Kurde zu Haftstrafe verurteilt
Der syrische Kurde Berzani Karro, der in der Haft gefoltert wurde, ist zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er wurde der "versuchten Abspaltung von syrischem Territorium und dessen Angliederung an einen anderen Staat" für schuldig befunden.
Sachlage
Berzani Karro wurde am 14. März 2010 von einem Militärgericht zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe wurde jedoch sofort auf zweieinhalb Jahre reduziert. Berzani Karro will das Urteil anfechten, wenngleich solche Rechtsmittelverfahren in Syrien nur selten erfolgreich sind.
Quellen aus Syrien zufolge hat man Berzani Karro geschlagen, als er zu Verhörzwecken von Juni bis September 2009 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wurde. Zu dieser Zeit befand er sich im Haftzentrum der Abteilung für Politische Sicherheit im Stadtteil al-Fayha' in Damaskus. Der Verurteilte darf mittlerweile regelmäßig Besuche seiner Angehörigen erhalten und hat Zugang zu seinem Rechtsanwalt.
Berzani Kurro wurde wegen "versuchter Abspaltung von syrischem Territorium und dessen Angliederung an einen anderen Staat" sowie Mitgliedschaft in einer nicht genehmigten Organisation schuldig gesprochen. Vorwürfe dieser Art werden häufig gegen KurdInnen erhoben, die von den Behörden als politisch engagiert und regierungskritisch eingestuft werden. Der Betroffene wurde jetzt auf Grundlage seiner mutmaßlichen politischen Ansichten von einem Militärgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Es ist bekannt, dass Prozesse, die vor diesem Militärgericht stattfinden, nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen. So heißt es, dass Militärgerichte "Geständnisse" selbst dann als Beweismittel zulassen, wenn die Angeklagten aussagen, dass man sie unter Folter dazu gezwungen hat.
Berzani Karro war aus Zypern abgeschoben und am 27. Juni 2009 am Flughafen von Damaskus festgenommen worden. Er hatte zuvor einen Asylantrag in Zypern gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Auf Grundlage dessen hatte man den Kurden abgeschoben. Er wurde in Begleitung zypriotischer Beamter in sein Heimatland ausgeflogen, wo man ihn am Flughafen von Damaskus den syrischen Behörden übergab.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Amnesty wird die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls zu weiteren Aktionen aufrufen.