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Drohende Staatenlosigkeit
Hunderttausenden dominikanischen Staatsangehörigen ausländischer, hauptsächlich haitianischer, Herkunft droht im Zuge einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft. Die Betroffenen würden somit staatenlos werden.
Appell an
PRÄSIDENT
Danilo Medina
Palacio Nacional
Avenida México esquina Doctor Delgado Gazcue
Santo Domingo, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente / Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1809) 682 0827
(kombinierter Fax- und Telefonanschluss)
E-Mail: prensa2@presidencia.gob.do
Twitter: @PresidenciaRD
PRÄSIDENT DES ABGEORDNETENHAUSES
Abel Atahualpa Martínez Durán
Avenida E Jiménez Moya 100, Santo Domingo
Distrito Nacional, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente de la Cámara de los Diputados / Dear President of the House of Deputies / Sehr geehrter Herr Martínez Durán)
Fax: (00 1809) 535 4554
(kombinierter Fax- und Telefonanschluss)
E-Mail: aa.martinez@camaradediputados.gob.do
Twitter: @DiputadosRD
SOLIDARITÄTSBEKUNDUNGEN AN
Dominican@s por Derecho
E-Mail: dominicanosxderecho@gmail.com
Twitter: http://twitter.com/domxderecho
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bin zutiefst besorgt darüber, dass möglicherweise hunderttausenden in der Dominikanischen Republik lebenden Personen, vornehmlich denen haitianischer Herkunft, die dominikanische Staatsangehörigkeit entzogen werden soll.
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Ich bitte Sie inständig, Ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und das Urteil des Verfassungsgerichts nicht umzusetzen.
- Ich fordere Sie höflich auf, alle nötigen – und gesetzlichen – Schritte einzuleiten, um Juliana Deguis Pierre und anderen dominikanischen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft Zugang zu den Ausweispapieren zu verschaffen, die sie benötigen, um von ihren Menschenrechten Gebrauch machen zu können.
Sachlage
Am 23. September entschied die dominikanische Wahlbehörde (Junta Central Electoral), Juliana Deguis Pierre einen Personalausweis (cédula) zu verweigern und ihre Geburtsurkunde zu beschlagnahmen mit der Begründung, ihre Namen "seien haitianisch". Diese Entscheidung ist nun durch das dominikanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) bestätigt worden. Das Gericht entschied, dass Juliana Deguis Pierre, die haitianische Eltern hat und 1984 in der Dominikanischen Republik zur Welt kam, bei ihrer Geburt fälschlicherweise als dominikanische Staatsbürgerin eingetragen worden war. Die Begründung des Gerichts lautete, dass ihre Eltern ihren regulären Migrationsstatus in der Dominikanischen Republik nicht nachweisen könnten und Juliana Deguis Pierre daher nie die dominikanische Staatsangehörigkeit hätte erhalten dürfen. Ergo müsse ihr nun die Staatszugehörigkeit wieder entzogen werden.
Das Verfassungsgericht hat die Wahlbehörde zudem aufgefordert, alle registrierten Geburten seit 1929 eingehend zu prüfen und alle diejenigen Personen aus dem Register zu streichen, die mutmaßlich fälschlich eingetragen und als dominikanische Staatsangehörige anerkannt worden waren. Der Gerichtsentscheid ist somit rückwirkend auf alle Fälle seit 1929 anwendbar.
Jahrzehntelang wurde den Kindern haitianischer MigrantInnen, die in der Dominikanischen Republik geboren wurden, ungeachtet des Migrationsstatus ihrer Eltern die dominikanische Staatsbürgerschaft verliehen. Sie erhielten dominikanische Geburtsurkunden, Personalausweise und Pässe. In der Praxis könnte durch die jetzige Entscheidung hunderttausenden Menschen die Staatszugehörigkeit aberkannt werden. Diese liefen dann Gefahr, staatenlos zu werden. Dies würde gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Dominikanischen Republik verstoßen. Die Betroffenen könnten dann nicht mehr von ihren Menschenrechten Gebrauch machen und hätten keinen Zugang zum Bildungs- und Wahlsystem, zum Arbeitsmarkt und zu Gesundheitsleistungen. Auch ihr Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen wäre betroffen. Das Gerichtsurteil diskriminiert zudem dominikanische Staatsangehörige haitianischer Herkunft, die am stärksten von der Entscheidung betroffen sind.