Angeklagt

Am 30. November wurde Ali Isa al-Tajer der Staatsanwaltschaft vorgeführt, die Anklage gegen ihn erhob. Er stritt alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab und erklärte, dass er unter Folter zu einem "Geständnis" gezwungen worden sei.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P. O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: über die Website www.interior.gov.bh/contact_en.aspx
Twitter:: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte geben Sie sofort den Haftort von Ali Isa al-Tajer bekannt und gewähren Sie ihm umgehend Zugang zu seiner Familie, seinen Rechtsbeiständen und jeglicher benötigten medizinischen Versorgung.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die von Ali Isa al-Tajer erhobenen Foltervorwürfe umgehend untersucht werden, die Ergebnisse veröffentlicht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden und stellen Sie sicher, dass die unter Folter erpressten Geständnisse in keinem Gerichtsverfahren gegen ihn zugelassen werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to disclose Ali Isa al-Tajer’s place of detention and give him immediate access to his family, lawyer and any medical attention he may require.

  • Urging them to investigate his torture allegations promptly, publish the results and bring those responsible to justice and disregard any confessions extracted under torture in any proceeding against him.

Sachlage

Ali Isa al-Tajer wurde am 30. November der Staatsanwaltschaft vorgeführt und verhört, nachdem er zuvor 25 Tage lang ohne Zugang zu seinen Rechtsbeiständen oder Familienangehörigen festgehalten worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte Mohamed al-Tajer, einen seiner Rechtsbeistände und sein Bruder, weniger als 30 Minuten vor dem Verhör über dieses in Kenntnis gesetzt. Die Anklagen gegen Ali Isa al-Tajer lauten auf "Mitgliedschaft in einer verbotenen terroristischen Organisation mit dem Ziel eines gewaltsamen Umsturzes der Regierung" und "Schulung von Einzelpersonen im Gebrauch von Waffen für terroristische Zwecke". Er stritt alle Vorwürfe ab und teilte der Staatsanwaltschaft mit, dass er gefoltert und gezwungen worden sei, ein schriftliches "Geständnis" zu unterzeichnen, welches er jedoch nicht lesen konnte, da ihm zuvor die Augen verbunden worden seien. Seinen Rechtsbeiständen zufolge basieren die Anklagen auf "Geständnissen" von Mitgefangenen, die unter Folter erzwungen worden waren, und auf Aussagen von "geheimen" Quellen.

Der Staatsanwalt lehnte Anträge der Rechtsbeistände von Ali Isa al-Tajers, vor oder während des Verhörs mit ihrem Mandaten sprechen zu dürfen, ab. Er drohte sogar damit, einen Rechtsbeistand aus dem Gerichtssaal zu verweisen, als dieser Ali Isa al-Tajers mitteilte, dass er das Recht habe, die Anschuldigungen zurückzuweisen. Als Ali Isa al-Tajer versuchte zu beschreiben, wie er gefoltert wurde, unterbrach man ihn und sagte, dass die Sonderermittlungseinheit (Special Investigations Unit – SIU) sich um seine Anschuldigungen kümmern würde. Seine Rechtsbeistände haben bereits an die SIU geschrieben, bisher jedoch keine Antwort erhalten. Zudem haben sie einen Antrag auf eine medizinische Untersuchung durch einen unabhängigen Gerichtsmediziner eingereicht. Der Staatsanwalt teilte ihnen jedoch mit, dass Ali Isa al-Tajer zu einem durch das Gericht bestimmten Arzt gebracht werde. Seine Rechtsbeistände haben bisher keine Untersuchungsergebnisse erhalten.

Nach dem Verhör wurde Ali Isa al-Tajers Rechtsbeiständen erlaubt, ihn fünf Minuten lang, in Anwesenheit von drei Polizeibeamt_innen, zu sehen. Ali Isa al-Tajer teilte ihnen mit, dass er am ganzen Körper geschlagen worden sei, vor allem gegen den Kopf und in den Genitalbereich. Zudem habe man ihm ein Seil fest um seine Genitalien gebunden und daran gezogen. Er sagte außerdem, dass er gezwungen worden sei, sich auszuziehen und die meiste Zeit während der 25 Tage nackt gewesen sei. Darüber hinaus habe man ihn mit Elektroschocks bedroht, am Schlafen gehindert und gezwungen, für einen langen Zeitraum zu stehen. Ali Isa al-Tajer zufolge wurde er in unterschiedlichen Hafteinrichtungen gefangen gehalten, darunter auch beim Geheimdienst des bahrainischen Innenministeriums. Seit seinem Verhör am 30. November hat er keinen weiteren Kontakt mehr zu Familienangehörigen oder seinen Rechtsbeiständen gehabt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Isa al-Tajer wurde am 5. November gegen 17 Uhr in seinem Zuhause im Dorf al-Dair von maskierten Polizeibeamt_innen in Zivil festgenommen. Sie kamen ohne Ankündigung durch die Hintertür in das Haus und durchsuchten Ali Isa al-Tajers Zimmer und Auto. Dabei beschlagnahmten sie sein Mobiltelefon und zwei Laptops. Sie legten weder eine Durchsuchungs- oder Haftbefehl vor, noch nannten sie Gründe für seine Festnahme. Die Polizeibeamt_innen teilten seiner Familie mit, dass er zur Kriminalpolizei gebracht werde.

Ali Isa al-Tajer hat seine Familienangehörigen ungefähr eine Stunde nachdem er festgenommen worden war, angerufen und ihnen gesagt, dass er bei der Kriminalpolizei sei. Die Telefonnummer, mit der angerufen hatte, ließ sich der Gegend um al-Qalaa zuordnen, wo sich der Geheimdienst des bahrainischen Innenministeriums befindet. Die Kriminalpolizei befindet sich jedoch in der Stadt 'Issa Town. Seine Familie erhielt am 11. November einen weiteren Anruf von Ali Isa al-Tajer, in dem er ihr mitteilte, dass man ihm gesagt habe, dass er bald freigelassen werde. Sechs Tage später rief er erneut an und sagte wieder, dass er bald freigelassen werde. In seinem Anruf am 24. November teilte er seiner Familie dasselbe nochmals mit. Jeder der Anrufe wurde aus der Gegend um al-Qalaa getätigt.

Amnesty International hat die Verwendung von Folter und anderweitigen Misshandlungen in Untersuchungshafteinrichtungen, vor allem bei der Kriminalpolizei, dokumentiert. Das Foltern von Inhaftierten, die wegen Verdachts auf Beteiligung an terroristischen Aktivitäten und aufgrund von anderen sicherheitsbezogenen Ermittlungen festgehalten werden, scheint systematisch Anwendung zu finden.

Gefangene haben Amnesty International gegenüber angegeben, dass sie unter Beteiligung des bahrainischen Geheimdienstes festgenommen, verhört und inhaftiert worden seien. Die Beteiligung des Geheimdienstes an diesen Aktivitäten stellt einen Verstoß gegen Paragraf 4 des Dekrets 115 aus dem Jahr 2011 dar. Darin wird der Einfluss des Geheimdienstes auf die Informationssammlung und die Aufdeckung von Aktivitäten, welche die nationale Sicherheit, das System und Institutionen gefährden, beschränkt. Dies entspricht den Empfehlungen der Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI).

Die BICI wurde per königlichem Erlass ins Leben gerufen und ist damit beauftragt worden, während der Proteste im Februar und März 2011 und in den darauffolgenden Monaten begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die gewonnen Erkenntnisse wurden dem König von Bahrain am 23. November 2011 präsentiert. Der Bericht enthielt eine Reihe von Empfehlungen bezüglich der begangenen Menschenrechtsverletzungen und wie diese in Zukunft verhindert werden können. Dazu gehörte auch die Empfehlung, die Aktivitäten des Geheimdienstes auf die Sammlung von Informationen zu beschränken.