Haftbedingungen nicht menschenwürdig
Der libysche Staatsbürger Abu Anas al-Libi, der am 5. Oktober von US-Streitkräften in Libyen festgenommen worden war, wurde am 15. Oktober einem US-Gericht vorgeführt. Entgegen vorherigen Befürchtungen ist er nun nicht mehr in Gefahr, zum Tode verurteilt zu werden. Es bestehen aber nach wie vor Bedenken angesichts seiner Haftbedingungen, die nicht den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.
Appell an
JUSTIZMINISTER
The Honorable Eric H. Holder
950 Pennsylvania Avenue, NW, Washington,
DC 20530-0001, USA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Justizminister)
Fax: (00 1) 202 514 4507
E-Mail: AskDOJ@usdoj.gov
DIREKTOR DER BUNDESBEHÖRDE FÜR STRAFVOLLZUGSEINRICHTUNGEN
The Honorable Charles E. Samuels, Jr
320 First Street, NW, Washington, DC 20534
USA
(Anrede: Dear Director Samuels / Sehr geehrter Herr Samuels)
E-Mail: info@bop.gov
Sende eine Kopie an
US-STAATSANWALT FÜR DEN BEZIRK NEW YORK
Preet Bharara
United States Attorney’s Office
1 St. Andrews Plaza
New York City, NY 10007
USA
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Dezember 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Mit Sorge habe ich von der Verschleppung von Abu Anas al-Libi aus Libyen erfahren, die einen Verstoß gegen internationales Recht darstellt.
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Ich bin außerdem sehr besorgt über Berichte, denen zufolge Abu Anas al-Libi in Einzelhaft unter Bedingungen festgehalten wird, die einen Verstoß gegen internationale Standards für die menschenwürdige Behandlung von Gefangenen darstellen und dem Prinzip der Unschuldsvermutung im Falle von Gefangenen, die nicht verurteilt sind, widersprechen. Die Haftbedingungen könnten sich negativ auf die psychische Verfassung von Abu Anas al-Libi auswirken und seine Fähigkeiten einschränken, bei seiner Verteidigung mitzuwirken.
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Ich fordere Sie deshalb auf, die Haftbedingungen von Abu Anas al-Libi umgehend zu verbessern, so dass sie den internationalen Standards entsprechen. Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass Abu Anas al-Libi die erforderliche medizinische Versorgung erhält.
- Bitte treten Sie außerdem dafür ein, dass die Haftbedingungen für alle Gefangenen der Hafteinrichtung MCC SHU den internationalen Standards entsprechen.
Sachlage
Nazih Abdul-Hamed al-Ruqai, bekannt unter dem Namen Abu Anas al-Libi, der am 5. Oktober von einer Spezialeinheit der US-Streitkräfte festgenommen worden war, wurde am 12. oder 13. Oktober von den Militärjustizbehörden in den Gewahrsam der zivilen Justizbehörden überstellt. In einer Stellungnahme des US-Staatsanwalts für den Bezirk Southern District of New York hieß es am 14. Oktober, Abu Anas al-Libi sei dorthin überstellt worden, weil er seit 1998 im US-Bundesstaat New York unter Anklage stehe. Man legt ihm unter anderem die Beteiligung an den Anschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania im August 1998 zur Last, bei denen 224 Menschen starben und viele weitere verletzt wurden. Abu Anas al-Libi wurde am 15. Oktober einem US-Bundesgericht vorgeführt und plädierte auf nicht schuldig. Der Richter entschied, dass er während des Gerichtsverfahrens in Haft bleibt.
Amnesty International ist besorgt, dass die Haftbedingungen, unter denen Abu Anas al-Libi festgehalten wird, einen Verstoß gegen internationale Standards für die menschenwürdige Behandlung von Gefangenen darstellen. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen wird er in Einzelhaft in der Sonderabteilung (Special Housing Unit – SHU) im Gefängnis Metropolitan Correctional Center (MCC) in New York City in Haft gehalten. Abu Anas al-Libi muss 23 Stunden am Tag in seiner Zelle verbringen, das Zellenfenster ist blind verglast, so dass keine Sicht nach draußen möglich ist und nur wenig natürliches Licht in die Zelle fällt. Alle Mahlzeiten muss er in der Zelle einnehmen. Er darf nicht nach draußen, sondern kann lediglich eine Stunde am Tag alleine in einem leeren Innenraum Sportübungen machen. Er darf zwar von seinem Anwalt besucht werden, die Telefonate mit seiner Familie sollen jedoch Einschränkungen unterliegen.
Einige dieser Haftbedingungen, wie der Mangel an natürlichem Licht oder die Unterbindung der Bewegungsmöglichkeiten im Freien, stellen einen eindeutigen Verstoß gegen die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen dar. Amnesty International ist der Auffassung, dass diese Bedingungen, insbesondere, wenn sie über einen längeren Zeitraum Anwendung finden, eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen und damit einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der USA im Rahmen internationaler Menschenrechtsstandards und -abkommen. Die Haftbedingungen, denen Abu Anas al-Libi nach vorliegenden Informationen ausgesetzt ist, stehen zudem dem Prinzip der Unschuldsvermutung bei nicht verurteilten Gefangenen entgegen. Deren Inhaftierung sollte keine Bestrafung darstellen. Mehrere weitere Untersuchungsgefangene, denen Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus zur Last gelegt werden, werden Berichten zufolge unter ähnlichen Bedingungen in der Hafteinrichtung festgehalten.
Hintergrundinformation
Angehörige einer Spezialeinheit der US-Streitkräfte nahmen Abu Anas al-Libi am 5. Oktober auf einer Straße der libyschen Hauptstadt Tripolis fest. Er wurde außer Landes gebracht und etwa eine Woche lang ohne Kontakt zur Außenwelt auf einem Schiff der US-Marine in Militärgewahrsam gehalten. Es bestand Grund zu der Annahme, dass Abu Anas al-Libi über mehrere Wochen auf dem Schiff festgehalten werden könnte, aber Angehörige der US-Behörden erklärten, der schlechte Gesundheitszustand des Gefangenen hätte nicht länger erlaubt, dass das Militär ihn auf dem Schiff in Gewahrsam hält. Die Verhöre wurden eingestellt, als sich Abu Anas al-Libi weigerte, Nahrung und Wasser zu sich zu nehmen, und sich seine vorherige Erkrankung (er leidet an Hepatitis C) verschlechterte.
Am 10. Oktober gaben die US-Behörden bekannt, sie würden ein Verfahren gegen Abu Anas al-Libi vor einer Militärkommission in Betracht ziehen, sicherten aber zu, dass er nicht nach Guantánamo Bay verlegt werde. Am 14. Oktober erklärte der Staatsanwalt für den Southern District of New York in einer Stellungnahme jedoch, dass Abu Anas al-Libi an die zivilen Justizbehörden überstellt und direkt nach New York gebracht worden sei, wo er seit über einem Jahrzehnt unter Anklage stehe. Abu Anas al-Libi war 1998 von einem US-Bezirksgericht im Southern District of New York angeklagt worden (diese Anklage wurde 2000 durch eine neue ersetzt).