USA verschleppt Libyer in Haft
Ein Libyer ist am 5. Oktober von US-amerikanischen Streitkräften in Libyen festgenommen worden und wird seither ohne Kontakt zur Außenwelt in US-Militärgewahrsam gehalten und verhört. Vor einem Bundesgericht der USA läuft wegen mutmaßlicher Verbindungen zu Al-Qaida und der Beteiligung an den Anschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania im August 1998 ein Strafverfahren gegen ihn. Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.
Appell an
PRÄSIDENT
Barack Obama, The White House
Office of the President
1600 Pennsylvania Avenue NW,
Washington DC 20500, USA
(Anrede: Dear President Obama / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1) 202 456 2461
E-Mail: über die Website http://www.whitehouse.gov/contact/
VERTEIDIGUNGSMINISTER
The Honorable Charles Hagel
US Secretary of Defense, 1000 Defense Pentagon, Washington DC 20301-1000, USA
(Anrede: Dear Secretary of Defense / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: über die Website https://kb.defense.gov/app/ask
Fax: (00 1) 703 571 8951
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
The Honorable John Kerry
US Department of State, 2201 C Street, N.W., Washington DC 20520, USA
Fax: (00 1) 202 647 2283
E-Mail: über die Website http://contact-us.state.gov/cgi-bin/state.cfg/php/enduser/std_alp.php
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEGE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Mit Sorge habe ich von der Verschleppung von Abu Anas al-Libi aus Libyen erfahren, die einen Verstoß gegen internationales Recht darstellt.
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Ich fordere Sie höflich auf, seinen Verbleib umgehend öffentlich bekannt zu geben.
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Bitte gewähren Sie Abu Anas al-Libi unverzüglich Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, unabhängiger medizinischer Versorgung, seiner Familie und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes.
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Ich fordere Sie zudem auf, ihn in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsabkommen und -standards zu behandeln, auch in jedweder Form von Untersuchungshaft in den USA, sollte er wegen des vor dem US-Gericht laufenden Strafverfahrens gegen ihn, dorthin verbracht werden.
- Ich möchte auch darauf dringen, dass die US-Regierung nicht auf die Todesstrafe zurückgreift, falls er in den USA vor Gericht gestellt werden sollte.
Sachlage
Eine Spezialeinheit der US-Streitkräfte hat am 5. Oktober Nazih Abdul-Hamed al-Ruqai, bekannt unter dem Namen Abu Anas al-Libi, auf einer Straße der libyschen Hauptstadt Tripolis festgenommen. Angehörige teilten Amnesty International mit, dass er gegen 6.30 Uhr festgenommen wurde, als er auf dem Rückweg vom Morgengebet in einer nahegelegenen Moschee seinen Wagen vor der Tür seines Hauses parken wollte. Er wurde von etwa sieben Männern festgenommen, die mit Handfeuerwaffen in zwei gepanzerten Fahrzeugen bei ihm zu Hause vorfuhren. Ein drittes gepanzertes Fahrzeug parkte in etwa 15 Meter Entfernung. Nach Angaben der Familienmitglieder, die die Entführung beobachten konnten, waren einige der Männer maskiert und sprachen libysches Arabisch. Die Familie wurde bislang weder von den libyschen noch von den US-Behörden offiziell über die Inhaftierung oder den Verbleib von Abu Anas al-Libi informiert.
Die USA haben bestätigt, dass sich Abu Anas al-Libi in US-amerikanischem Militärgewahrsam befindet. In einer Pressemitteilung vom 6. Oktober gab das Pentagon bekannt, dass die Operation unter Befehl des US-Militärs durchgeführt und von "Präsident Obama genehmigt" worden sei und dass Abu Anas al-Libi nun "an einem sicheren Ort außerhalb Libyens unter Kriegsrecht rechtmäßig inhaftiert" sei. Berichten zufolge befindet er sich derzeit an Bord der USS San Antonio und könnte dort mehrere Wochen festgehalten werden.
Das Entführungsverbot im internationalen Recht gilt ausnahmslos. Davon darf auch in Notsituationen, die das Überleben einer Nation bedrohen können, nicht abgewichen werden. Es darf auch niemandem willkürlich die Freiheit entzogen und nicht von den Grundprinzipien für faire Gerichtsverfahren abgewichen werden, dazu gehört der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Verschleppungen dieser Art, gefolgt von Verhören in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, unterhöhlen die Unschuldsvermutung. Zu Verhörmethoden, die nach Anhang M des US-Armee-Feldhandbuchs in solchen Fällen genehmigt werden können, gehören Isolation des Gefangenen über einen längeren Zeitraum hinweg sowie Schlafentzug und -unterbrechung. Einen Menschen über einen längeren Zeitraum ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft zu halten, kann eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen.