Uiguren droht Hinrichtung
Neun Personen (allem Anschein nach acht Uiguren und ein Han-Chinese) sind wegen Beteiligung an den diesjährigen Unruhen im Westen Chinas zum Tode verurteilt worden. Sie haben alle ihre Rechtsmittel ausgeschöpft und könnten innerhalb weniger Tage hingerichtet werden, sobald die Urteile vom Obersten chinesischen Gerichtshof bestätigt werden.
Appell an
PRÄSIDENT DES OBERSTEN VOLKSGERICHTS
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 65292345
LEITER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui Bangongting
23 Xijiaominxiang, Xichengqu
Beijingshi 100805, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Fax: (00 86) 10 63097934
E-Mail: icc@npc.gov.cn
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie, Xichengqu
Beijingshi 100017, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 63070900
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
chinaemb_de@mfa.gov.cn
de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Fordern Sie das Oberste Volksgericht auf, die Hinrichtung der neun Personen nicht zuzulassen, deren Todesurteile am 30. Oktober 2009 vom Höheren Volksgericht bestätigt wurden.
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Rufen Sie die Behörden dazu auf, sicherzustellen, dass diese neun Personen Zugang zu ihren Familien und jeder notwendigen medizinischen Versorgung erhalten.
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Appellieren Sie an den Nationalen Volkskongress, ein Verfahren einzuführen, nach dem alle zum Tode Verurteilten einen Antrag auf Begnadigung stellen können.
- Dringen Sie bei den Behörden auf ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen, wie in Resolution 62/149 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007 dargelegt.
Sachlage
Laut offiziellen chinesischen und internationalen Medienberichten hat das Höhere Volksgericht der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang am 30. Oktober 2009 die Todesurteile dieser neun Personen bestätigt. Ihnen wurden in Verbindung mit den Unruhen, die am 5. Juli 2009 in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang ausbrachen, Straftaten wie Raubüberfall, Brandstiftung und Mord zur Last gelegt.
Alle neun Namen wurden in chinesischsprachigen Nachrichtensendungen genannt: acht der Namen scheinen uigurisch zu sein, ein weiterer han-chinesisch.
Hintergrundinformation
Nach anfangs friedlichen Protesten von Uiguren war es am 5. Juli 2009 in Urumqi und anderen Teilen Xinjiangs zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, nachdem die Polizei die Proteste niederschlug. Die Demonstrierenden hatten gegen die anfängliche Untätigkeit der Polizei nach dem Tod zweier uigurischer Arbeiter protestiert, die bei Unruhen in einer Fabrik in Shaoguan in der südchiniesischen Provinz Guangdong ums Leben gekommen waren. Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Unruhen beschuldigten die chinesischen Behörden Uiguren aus dem Ausland, insbesondere den Weltkongress der Uiguren und dessen Vorsitzende Rebiya Kadeer, zu den Unruhen angestiftet zu haben.
Seit den Unruhen im Juli haben die Behörden tausende Personen festgenommen, Dutzende vor Gericht gestellt und den an den Unruhen Beteiligten mit harten Strafen gedroht. Jegliche abweichende Meinung werten die Behörden als Zeichen "terroristischer" oder "separatistischer" Aktivitäten und rechtfertigen damit ihr hartes Durchgreifen. Die tieferen Gründe für die Unzufriedenheit der Bevölkerung werden derweil ignoriert. Amnesty International liegen Berichte von AugenzeugInnen vor, die den Angaben der Regierung über die Unruhen im Juli widersprechen und von exzessiver Gewalt seitens der Behörden gegen die anfänglich friedlichen Demonstrierenden sprechen. Dabei sollen hunderte Personen getötet worden sein.
Das Mittlere Volksgericht der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang hat die Strafen für diejenigen Personen bekannt gegeben, die in Verbindung mit den Unruhen vom Juli vor Gericht gestellt wurden. Am 12. Oktober 2009 sollen sechs uigurische Männer zum Tode und ein weiterer Uigure zu lebenslanger Haft verurteilt worden sein. Am 15. Oktober 2009 wurden allem Anschein nach zwei Uiguren und ein Han-Chinese zum Tode verurteilt, über drei Uiguren wurden Todesurteile auf Bewährung verhängt, drei weitere Uiguren wurden zu lebenslangen Haftstrafen und vier uigurische Männer sowie ein Han-Chinese zu kürzeren Haftstrafen verurteilt.
In China können etwa 68 Straftaten, auch solche ohne Gewaltausübung, mit der Todesstrafe geahndet werden. China richtet pro Jahr mehr Menschen hin als jedes andere Land der Welt. Nach Schätzungen von Amnesty International wurden in China 2008 mindestens 1718 Hinrichtungen vollzogen und 7003 Todesurteile verhängt. Diese Zahlen sind Minimalangaben, die Dunkelziffer liegt zweifellos viel höher. Schätzungen der Dui-Hua-Stiftung, einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation, liegen bei zwischen 5000 und 6000 Hinrichtungen im Jahr 2008. Die Daten beruhen auf Angaben örtlicher chinesischer Behörden. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten in China als Staatsgeheimnis.
Im Januar 2007 wurde die Prüfung aller Todesurteile durch das Oberste Volksgericht wieder eingeführt, die 1982 eingestellt worden war. Alle Todesurteile müssen nun diesem Gericht vorgelegt werden, das dann das Urteil bestätigen, revidieren oder an das zuständige Gericht zurückverweisen kann. Seit der Aufnahme dieses Verfahrens, so berichten chinesische Behörden, sei die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen. Dennoch bleibt man in China mit Informationen über die Anwendung der Todesstrafe sehr zurückhaltend. Ohne Zugang zu solchen Informationen können Entwicklungen bezüglich der Todesstrafe jedoch weder vollständig und begründet analysiert werden, noch kann ein eventueller Rückgang festgestellt werden.
Keines der Verfahren, das in China zu einem Todesurteil führt, entspricht den internationalen Menschenrechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren. Vielfach werden Geständnisse vor Gericht akzeptiert, obwohl die Angeklagten angeben, dass diese unter Folter erzwungen wurden. Oft liegt es bei den Angeklagten, ihre Unschuld zu beweisen, statt dass ihre Schuld bewiesen werden muss; und ihre Möglichkeiten, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, sind beschränkt. In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.