Drohende Abschiebung nach Gaza oder Syrien

Faltblatt: Flüchtlinge brauchen Schutz

Faltblatt: Flüchtlinge brauchen Schutz

Fünf palästinensischen Flüchtlingen droht unmittelbar die Abschiebung durch die ägyptischen Behörden nach Gaza oder Syrien. Sicherheitskräfte konfiszierten ihre Reisedokumente und halten sie in einem Terminal des Flughafens in Kairo fest.

Appell an

INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
ab al-Louk
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House
1 "26 July" Road

Cairo
ÄGYPTEN

(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716
oder (00 202) 2 575 7165

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, Mohamed Fareed Yousef, Khalid Jamal Salman, Riham Hassan Mahmoud, Mohamed Aldurra Mahmoud und Ahmad Abbas nicht nach Syrien oder Gaza abzuschieben.

  • Ich fordere Sie außerdem auf, Ihre internationalen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 einzuhalten und den Personen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen und dem bewaffneten Konflikt in Syrien fliehen, internationalen Schutz zu gewähren.

Sachlage

Eine Gruppe von fünf palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien – Mohamed Fareed Yousef, Khalid Jamal Salman, die Geschwister Riham Hassan Mahmoud und Mohamed Aldurra Mahmoud sowie ihr Cousin Ahmad Abbas – werden in einem Terminal des internationalen Flughafens in Kairo festgehalten. Teilweise befinden sie sich dort schon seit dem 16. Oktober. Einer der Flüchtlinge berichtete, sie schliefen auf dem Boden und könnten nur eine Mahlzeit am Tag essen, da ihre finanziellen Mittel begrenzt seien.

Riham Hassan Mahmoud, Mohamed Aldurra Mahmoud und Ahmad Abbas verließen den Gazastreifen am 15. Oktober über den Grenzübergang Rafah nach Ägypten. Nach ihrem Grenzübertritt wurden sie zusammen mit anderen palästinensischen Flüchtlingen, die von Kairo aus in andere Länder weiterreisen wollten, von ägyptischen Sicherheitskräften per Bus zum internationalen Flughafen in Kairo gebracht. Während die anderen Palästinenser_innen zu ihren Endreisezielen aufbrachen, wurden die fünf Flüchtlinge in einem Terminal festgehalten, da sie keine gültigen Visa oder Reisepläne hatten. Sicherheitsbeamt_innen des Flughafens konfiszierten die Reisedokumente der Flüchtlinge und informierten sie darüber, dass ihnen noch 48 Stunden blieben, bis sie nach Gaza oder Syrien abgeschoben werden. Ein Vertreter der palästinensischen Botschaft in Ägypten, der die Flüchtlinge besuchte, bestätigte ihnen, dass sie nicht länger in Ägypten bleiben könnten.

Alle fünf Flüchtlinge waren 2013 von Syrien nach Ägypten geflohen, um dem bis heute andauernden bewaffneten Konflikt zu entfliehen. Dort blieben sie allerdings aufgrund der politischen Unruhen und ihnen entgegenschlagender Diskriminierung nur für kurze Zeit und reisten weiter nach Gaza. Aufgrund des Konflikts, der dort vom 8. Juli bis zum 26. August 2014 herrschte, sowie den daraus folgenden wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten im Gazastreifen kehrten die fünf Flüchtlinge nach Ägypten zurück, in der Hoffnung, dort Schutz zu finden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Laut dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) befinden sich in Ägypten über 140 000 Flüchtlinge aus Syrien. Dabei handelt es sich sowohl um Flüchtlinge mit syrischer Staatsbürgerschaft als auch Palästinenser_innen, die in Syrien gelebt hatten. Viele von ihnen leben unter prekären Bedingungen, haben nur eingeschränkten Zugriff auf grundlegende Versorgungsdienstleistungen und fliehen nun vor der Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen in Ägypten. In den vergangenen Monaten wurden sie von den Medien und einflussreichen Persönlichkeiten verbal angegriffen und bedroht, viele wurden auch willkürlich festgenommen, rechtswidrig inhaftiert oder gar abgeschoben. Am 14. August wurden 13 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien nach Syrien abgeschoben.

Momentan leben mindestens 6 000 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien in Ägypten. Es wird häufig fälschlicherweise angenommen, dass Palästinenser_innen in Ägypten kein Flüchtlingsschutz zusteht. Diese Ansicht wird durch die Weigerung der ägyptischen Regierung, ihre Verpflichtungen in Bezug auf palästinensische Flüchtlinge einzuhalten, weiterverbreitet. Palästinenser_innen, die von dem Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) in den Einsatzgebieten Libanon, Jordanien, Syrien, Westjordanland und Gaza unterstützt werden, fallen nicht unter den Schutz der Flüchtlingskonvention von 1951. Da UNRWA jedoch nicht in Ägypten tätig ist, sind palästinensische Flüchtlinge gemäß der Flüchtlingskonvention von 1951 berechtigt, den Flüchtlingsstatus zu erhalten und so geschützt zu werden. Darüber hinaus muss ihnen gemäß der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit von 1969 Flüchtlingsschutz gewährt werden. Diese Politik der ägyptischen Behörden macht es dem UNHCR unmöglich, im Namen der palästinensischen Flüchtlinge einzugreifen, selbst dann nicht, wenn ihnen die Abschiebung nach Syrien droht.

Das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit von 1969 festgeschrieben ist und durch das Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) geschützt wird. Aufgrund des Konflikts in Syrien sowie den dort verübten Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Menschen, die aus Syrien fliehen, Flüchtlinge "prima facie".

Angesichts der Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Gaza und der sich verschlechternden wirtschaftlichen und humanitären Lage ist Amnesty International der Ansicht, dass Flüchtlinge aus Gaza als ernsthaft bedroht anzusehen sind und deshalb vor einer Abschiebung geschützt werden müssen.

Weitere Informationen über die Lage palästinensischer Flüchtlinge aus Syrien finden Sie in dem englischsprachigen Bericht von Amnesty International Lebanon: Denied refuge: Palestinians from Syria seeking safety in Lebanon vom 4. Juli 2014 (http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE18/002/2014/en).