Drohende Staatenlosigkeit

Karte Dominikanische Republik
© Amnesty International
Die Entscheidung des dominikanischen Verfassungsgerichts, tausenden dominikanischen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wird nun umgesetzt. Vor diesem Hintergrund entsteht eine zunehmend nationalistische und feindliche Stimmung gegen Personen haitianischer Herkunft, die gezielt diskriminiert werden und Gefahr laufen, Opfer von Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen zu werden.
Appell an
PRÄSIDENT
Danilo Medina
Palacio Nacional
Avenida México esquina Doctor Delgado Gazcue
Santo Domingo, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente / Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1809) 682 0827
(kombinierter Fax- und Telefonanschluss)
E-Mail: prensa2@presidencia.gob.do
Twitter: @PresidenciaRD
PRÄSIDENT DES ABGEORDNETENHAUSES
Abel Atahualpa Martínez Durán
Avenida E Jiménez Moya 100, Santo Domingo
Distrito Nacional, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente de la Cámara de los Diputados / Dear President of the House of Deputies / Sehr geehrter Herr Martínez Durán)
Fax: (00 1809) 535 4554
(kombinierter Fax- und Telefonanschluss)
E-Mail: aa.martinez@camaradediputados.gob.do
Twitter: @DiputadosRD
SOLIDARITÄTSBEKUNDUNGEN AN
Dominican@s por Derecho
E-Mail: dominicanosxderecho@gmail.com
Twitter: http://twitter.com/domxderecho
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Dezember 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie inständig, die Umsetzung des verfassungsgerichtlichen Urteils solange auszusetzen, bis die interamerikanische Menschenrechtskommission das Land besucht und basierend auf den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Dominikanischen Republik Empfehlungen formuliert hat.
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Bitte ergreifen Sie alle nötigen Maßnahmen, um Personen tatsächlicher oder mutmaßlicher ausländischer Herkunft vor Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zu schützen. Gleiches gilt für MenschenrechtlerInnen, JournalistInnen und andere Personen, die sich möglicherweise aufgrund ihrer Opposition zu der verfassungsgerichtlichen Entscheidung 0168-13 in Gefahr befinden könnten.
- Ich fordere Sie höflich auf, eine landesweite Konsultation mit der Zivilgesellschaft und mit betroffenen Personengruppen durchzuführen, um auf diese Weise alle nur möglichen administrativen und/oder gesetzlichen Schritte zu unternehmen, und all diejenigen, die im Zuge des Urteils ihre dominikanische Staatsbürgerschaft verloren haben, wieder als dominikanische Staatsangehörige anzuerkennen.
Sachlage
Die dominikanischen Behörden haben mit der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung 0168-13 vom 23. September begonnen. Der Gerichtsentscheid ist rückwirkend auf alle Fälle seit 1929 anwendbar und führt in der Praxis dazu, dass Personen ausländischer Herkunft die dominikanische Staatsbürgerschaft aberkannt wird und sie staatenlos werden. In jüngster Zeit ist es immer häufiger zu feindseliger Rhetorik, Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Personen haitianischer Herkunft, haitianische MigrantInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen gekommen. Amnesty International vorliegenden Berichten zufolge versammelten sich am 4. November, dem Tag der Verfassung, hunderte Personen in Santo Domingo zu einer nationalistischen Demonstration und skandierten "Tod den Verrätern".
Am 7. November veröffentlichte die dominikanische Wahlbehörde (Junta Central Electoral) die Ergebnisse ihrer Überprüfung aller Personenstandsregistereinträge von 1929 bis 2007. Laut diesem Bericht sind in der Dominikanischen Republik im untersuchten Zeitraum 53.847 Personen mit ausländischen Eltern zur Welt gekommen, von denen 24.392 angeblich rechtswidrig registriert wurden. Diese Zahlen decken sich jedoch nicht mit den Erkenntnissen einer Umfrage, die das Nationale Statistikbüro 2012 durchgeführt hat. Aus ihr ging hervor, dass 244.151 Personen als Kinder ausländischer Eltern geboren wurden. In den Zahlen der Wahlbehörde sind offenbar weder die tausende von Kindern ausländischer Eltern enthalten, die nie registriert wurden, noch die nachfolgenden Generationen an Kindern ausländischer Herkunft. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden diese Personen daher bei der Lösungsfindung nicht berücksichtigt, erhalten weiterhin keine Ausweispapiere und befinden sich womöglich in besonderer Gefahr, willkürlich festgenommen, abgeschoben oder diskriminiert zu werden. Die dominikanischen Behörden haben einem Eilbesuch der interamerikanischen Menschenrechtskommission zugestimmt, damit diese sich ein Bild über die Tragweite des Urteils machen kann. Wann dieser Besuch stattfinden soll, wird derzeit noch diskutiert.