Brishna weiterhin in Gefahr

Frauenrechtlerinnen in Afghanistan

Frauenrechtlerinnen in Afghanistan

Der Mullah, der die zehnjährige Brishna aus der afghanischen Provinz Kunduz vergewaltigt haben soll, ist am 25. Oktober zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Familie des Mädchens hat schriftliche Garantien abgegeben, dass sie ihr nichts antun wird. Allerdings darf Brishna nicht länger die Schule besuchen und ist nach wie vor von Vergeltungsmaßnahmen bedroht.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
President Ashraf Ghani Ahmadzai
Gul Khana Palace
Presidential Palace
Kabul
AFGHANISTAN
(Anrede: Your Excellence / Exzellenz)
Fax: (00 93) 202 141 135
E-Mail: pressoffice.sec@arg.gov.af

GENERALSTAATSANWALT
Mohammad Ishaq Alako
Attorney General’s Office
District 10, Qala-i-Fatullah
Kabul
AFGHANISTAN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 93) 202 200 019
E-Mail: ago.afg@gmail.com

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Habibullah Ghalib
Ministry of Justice
Charayee Pashtoonistan
Foroushgah Kabul
AFGHANISTAN
E-Mail: complaints@moj.gov.af oder moj_complaints@yahoo.com

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
S.E. Herrn Hamid Sidig
Taunusstraße 3 (Ecke Kronbergerstr. 5)
14193 Berlin
Fax: 030-2067 3525
E-Mail: info@botschaft-afghanistan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Paschtu, Dari, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, zu gewährleisten, dass Brishna umfassenden Schutz des Staates erhält und dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, damit ein sogenannter "Ehrenmord" an ihr verhindert wird.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Brishna ihren Bildungsweg fortsetzen kann, ohne dass ihre Sicherheit bedroht ist.

  • "Ehrenmorde" müssen als schwere Straftat behandelt werden. Bitte setzen Sie sich daher dafür ein, dass Paragraf 398 des afghanischen Strafgesetzbuchs aufgehoben wird, um gemilderte Urteilssprüche für Straftaten zur Wiederherstellung der Familienehre abzuschaffen.

Sachlage

Am 25. Oktober wurde der Mullah, der Brishna vergewaltigt haben soll, wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Verurteilung erfolgte gemäß Paragraf 17 (Absatz 2 und 3) des afghanischen Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Er erhielt die Höchststrafe.

Der Frauenrechtsorganisation Women for Afghan Women zufolge befindet sich Brishna bei ihrer Familie und es geht ihr gut. Die Organisation hatte sich von Anfang an des Falles angenommen. Women for Afghan Women sowie andere afghanische Organisationen und die Behörden stehen in engem Kontakt zu Brishna. Der Vater des Mädchens sowie weitere männliche Verwandte haben schriftliche Garantien abgegeben, dass sie ihr nichts antun werden, und ihnen drohen bei Zuwiderhandlung strafrechtliche Sanktionen.

Vergewaltigungsopfern droht in Afghanistan der sogenannte "Ehrenmord", da man ihnen vorwirft, sie hätten "Schande" über die Familie und die Gemeinschaft gebracht. Sie werden somit eher als Verantwortliche denn als Opfer betrachtet. Die Familie von Brishna hat das Mädchen wegen der empfundenen "Schande" aus der Schule genommen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International betrachtet Vergewaltigung als ein schreckliches Verbrechen und kämpft weltweit gegen sexuelle Gewalt und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Amnesty International wendet sich jedoch in allen Fällen vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt und das Recht auf Leben verletzt. Die Todesstrafe ist keine Lösung für eine Kultur der Gewalt, sondern ist im Gegenteil ein Symptom dieser Kultur. Sie hat nachweislich keinen höheren Abschreckungswert als andere Formen der Bestrafung, und es sind erwiesenermaßen bereits Unschuldige hingerichtet worden.
In Afghanistan betrachtet man Mädchen und Frauen als Verkörperung der Familienehre. Oft sind sie diejenigen, die bestraft werden, wenn sie sich nach Ansicht anderer nicht an Bräuche und Traditionen halten oder die "Ehre" verletzen.

Frauen, von denen man annimmt, dass sie außerehelichen Geschlechtsverkehr hatten (zina), haben nach Ansicht vieler Afghan_innen Schande über die Familie gebracht. Ihnen droht der sogenannte "Ehrenmord", entweder nach Beschluss von männlichen Familienangehörigen oder auf Anweisung des örtlichen Gemeinderats. Dieser besteht aus den männlichen Ältesten der Gemeinde.

Auch Opfern von Vergewaltigungen droht der "Ehrenmord", da man ihnen vorwirft, die Familienehre beschmutzt zu haben. Man versteht sie eher als Verantwortliche denn als Opfer.

Die Diskriminierung von Frauen und die unzureichende Abgrenzung von offizieller und inoffizieller Rechtsprechung in Afghanistan werden durch milde oder fehlende strafrechtliche Sanktionen für die Verantwortlichen von "Ehrenmorden" deutlich. Die Rechtfertigung der Tötung von Mädchen und Frauen unter Berufung auf Ehre sowie Bräuche und Traditionen wird in solchen Fällen oft als Verteidigung akzeptiert. Die meisten Fälle von "Ehrenmord" kommen jedoch nicht offiziell vor Gericht, da sich die betroffenen Familien eher an traditionelle Mechanismen (Schuras oder Jirgas) wenden und sich nach der Rechtsprechung dieser Ratsversammlungen richten.

Eine genaue Aussage darüber, wie viele Mädchen und Frauen in Afghanistan Opfer von "Ehrenmorden" werden, ist schwer zu treffen. Laut der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission wurden von Januar 2011 bis Mai 2013 insgesamt 243 Fälle verzeichnet.

Derzeit wird "Ehrenmord" nicht unter dem afghanischen Gesetz zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bestraft. Die Paragrafen 394-397 des Strafgesetzbuchs regeln den Straftatbestand Mord. Bei "Ehrenmorden" sind jedoch gemäß Paragraf 398 mildernde Umstände vorgesehen und das Strafmaß beträgt dann "höchstens zwei Jahre".