Noch immer Tausende staatenlos

Karte Dominikanische Republik

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Im Mai 2014 wurde von der dominikanischen Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, das für einige die Wiederherstellung der dominikanischen Staatsbürgerschaft vereinfachen und für andere eine Einbürgerung möglich machen sollte. Dennoch sind noch immer tausende Personen ausländischer Herkunft in der Dominikanischen Republik staatenlos.

Appell an

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Danilo Medina
Palacio Nacional, Avenida México esquina Doctor Delgado Gazcue, Santo Domingo, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede: Señor Presidente / Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1) 809 682 0827
E-Mail: prensa2@presidencia.gob.do
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VORSITZENDER DER WAHLBEHÖRDE
Dr. Roberto Rosario Marquez
Junta Central Electoral
Av. Luperón 1, esq. Av. 27 de Febrero

Santo Domingo, DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(Anrede : Señor Presidente /
Dear President / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
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E-Mail: rai@jce.gob.do oder accesoinformacion@jce.gob.do

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BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn
Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
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Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Im September 2013 erließ das Verfassungsgericht der Dominikanischen Republik die Entscheidung TC 0168-13. Dieser Gerichtsentscheid führte dazu, dass tausenden Personen ausländischer Herkunft rückwirkend die dominikanische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde und sie in der Folge staatenlos waren. Der Gerichtsentscheid betraf vor allem Personen haitianischer Herkunft. Auf nationalen und internationalen Druck hin verabschiedete die Nationalversammlung des Landes im Mai 2014 das Gesetz 169-14. Das Gesetz unterscheidet zwei Personengruppen: Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Personenstandsregister der Dominikanischen Republik aufgeführt waren (Gruppe A) und Personen, über deren Geburt in der Dominikanischen Republik keinerlei Nachweis besteht (Gruppe B). Das Gesetz schreibt vor, dass Personen der Gruppe A die dominikanische Staatsangehörigkeit uneingeschränkt zurückerhalten müssen. Dennoch haben zahlreiche Betroffene auch acht Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch immer keine Ausweispapiere erhalten und gelten daher weiterhin als staatenlos. Im gesamten Land werden derzeit die Ausweis- und Wahldokumente erneuert. Viele Dominikaner_innen haitianischer Herkunft sehen sich dabei mit Schwierigkeiten konfrontiert. Laut Gesetz 169-14 müssen sich Personen aus Gruppe B als Ausländer_innen registrieren lassen, damit ihre Fälle bearbeitet werden, sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und nach zwei Jahren die Einbürgerung beantragen können. Die gesetzliche Frist für diese Registrierung läuft am 1. Februar ab. Die mangelhafte Umsetzung des Gesetzes hat jedoch dazu geführt, dass es nur sehr wenigen der Betroffenen gelungen ist, sich vor Ablauf der Frist registrieren zu lassen. Bis zum 9. Januar sind laut Innenministerium 5.345 Anträge im Zusammenhang mit Gesetz 169-14 eingegangen. Damit hätten weniger als fünf Prozent der geschätzten 110.000 Personen, die Gruppe B zugeteilt werden können, einen Antrag auf Registrierung gestellt. Die Behörden haben sich nicht dazu geäußert, ob die Antragsteller_innen tatsächlich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben. Es wird befürchtet, dass diejenigen, denen eine fristgemäße Registrierung nicht möglich war, ausgewiesen werden könnten.

Trotz des Gesetzes von 2014 sind noch immer tausende Personen haitianischer Herkunft staatenlos und können deshalb weiterhin nicht ihre Menschenrechte wahrnehmen. Im Oktober 2014 entschied der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, dass der Gerichtsentscheid TC 0168-13 und Teile des Gesetzes 169-14, welche die Personengruppe B betreffen, gegen die Amerikanische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die dominikanische Regierung hat die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs abgewiesen und sich geweigert, diese umzusetzen. Sie erklärte zudem wiederholt, dass niemand staatenlos gemacht worden sei.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Es besorgt mich sehr, dass die große Mehrheit der betroffenen Personen trotz der Umsetzung von Gesetz 169-14 noch immer staatenlos ist und über keine Ausweisdokumente verfügt.

  • Bitte erkennen sie all diejenigen, die im Zuge des Gerichtsentscheid TC 0168-13 und anderer Bestimmungen ihre dominikanische Staatsbürgerschaft verloren haben, wieder als dominikanische Staatsangehörige an.

  • Ich bitte Sie zudem, der Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2014 nachzukommen und die Bestimmungen aufzuheben, aufgrund derer Kindern die Staatsbürgerschaft aberkannt oder verweigert wurde, wenn ihre Eltern über keinen Aufenthaltstitel verfügten.

[APPELLE AN]

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Danilo Medina
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Die verfassungsgerichtliche Entscheidung TC 0168-13 legt fest, dass zwischen 1929 und 2010 in der Dominkanischen Republik geborene Kinder von Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf die dominikanische Staatsbürgerschat hatten und ihnen diese daher aberkannt werden muss. Der Großteil der von diesem Gesetz betroffenen Personen sind Dominikaner_innen haitianischer Herkunft. Am 21. Mai 2014 verabschiedete die Nationalversammlung auf nationalen und internationalen Druck hin einstimmig das Gesetz 169-14. Während die Bestimmungen zu Personengruppe A sofort umsetzbar waren, traten die Bestimmungen zu Personengruppe B erst mit Verabschiedung einer Durchführungsbestimmung am 23. Juli 2014 in Kraft. Das Gesetz legte fest, dass die Personen aus Gruppe B nach Inkrafttreten der Bestimmungen 90 Tage Zeit hatten, sich als Ausländer _innen registrieren zu lassen. Da dies bis zum Ablauf der Frist nur einer Minderzahl der Betroffenen gelungen war, entschlossen sich die dominikanischen Behörden dazu, diese um weitere 90 Tage zu verlängern. Im Falle der Personengruppe A schreibt das Gesetz keine Frist für die "Akkreditierung" als dominikanische Staatsbürger_innen vor. Die Verabschiedung von Gesetz 169-14 war ein positiver Schritt für diejenigen, die bereits im Personenstandsregister registriert sind (Gruppe A). Für andere ist dieses Gesetz jedoch vollkommen unzureichend. Das Gesetz beinhaltet keinerlei Mechanismen für die automatische Wiederherstellung der dominikanischen Staatsbürgerschaft, wie es die Interamerikanische Menschenrechtskommission gefordert hatte. Die betroffenen Personen sind noch immer staatenlos bis das Verfahren abgeschlossen ist und erhalten keinerlei Schutz durch den Staat.

Im Oktober 2014 entschied der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Dominikanische Republik es durch den Gesetzesentscheid vom September 2013 versäumt hatte, positive Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte auf Staatsbürgerschaft, Identität und Rechtsschutz zu ergreifen. Der Menschenrechtsgerichtshof entschied zudem, dass Bestimmungen des Gesetzes 169-14, mit denen Dominikaner_innen verpflichtet werden, sich als Ausländer_innen zu registrieren, gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstoßen. Der Gerichtshof forderte die Dominikanische Republik auf, sowohl den Entscheid von 2013 als auch Teile des Gesetzes 169-14 aufzuheben und Rechtsvorschriften sowie, falls erforderlich, auch Verfassungsänderungen zu erlassen, die ein einfaches und zugängliches Verfahren zur Registrierung von Geburten ermöglichen, wie es internationale Menschenrechtsabkommen vorschreiben. Die Regierung der Dominikanischen Republik wies die Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück und nannte sie "unpassend, voreingenommen und unangemessen." Zwei Wochen später entschied das dominikanische Verfassungsgericht, dass das Land, als es sich 1999 der Zuständigkeit des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte angeschlossen hatte, die eigene Verfassung missachtet habe und dieser Vorgang somit nicht rechtsgültig gewesen sei. Bisher hat die Regierung ihre Position im Zusammenhang mit dieser Entscheidung und deren möglichen Folgen nicht klar dargelegt.

Betroffene Personen und dominikanische Menschenrechtsorganisationen, mit denen Amnesty International gesprochen hat, glauben, dass die Umsetzung von Gesetz 169-14 von Mängeln durchzogen ist. Diese Mängel spiegeln dabei häufig den fehlenden Willen wider, das Problem schnell und angemessen zu lösen. Viele der Personen in Gruppe A erhalten auch weiterhin keine Ausweispapiere, wenn sie bei der dominikanischen Wahlbehörde vorstellig werden. Häufig wird dies darauf geschoben, dass der jeweilige Fall noch nicht überprüft worden sei. Dass sich nur eine so geringe Anzahl an Personen der Gruppe B hat registrieren lassen, ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass es der Regierung nicht gelungen ist, eine wirksame Informationskampagne durchzuführen, dass es zu Verzögerungen bei der Einrichtung von für die Registrierung zuständigen Büros gekommen ist und dass die Betroffenen zusätzliche Dokumente einreichen müssen, die gemäß dem Gesetz und der Durchführungsbestimmungen nicht vorausgesetzt werden. Die meisten Personen, die Gruppe B zugeordnet werden können, gehören dem bedürftigsten Teil der dominikanischen Gesellschaft an und leben in abgeschiedenen Gebieten.

Es ist nicht klar, wie viele Menschen von Entscheid 169-13 und Gesetz 169-14 tatsächlich betroffen sind. Die einzige Bemessungsgrundlage hierzu ist eine Studie des Nationalen Statistikbüros aus dem Jahre 2012. Aus dieser Studie ging hervor, dass 244.151 Personen in der Dominikanischen Republik als Kinder ausländischer Eltern geboren wurden, von denen 209.912 haitianischer Abstammung sind (Vater und/oder Mutter in Haiti geboren). Die Studie berücksichtigt jedoch nur die Personen, deren Eltern aus dem Ausland stammen, nicht aber nachfolgende Generationen. Laut der Studie geben außerdem 55 Prozent der 244.151 Personen an, über eine dominikanische Geburtsurkunde zu verfügen.