Drohende Hinrichtung am 21. September

Der Pakistaner Syed Zahid Hussain Shah soll in China hingerichtet werden. Der Oberste Volksgerichtshof der Volksrepublik China in Peking hat das Todesurteil bestätigt und den Hinrichtungstermin auf den 21. September festgelegt.

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT VON PAKISTAN
Mr Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
Islamabad, PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 92) 51 920 4974

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 21. September 2011 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, Syed Zahid Hussain Shah nicht hinzurichten.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Syed Zahid Hussain Shah unverzüglich konsularische Unterstützung erhält und tun Sie alles in Ihrer Macht stehende, um seine Todesstrafe umzuwandeln.

  • Ich fordere Sie, den Nationalen Volkskongress, auf, ein Begnadigungsverfahren einzuführen.

  • Außerdem fordere ich Sie auf, unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft zu setzen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen gemäß den UN-Generalversammlungsresolutionen 62/149, 63/168 und 65/206.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Chinese authorities not to execute Syed Zahid Hussain Shah.

  • Urging the Pakistan government to provide additional urgent consular assistance to Syed Zahid Hussain Shah and do everything in its power to press the Chinese authorities to commute his death sentence.

  • Urging China’s National People’s Congress to introduce a legal procedure for clemency.

  • Calling for an immediate moratorium on executions in China with a view to abolishing the death penalty, as provided by UN General Assembly resolutions 62/149, 63/168 and 65/206.

Sachlage

Am 19. März 2010 befand das Mittlere Volksgericht in Shanghai (Shanghai First Intermediate People’s Court) Syed Zahid Hussain Shah des Drogenschmuggels schuldig und verurteilte ihn zur Todesstrafe. Er ist im Schmuckexport und –import tätig. Im selben Prozess wurden vier weitere PakistanerInnen, die in diesen Fall involviert waren, zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 10. November 2010 hielt das Obere Volksgericht in Shanghai das Urteil gegen den 36-Jährigen aufrecht. Der Oberste Volksgerichtshof bestätigte das Todesurteil ebenfalls und legte den Termin für die Hinrichtung durch die Giftspritze auf den 21. September 2011 fest.

Syed Zahid Hussein Shahs Familie gab an, dass er unschuldig sei im Sinne der Anklage und keine angemessene konsularische Unterstützung während seiner Haft erhalten habe. Die Familie bat verschiedene pakistanische Behörden um Hilfe, aber ihnen wurde gesagt, dass es wenig Hoffnung gäbe.

Verwandte des Pakistaners hielten am 9. September eine Pressekonferenz in Islamabad ab, in der sie bekannt gaben, dass Syed Zahid Hussein Shahs Geschäftspartner ihn fälschlicherweise in den Fall verwickelt hätten. Außerdem gab die Familie an, dass sie Briefe sowohl an den Ministerpräsidenten Yousaf Raza Gilani und den Präsidenten Asif Ali Zardari geschrieben hätten, um diese um Hilfe zu bitten, aber dass keiner von ihnen darauf geantwortet habe. Der Menschenrechtsberater für das UN-Länderteam Pakistan gab Amnesty International gegenüber an, dass er den Präsidenten Pakistans gebeten habe, einzugreifen und den chinesischen Präsidenten von einer Verlegung des Hinrichtungstermins zu überzeugen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, Syed Zahid Hussain Shah nicht hinzurichten.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Syed Zahid Hussain Shah unverzüglich konsularische Unterstützung erhält und tun Sie alles in Ihrer Macht stehende, um seine Todesstrafe umzuwandeln.

  • Ich fordere Sie, den Nationalen Volkskongress, auf, ein Begnadigungsverfahren einzuführen.

  • Außerdem fordere ich Sie auf, unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft zu setzen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen gemäß den UN-Generalversammlungsresolutionen 62/149, 63/168 und 65/206.

[ APPELLE AN]

PRÄSIDENT DES OBERSTEN VOLKSGERICHTSHOFES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan
27 Dongjiaomin Xiang
Bejingshi 100745
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 86) 10 6529 2345

VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui
Bangongting, 23 Xijiaominxiang
Xichengqu, Beijingshi 100805
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Procurator / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 86) 10 6309 7934
E-Mail: icc@npc.gov.cn oder english@npc.gov.cn

KOPIEN AN
PRÄSIDENT VON PAKISTAN
Mr Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
Islamabad, PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 92) 51 920 4974

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 21. September 2011 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Todesstrafenkandidaten erhalten keinen fairen Prozess in China. Zwischen dem Gesetz, der Praxis und den internationalen Verpflichtungen, die die chinesische Regierung für internationale Standards für faire Gerichtsverfahren eingegangen ist, besteht ein großes Gefälle. Foltervorwürfe werden selten angemessen untersucht. Viele Angeklagte werden aufgrund von Geständnissen, die durch Folter erzwungen wurden, verurteilt. Anstatt die Schuld der Angeklagten zu beweisen, müssen diese in den meisten Fällen ihre Unschuld beweisen und haben nur beschränkten Zugang zu Rechtsbeiständen.

Auf mindestens 55 Straftaten, darunter auch nicht-gewalttätige wie beispielsweise in Fällen von Drogenkriminalität, steht in China die Todesstrafe. Statistiken über Todesstrafen sind ein Staatsgeheimnis und ihre Bekanntmachung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Amnesty International schätzt, dass China jährlich tausende Personen, mehr als alle anderen Länder zusammen genommen, hinrichten lässt.

Seit Januar 2007 überprüft der Oberste Volksgerichtshof wieder alle Todesurteile. Dies war im Jahr 1982 abgeschafft worden. Nun müssen alle Todesurteile erneut durch den Obersten Volksgerichtshof, der das Urteil bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anordnen kann, überprüft werden. Die chinesischen Behörden gaben an, dass die Anzahl der Hinrichtungen seitdem gesunken sei. Trotzdem bleibt die Vollstreckung der Todesstrafe eine geheime Angeleinheit in China und daher kann weder eine genaue Analyse durchgeführt noch Aussagen darüber gemacht werden, ob die Anzahl der Hinrichtungen tatsächlich zurückgegangen ist.

In China gibt es für verurteilte Häftlinge keine Möglichkeit auf ein Begnadigungsverfahren, wenn sie bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Als pakistanischer Staatsbürger, hat Syed Zahid Hussain Shah gemäß Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) das Recht auf "unverzügliche" konsularische Unterstützung. Laut des Übereinkommens haben pakistanische Behörden das Recht auf Konsularbesuche und Korrespondenz, und darauf, Rechtsbeistände für alle Staatsbürger, die in China gefangen gehalten werden, zu stellen.