahim Ja’far, Bassim Ahmed 'Ali Dhaif, Nader Mohammed Hassan Dewani und Abdulkhaleq 'Ali Hussain al-'Oraibi waren der Teilnahme an "ungesetzlichen Versammlungen und nicht genehmigten Demonstrationen" schuldig gespro¬chen worden. Nach Kenntnis von Amnesty International haben die genannten HeilberuflerInnen weder Gewalt angewandt noch befürwortet. Gegen sie wurde strafrechtlich vorgegangen, weil sie internationale Medien über die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen Demonstrierende unterrichtet hatten.

Die 20 HeilberuflerInnen zählen zu einer Gruppe von 48 Angehörigen des Ärztepersonals im Medizinischen Zentrum von Salmaniya, die in den Monaten März und April 2011 festgenommen worden waren. Einige von ihnen hatten die Regierung in Interviews mit ausländischen Medien bezichtigt, Protestteilnehmende in ihren Menschenrechten verletzt zu haben. Die 48 HeilberuflerInnen wurden über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. In den meisten Fällen blieben ihre Familien während des größten Teils dieser Zeit ohne jede Kenntnis über den Verbleib der Gefangenen und durften sie bis zur Prozesseröffnung am 6. Juni vor dem Nationalen Sicherheitsgericht erster Instanz, einem Gericht der Militärjustiz, nicht ein einziges Mal sehen. Am 13. Juni 2011 teilte man die Angeklagten in zwei Gruppen auf. Gegen die eine Gruppe von 20 Personen erging Anklage wegen schwerer Straftaten, die übrigen Personen wurden minderschwerer Delikte angeklagt. Aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung und den gegen sie angestrengten Prozess trat ein Großteil der Gefangenen in den Hungerstreik, woraufhin sie im August und September 2011 sukzessive aus der Haft entlassen wurden.
Am 29. Juni 2011 verfügte der König von Bahrain, alle Fälle im Zusammenhang mit den Protesten im Februar und März 2011, die vor Militärgerichten anhängig waren, an zivile Gerichte der Strafjustiz zu übertragen. Am 18. August 2011 aber erließ er eine Verordnung (Verordnung 28/20011), derzufolge das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für die Ahndung schwerer Straftaten, und Gerichte der zivilen Justiz lediglich für minderschwere Vergehen zuständig sind. Seit Anfang Oktober 2011 haben keine Prozesse mehr vor Militär-gerichten, sondern nur noch vor Gerichten der zivilen Justiz stattgefunden. Am 29. September 2011 wurden die 20 Angehörigen des Ärztepersonals vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt. Gegen Kaution kamen sie aus der Haft frei.

In dem im November 2011 veröffentlichten Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission Bahrains (BICI) werden Hunderte Fälle von Menschenrechtsverletzungen seit Februar 2011 behandelt. Dazu zählen Fälle, in denen Protestierende von Sicherheitskräften geschlagen wurden; willkürliche Massenfestnahmen von AktivistInnen, die hauptsächlich der schiitischen Opposition angehören; sowie Folter, die in fünf Fällen während der Haft zum Tode führte. Insgesamt sind seit Februar 2011 mindestens 60 Personen in Verbindung mit den Protesten gestorben, unter ihnen auch fünf Angehörige der Sicherheitskräfte. In dem Bericht der BICI wurde die bahrainische Regierung außerdem aufgefordert, eine unabhängige Instanz bestehend aus VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Opposition sowie der Regierung zu gründen. Diese soll die Umsetzung der Empfehlungen der BICI überwachen, Gesetzesreformen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards einleiten und die für Straftaten Verantwortlichen vor Gericht stellen. Die Regierung akzeptierte darüber hinaus im September 2012 mehr als 140 der 176 Empfehlungen der Regelmäßigen Universellen Überprüfung vor dem Menschenrechtsausschuss in Genf. Dazu gehörten auch Maßnahmen, die darauf abzielen, gewaltlose politische Gefangene freizulassen, die Garantien für faire Gerichtsverfahren zu stärken und Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die während und nach den massiven Protesten für demokratische Reformen im vergangenen Jahr begangen wurden. Amnesty International betrachtet die jüngsten Festnahmen als weiteres Indiz für das Scheitern der Regierung von Bahrain bei ihrer Aufgabe, ernsthafte Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen zu unternehmen.