Prügelstrafe statt Steinigung
Ergebnis dieser Urgent Action
Die Verurteilung von Kobra N. zum Tod durch Steinigung wurde in 100 Peitschenhiebe umgewandelt. Wie ihr Anwalt Maryam Kiyan Ersi am 19. Januar 2009 auf der Women’s Field-Webseite bekannt gab (http://www.meydaan.net/english/showarticle.aspx?arid=742), hat die Oberste Justizautorität einen Antrag auf Umwandlung in eine Prügelstrafe gestellt, nachdem Kobra N. zwei Jahre zuvor einen Brief eingereicht hatte, in dem sie zu Einzelheiten ihres Falls Stellung nahm und um eine Amnestie bat.
Karte des Iran
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Die Verurteilung von Kobra N. zum Tod durch Steinigung wurde in 100 Peitschenhiebe umgewandelt. Wie ihr Anwalt Maryam Kiyan Ersi am 19. Januar 2009 auf der Women’s Field-Webseite bekannt gab (http://www.meydaan.net/english/showarticle.aspx?arid=742), hat die Oberste Justizautorität einen Antrag auf Umwandlung in eine Prügelstrafe gestellt, nachdem Kobra N. zwei Jahre zuvor einen Brief eingereicht hatte, in dem sie zu Einzelheiten ihres Falls Stellung nahm und um eine Amnestie bat.
Sachlage
Kobra N. war von ihrem Mann, einem gewalttätigen Drogenabhängigen, zur Prostitution gezwungen worden. Nachdem sie 1995 von ihm geschlagen worden war, hatte sie einem ihrer regelmäßigen Freier gegenüber den Wunsch geäußert, ihren Mann umbringen zu wollen. Dieser Freier tötete den Mann an einem von Kobra N. organisierten Treffpunkt. Er wurde zum Tode verurteilt, jedoch von der Familie des Opfers begnadigt, weil er ihnen stattdessen eine finanzielle Entschädigung, genannt "Blutgeld" (diyeh), zahlte. Kobra N. wurde zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord sowie zu weiteren drei Jahren wegen Behinderung der Justiz verurteilt. Zuvor war ihr Gnadengesuch bereits dreimal abgelehnt worden.
Soghra Mola’i war wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann Abdollah zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Sie erhielt außerdem eine Verurteilung zum Tod durch Steinigung wegen Ehebruchs. Von letzterem wurde sie nach Abschluss wiederaufgenommener Ermittlungen im November 2007 freigesprochen. Man verurteilte sie zu 80 Peitschenhieben wegen "unerlaubter Beziehungen". Nach Verbüßung ihrer Strafe wurde sie in das Varamin-Gefängnis bei Teheran überführt, um ihre restliche Strafe abzusitzen.
Die Verurteilung von Fatemeh zum Tod durch Steinigung wurde 2005 aufgehoben. Nach einer Wiederaufnahme des Falls soll sie der Anklage des Ehebruchs freigesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt worden sein. Die Verurteilung steht in Verbindung mit dem Tod eines Mannes, mit dem sie eine Affäre gehabt haben soll. Amnesty International liegen keine Informationen darüber vor, wann die Überprüfung stattgefunden hat.
Iran und Khayrieh sind weiterhin in der Provinz Chuzestan inhaftiert. Abdollah Farivar Moghaddam wird nach wie vor im Gefängnis von Sari festgehalten. Alle sind zum Tod durch Steinigung verurteilt. Amnesty International wird sich weiterhin für sie einsetzen.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.