Hinrichtung stoppen!
Simulierte Hinrichtung.
© Amnesty International
Am 29. März hat der Oberste Gerichtshof von Belarus das Todesurteil gegen Ivan Kulesh bestätigt. Er hat nun lediglich noch die Möglichkeit, ein Gnadengesuch beim Präsidenten einzureichen, welches jedoch wahrscheinlich abgewiesen werden würde. Ivan Kulesh ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10
E-Mail: contact@president.gov.by
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 375) 17 226 42 52 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss; sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herr Sergei Malinovsky
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte wandeln Sie die Todesurteile von Ivan Kulesh und allen anderen Personen, die sich in Belarus im Todestrakt befinden, um.
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Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.
- Ich möchte weder die von Ivan Kulesh begangenen Taten entschuldigen noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen. Recherchen zeigen jedoch, dass die Todesstrafe nicht vor der Verübung einer Straftat abschreckt. Zudem stellt sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the President to commute the death sentence of Ivan Kulesh and all others on death row in Belarus.
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Calling on the President to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty with a view to abolishing it.
- Stress that whilst not seeking to diminish the seriousness of Ivan Kulesh’s crime, research shows that the death penalty does not deter crime; it is also the ultimate denial of human rights.
Sachlage
Am 20. November 2015 wurde Ivan Kulesh vom Regionalgericht Hrodna im Westen von Belarus wegen "Mordes mit besonderer Grausamkeit", Diebstahls und Raubes zum Tode verurteilt. Das Gericht befand Ivan Kulesh für schuldig, drei Verkäuferinnen getötet zu haben, zwei davon im September 2013 und eine im November 2014. Außerdem soll er Waren und Geld aus den Geschäften, in denen die Frauen gearbeitet hatten, gestohlen haben. Ivan Kulesh ist die zweite Person, die 2015 in Belarus zum Tode verurteilt wurde.
Während des Rechtsmittelverfahrens hatte sein Rechtsbeistand beantragt, das Todesurteil von Ivan Kulesh in eine 25-jährige Haftstrafe umzuwandeln, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er vollständig bei den Ermittlungen kooperiert hatte. Der Staatsanwalt erklärte jedoch, dass er keinen Grund sehe, warum das Todesurteil umgewandelt werden solle, und der Richter bestätigte das erste Urteil.
Nachdem in Belarus ein Jahr lang keine Todesurteile vollstreckt wurden, befindet sich Ivan Kulesh nun in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Selbst wenn der Rechtsbeistand von Ivan Kulesh ein Gnadengesuch einreichen sollte, ist zu erwarten, dass Präsident Lukashenka dieses zurückweisen würde. Er hat seit seinem Amtsantritt im Jahr 1994 alle Gnadengesuche bis auf eines abgewiesen. Wie in Belarus üblich, könnte Ivan Kulesh kurz nach der Entscheidung des Präsidenten im Geheimen hingerichtet werden.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.
Hintergrundinformation
Belarus ist das letzte Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.
In Belarus werden Todesurteile oft in unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird die Leiche des Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.
Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und vollstreckter Hinrichtungen. Dadurch verhindern die Behörden eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Im Jahr 2015 schafften drei Länder – Fidschi, Madagaskar und Suriname – die Todesstrafe ab.