Inhaftierter Journalist ohne Rechtsbeistand

Ergebnis dieser Urgent Action

Der unabhängige Journalist Sergei Naumov wurde am 3. Oktober nach Ablauf seiner zwölftägigen Verwaltungshaft in Urgench freigelassen. Er war dort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden. Sergei Naumov bedankte sich in einem Interview bei allen, die sich für seine Freilassung eingesetzt haben.

Sergei Naumov

Sergei Naumov

Der unabhängige Journalist Sergei Naumov wurde am 21. September zu zwölf Tagen Verwaltungshaft verurteilt und befindet sich seitdem ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Seinem Anwalt wird weiterhin der Zugang zu ihm verweigert. MenschenrechtlerInnen und KollegInnen befürchten, dass die Behörden versuchen, Sergei Naumov mundtot zu machen, und dass ihm Folter und andere Misshandlungen drohen.

Appell an

INNENMINISTER
Bahodir Matlubov
Ministry of Internal Affairs
ul. Junus Rajabiy 1
Tashkent 100029
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 998) 71 233 89 34
E-Mail: info@mvd.uz

GENERALSTAATSANWALT
Rashidzhon Kodirov
General Prosecutor’s Office of Uzbekistan
ul. Gulyamova. 66
Tashkent 700047
USBEKISTAN
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

Sende eine Kopie an

OMBUDSFRAU
Sayora Rashidova

Uzbekistan Avenue 16а
Tashkent 100027
USBEKISTAN
Fax: (00 998) 71 239 81 36
E-Mail: info@ombudsman.uz

BOTSCHAFT DER REPUBLIK USBEKISTAN
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Fax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Kirgisisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Sergei Naumovs Anwalt umgehend Zugang zu seinem Mandanten zu gewähren.

  • Ich möchte Sie zudem hinsichtlich der Behandlung von Gefangenen an Ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Menschenrechtsnormen erinnern, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die UN-Antifolterkonvention.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Uzbekistani authorities to immediately provide access to Sergei Naumov’s designated defence lawyer.

  • Reminding the authorities of their obligations in relation to individuals in custody under international human rights law, including the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention Against Torture.

Sachlage

Am 24. September suchte der von KollegInnen von Sergei Naumov für ihn bestimmte Anwalt das Stadtgericht Urgench in der Region Khorezm im Nordwesten Usbekistans auf, wo er darüber informiert wurde, dass Sergei Naumov in einer vorläufigen Hafteinrichtung in Urgench festgehalten werde. Der Anwalt erhielt zudem gerichtliche Unterlagen, denen zufolge Sergei Naumov noch am Tag seiner Festnahme am 21. September wegen "ordnungswidrigen Verhaltens und Ruhestörung" gemäß Paragraf 183 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs vom Stadtgericht Urgench zu zwölf Tagen Verwaltungshaft verurteilt wurde.

Sergei Naumov wurde ohne Rechtsbeistand verurteilt. Laut den Gerichtsakten beziehen sich die Vorwürfe gegen Sergei Naumov auf einen Vorfall vom 21. September, bei dem Sergei Naumov auf einer Straße in Urgench eine Frau angerempelt und sie anschließend verbal und tätlich angegriffen haben soll. Die Frau hatte ihn angezeigt, weil Sergei Naumov sich angeblich nicht entschuldigt hatte. Laut den Gerichtsakten hat Sergei Naumov angegeben, die Frau versehentlich angerempelt zu haben, sie aber nicht belästigt oder angegriffen zu haben. Aus den Unterlagen geht zudem hervor, dass Sergei Naumov die Vorwürfe mit Nachdruck zurückweist. Sein Anwalt wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Sergei Naumov verbüßt seine zwölftägige Haftstrafe in einer vorläufigen Hafteinrichtung in Urgench. Seinem Anwalt wird der Zugang zu ihm verweigert. Seit Sergei Naumovs Festnahme in seinem Haus am 21. September hat niemand von ihm gehört oder ihn gesehen. Ihm war es lediglich gelungen, gegen 19.00 Uhr Ortszeit seine KollegInnen von der Polizeiwache aus anzurufen, um sie über seine Festnahme zu informieren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Für internationale Medienorganisationen recherchiert und schreibt Sergei Naumov über Menschenrechtsthemen und arbeitet mit MenschenrechtlerInnen innerhalb und außerhalb Usbekistans aktiv zusammen. FreundInnen und KollegInnen befürchten, dass die usbekischen Behörden Sergei Naumov auf Grundlage von konstruierten Anklagepunkten festhalten, um zu verhindern, dass er im Zuge der bevorstehenden diesjährigen Baumwollernte in der Region Khorezm über die Bedingungen auf den Baumwollfeldern berichtet. Usbekistan steht bei MenschenrechtsaktivistInnen stark in der Kritik, während der Baumwollernte von Zwangsarbeit (insbesondere bei Kindern) Gebrauch zu machen. Sergei Naumov hat zuvor schon kritisch über die Bedingungen auf den Baumwollfeldern berichtet und wurde von den usbekischen Behörden unter Druck gesetzt, seine Berichterstattung einzustellen. Die Behörden sind sehr darauf bedacht, dass in diesem Zusammenhang keine Beweise gefunden und der internationalen Gemeinschaft bekannt gegeben werden.

Es liegen Vorwürfe über Zwangsarbeit und grausame, unmenschliche und erniedrigende Bedingungen vor, denen die für die Baumwollernte verpflichteten Menschen, darunter auch Schulkinder, ausgesetzt sind. Die Behörden behaupten, diese Angaben seien faktisch falsch und würden von Ländern verbreitet, die auch in der Baumwollindustrie tätig sind und den globalen Baumwollmarkt manipulieren wollen. Die usbekischen Behörden haben eingewilligt, unabhängige BeobachterInnen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization – ILO) bei der diesjährigen Baumwollernte in ganz Usbekistan Kontrollen durchführen zu lassen. Die BeobachterInnen der ILO werden jedoch von RegierungsbeamtInnen begleitet, und MenschenrechtsaktivistInnen haben berichtet, dass die Behörden den Beteiligten an der Baumwollernte Anweisungen darüber gegeben haben sollen, wie sie sich gegenüber den ILO-BeobachterInnen zu verhalten haben.

Seit den Zwischenfällen in Andischan im Mai 2005 hat sich die Menschenrechtssituation in Usbekistan stark verschlechtert. Damals schossen Sicherheitskräfte auf eine Menschenmenge von tausenden, größtenteils unbewaffneten Protestierenden, darunter Frauen und Kinder, während diese im Stadtzentrum gegen die Regierung demonstrierten und sogar, als sie schon flohen.
Trotz wiederholter Zusicherungen der usbekischen Regierung, dass Folterpraktiken erheblich abgenommen haben, erhält Amnesty International weiterhin Berichte über weitverbreitete Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Diesen Berichten zufolge versäumten es die Behörden in den meisten Fällen, umgehend unparteiische und effektive Untersuchungen der Anschuldigungen über Folter und andere Misshandlungen durchzuführen. Auch UN-Organe haben die Folterung und anderweitige Misshandlung von Untersuchungshäftlingen und Inhaftierten in Usbekistan dokumentiert. In diesem Zusammenhang hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter im Jahr 2003 festgestellt, dass Folter in Usbekistan "systematisch" angewendet wird. Des Weiteren hat der UN-Ausschuss gegen Folter nach seiner regelmäßigen Überprüfung Usbekistans im Jahr 2007 festgestellt, dass Folter in Hafteinrichtungen in Usbekistan "Routine" ist und in der Regel nicht bestraft wird.

Das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wird in Usbekistan zunehmend eingeschränkt. MenschenrechtlerInnen, RegierungskritikerInnen und unabhängige JournalistInnen müssen Usbekistan verlassen, um Festnahmen oder andauernder Schikane und Einschüchterung durch Sicherheitskräfte und lokale Behörden zu entkommen, und viele von ihnen sind auch im Ausland weiter der Schikane seitens der usbekischen Behörden ausgesetzt. Mindestens acht MenschenrechtlerInnen, darunter zwei unabhängige JournalistInnen, sitzen derzeit unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen lange Gefängnisstrafen ab.