Weiter in Haft

Bahrain

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Der Prozess gegen Ali Isa al-Tajer, der wegen terroristischer Straftaten angeklagt ist, hat am 23. August begonnen. Ali Isa al-Tajer sagte aus, dass seine "Geständnisse" unter Folter entstanden seien. Auf diesen Vorwurf ging der Richter jedoch nicht ein. Ali Isa al-Tajer wartet zurzeit auf eine medizinische Untersuchung, für die er im Dezember 2015 eine Überweisung erhalten hatte. Er ist weiterhin inhaftiert. Der nächste Gerichtstermin ist für den 3. November festgesetzt.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Untersuchungen zu den von Ali Isa al-Tajer erhobenen Foltervorwürfe umgehend abgeschlossen werden. Veröffentlichen Sie die Ergebnisse und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die unter Folter erpressten "Geständnisse" in keinem Gerichtsverfahren gegen ihn zugelassen werden.

  • Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Ali Isa al-Tajer Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Behandlung hat und seine vereinbarten Termine bei Fachärzt_innen wahrnehmen kann.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to promptly complete their investigation onto Ali Isa al-Tajer’s torture allegations, publish the results, and bring any perpetrators responsible to justice.

  • Calling on them to disregard any confessions extracted under torture in any proceeding against him.

  • Calling on them to ensure that he has access to appropriate medical care and treatment including being taken to his previously arranged appointments with medical consultants.

Sachlage

Am 26. Juli 2016 ordnete die Staatsanwaltschaft Prozesse gegen 138 Männer wegen Terrorismus an. Unter ihnen befanden sich auch Ali Isa al-Tajer und 52 weitere, die in Abwesenheit angeklagt wurden. Das Strafgericht in Manama, der Hauptstadt von Bahrain, führte am 23. August und 3. Oktober Sitzungen durch, da nicht alle Angeklagten gleichzeitig Platz im Gerichtssaal fanden. Ali Isa al-Tajer muss sich wegen mehrerer Anklagen vor Gericht verantworten. Ihm wird unter anderem "Mitgliedschaft in einer verbotenen terroristischen Organisation mit dem Ziel eines gewaltsamen Umsturzes der Regierung" vorgeworfen. Außerdem wird er beschuldigt, die Mitglieder dieser Organisation mit Waffen versorgt, diese finanziert und aufbewahrt zu haben. Ali Isa al-Tajer sagte gegenüber dem Richter, dass er bei der Ombudsperson des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und der Sonderermittlungseinheit (Special Investigations Unit – SIU) Beschwerde eingereicht hätte, da er unter Folter gezwungen worden war, zu "gestehen". Des Weiteren sei er gezwungen worden, die "Geständnisse" mit verbundenen Augen zu unterschreiben. Der Richte ging auf keinen dieser Vorwürfe ein. Die nächste Sitzung ist für den 3. November festgesetzt. Ali Isa al-Tajer ist weiterhin im Dry-Dock-Gefängnis in Manama inhaftiert.

Ali Isa al-Tajer wurde am 30. November 2015 von der Staatsanwaltschaft verhört und angeklagt. 25 Tage zuvor war er festgenommen worden. Er wies die Anklagen von sich und sagte dem Staatsanwalt, dass er während des Verhörs gefoltert worden sei. Sechs Wochen später wurde er zur SIU gebracht, wo er von einem Rechtsmediziner untersucht wurde. Der Staatsanwalt sagte, dass der Rechtsmediziner keine Spuren von Folter festgestellt, Ali Isa al-Tajer aber dennoch an drei verschiedene Fachärzt_innen verwiesen habe. Grund dafür waren unter anderem ein Bandscheibenvorfall und eine Knieverletzung, die laut Ali Isa al-Tajer eine Folge der Folter sind. Bis heute wurde er nur in das Salmaniya-Krankenhaus gebracht, wo er von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt untersucht wurde. Obwohl die Gefängnisleitung Termine vereinbart hat, wartet Ali Isa al-Tajer weiterhin darauf, die anderen beiden Fachärzt_innen aufsuchen zu können.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Isa al-Tajer wurde am 5. November 2015 gegen 17 Uhr in seinem Zuhause im Dorf al-Dair von maskierten Polizeibeamt_innen in Zivil festgenommen. Sie kamen ohne Ankündigung durch die Hintertür in das Haus und durchsuchten Ali Isa al-Tajers Zimmer und Auto. Dabei beschlagnahmten sie sein Mobiltelefon und zwei Laptops. Sie legten weder einen Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl vor, noch nannten sie Gründe für seine Festnahme. Die Polizeibeamt_innen teilten seiner Familie mit, dass er zur Kriminalpolizei gebracht werde.

Ali Isa al-Tajer rief seine Familienangehörigen ungefähr eine Stunde, nachdem er festgenommen worden war, an und sagte ihnen, dass er bei der Kriminalpolizei sei. Die Telefonnummer, mit der er angerufen hatte, ließ sich der Gegend um al-Qalaa zuordnen, wo sich der Geheimdienst des bahrainischen Innenministeriums befindet. Die Kriminalpolizei befindet sich jedoch in al-'Adliya in Manama. Seine Familie erhielt am 11., 17. und 24. November weitere kurze Anrufe von Ali Isa al-Tajer, in denen er erklärte, dass man ihm gesagt habe, dass er bald freigelassen werde. Jeder der Anrufe wurde aus der Gegend um al-Qalaa getätigt.

Ali Isa al-Tajer wurde am 30. November 2015 der Staatsanwaltschaft vorgeführt und verhört. Die Staatsanwaltschaft hatte Mohamed al-Tajer, einen seiner Rechtsbeistände und sein Bruder, weniger als 30 Minuten vor dem Verhör über dieses in Kenntnis gesetzt. Die Anklagen gegen Ali Isa al-Tajer lauteten auf "Mitgliedschaft in einer verbotenen terroristischen Organisation mit dem Ziel eines gewaltsamen Umsturzes der Regierung" und "Schulung von Einzelpersonen im Gebrauch von Waffen für terroristische Zwecke". Er stritt alle Vorwürfe ab und teilte der Staatsanwaltschaft mit, dass er gefoltert und gezwungen worden sei, ein schriftliches "Geständnis" zu unterzeichnen, welches er jedoch nicht lesen konnte, da ihm zuvor die Augen verbunden worden seien.

Der Staatsanwalt lehnte Anträge der Rechtsbeistände von Ali Isa al-Tajers, vor oder während des Verhörs mit ihrem Mandaten sprechen zu dürfen, ab. Er drohte sogar damit, einen Rechtsbeistand aus dem Gerichtssaal zu verweisen, als dieser Ali Isa al-Tajers mitteilte, dass er das Recht habe, die Anschuldigungen zurückzuweisen. Als Ali Isa al-Tajer versuchte zu beschreiben, wie er gefoltert wurde, unterbrach man ihn und sagte, dass die SIU sich um seine Anschuldigungen kümmern würde.

Nach dem Verhör wurde Ali Isa al-Tajers Rechtsbeiständen erlaubt, ihn fünf Minuten lang, in Anwesenheit von drei Polizeibeamt_innen, zu sehen. Ali Isa al-Tajer teilte ihnen mit, dass er am ganzen Körper geschlagen worden sei, vor allem gegen den Kopf und in den Genitalbereich. Zudem habe man ihm ein Seil fest um seine Genitalien gebunden und daran gezogen. Er sagte außerdem, dass er gezwungen worden sei, sich auszuziehen und die meiste Zeit während der 25 Tage, die er in Haft verhört wurde, nackt gewesen sei. Darüber hinaus habe man ihn mit Elektroschocks bedroht, am Schlafen gehindert und gezwungen, für einen langen Zeitraum zu stehen. Ali Isa al-Tajer zufolge wurde er in unterschiedlichen Hafteinrichtungen gefangen gehalten, darunter auch beim Geheimdienst des bahrainischen Innenministeriums.

Zahlreiche Gefangene haben Amnesty International gegenüber angegeben, dass sie unter Beteiligung des bahrainischen Geheimdienstes festgenommen, verhört und inhaftiert worden seien. Die Beteiligung des Geheimdienstes an diesen Aktivitäten stellt einen Verstoß gegen Paragraf 4 des Dekrets 115 aus dem Jahr 2011 dar. Darin wird der Einfluss des Geheimdienstes auf die Informationssammlung und die Aufdeckung von Aktivitäten, welche die nationale Sicherheit, das System und Institutionen gefährden, beschränkt. Dies entspricht den Empfehlungen der Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI).

Die BICI wurde per königlichem Erlass ins Leben gerufen und ist damit beauftragt worden, während der Proteste im Februar und März 2011 und in den darauffolgenden Monaten begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die gewonnen Erkenntnisse wurden dem König von Bahrain am 23. November 2011 präsentiert. Der Bericht enthielt eine Reihe von Empfehlungen bezüglich der begangenen Menschenrechtsverletzungen und wie diese in Zukunft verhindert werden können. Dazu gehörte auch die Empfehlung, die Aktivitäten des Geheimdienstes auf die Sammlung von Informationen zu beschränken. Fünf Jahre später herrscht immer noch weitestgehend Straffreiheit.