Drohende Abschiebung nach Syrien

Syrische Flüchtlinge in Ägypten

Syrische Flüchtlinge in Ägypten

Fünf Palästinensern und fünf syrischen Staatsbürgern, die aus Syrien nach Ägypten geflüchtet waren, droht die Abschiebung. Unter ihnen befindet sich auch ein 14-jähriger Junge. Die ägyptischen Behörden haben die Abschiebung der Flüchtlinge nach Syrien angeordnet, nachdem die Männer versucht hatten, Ägypten per Boot zu verlassen. Sie werden in einer Haftanstalt für Flüchtlinge in Alexandria festgehalten und könnten jederzeit abgeschoben werden.

Appell an

INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim
Ministry of the Interior, 25 El Sheikh Rihan Street
ab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road

Cairo, ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wollen die ägyptischen Behörden die zehn Flüchtlinge nach Syrien abschieben. Einer der inhaftierten Männer sagte Amnesty International, dass die Abteilung für nationale Sicherheit vor zwei Wochen ein Schreiben an die Einwanderungsbehörde geschickt habe, mit dem die Abschiebung der Flüchtlinge angeordnet wurde.

Die zehn Männer waren am 24. September auf einem Boot von Alexandria in Richtung Italien aufgebrochen. An Bord befanden sich ca. 130 Menschen verschiedener Nationalitäten. Der Motor des Boots war nach etwa zehn Stunden, ca. auf Höhe der im äußersten Westen Ägyptens gelegenen Stadt Sallum, ausgefallen. Erst am 30. September, nach über fünf Tagen auf dem nicht mehr funktionstüchtigen Boot, auf dem sowohl Wasser als auch Nahrung knapp wurden, entdeckte die ägyptische Marine das Boot und rettete die Passagiere.

Zwei Kinder waren Berichten zufolge bereits tot, als die Marine das Boot entdeckte. Sie hatten die schrecklichen Bedingungen an Bord und den Mangel an Wasser und Nahrung nicht überlebt. Die ägyptische Marine brachte die Gruppe zum Militärhafen von Ras al-Teen (al-Gomrok), wo ihre persönlichen Daten aufgenommen wurden. Man hielt die Gruppe drei Stunden lang am Militärhafen fest, bevor sie dann in die Haftanstalt für Flüchtlinge in Anfoushy in Alexandria gebracht wurde. Die Flüchtlinge wurden von der Polizei und der Abteilung für nationale Sicherheit mehrfach verhört und befinden sich bereits seit über einem Monat in Haft.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat die ägyptische Abteilung für nationale Sicherheit der Einwanderungsbehörde schriftliche Anordnungen gegeben, die zehn Personen nach Syrien abzuschieben. Vier der syrischen Männer sind bereits beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen registriert.

Bei den fünf palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien handelt es sich um Khaled Khalil Khalifa, Ramy Fathy Ibrahim, Youssef Ezz Eldin Zaytouni, Abdallah Mowafak Al-Shehaby und den 14-jährigen Omar Mowafak Al-Shehaby. Die Namen der syrischen Staatsbürger sind Ahmed Mohamed Eldahan, Zeyad Badr Ashram, Ali Ahmed Mohamed Ghazy, Nour Eldin Mohamed Salah und Waseem Nagy Al Zamel. Von den syrischen Männern sind alle bis auf Ali Ahmed Mohamed Ghazy beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) registriert.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, die neun Männer und das Kind nicht nach Syrien abzuschieben.

  • Ich bitte Sie, alle Personen freizulassen, die aus Gründen der Einreisekontrolle festgehalten werden, und ihnen Zugang zum UNHCR zu ermöglichen.

  • Ich fordere Sie außerdem auf, Ihre internationalen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 einzuhalten und den Personen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen und dem bewaffneten Konflikt in Syrien fliehen, internationalen Schutz zu gewähren.

[APPELLE AN]

INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim
Ministry of the Interior, 25 El Sheikh Rihan Street
ab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road

Cairo, ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165

KOPIEN AN
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Flüchtlinge mit syrischer Staatsbürgerschaft und Palästinenser_innen, die in Syrien gelebt haben, leben in Ägypten unter prekären Bedingungen. Viele von ihnen haben nur eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Versorgungsdienstleistungen. Verzweifelt auf der Suche nach einem besseren Leben versuchen daher immer mehr von ihnen, aus Ägypten zu fliehen. Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung gegen Syrer_innen und palästinensische Flüchtlinge aus Syrien nehmen weiter zu. Die Flüchtlinge werden immer häufiger schikaniert und bedroht, viele werden willkürlich festgenommen, rechtswidrig inhaftiert und – in einigen Fällen – abgeschoben. 13 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien wurden am 14. August nach Syrien abgeschoben.

Das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit von 1969 festgeschrieben ist und durch das Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) geschützt wird. In Artikel 91 der ägyptischen Verfassung ist das Recht auf Asyl ebenfalls festgeschrieben. Außerdem verbietet dieser Artikel die Abschiebung von Flüchtlingen. Aufgrund des Konflikts in Syrien sowie den dort verübten Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Menschen, die aus Syrien fliehen, Flüchtlinge "prima facie". Die Vertragsstaaten der entsprechenden Abkommen, zu denen auch Ägypten gehört, sind dazu verpflichtet, syrische Flüchtlinge vor der Abschiebung nach Syrien zu schützen.