Zum Tode verurteilt
Amnesty-Demonstration in Mexiko gegen die Hinrichtung von Minderjährigen im Iran (Archivaufnahme)
© Amnesty International
Milad Azimi wird vorgeworfen, im Alter von 17 Jahren einen Mann ermordet zu haben. Sein Gerichtsverfahren war grob unfair und stützte sich auf "Geständnisse", die er unter Folter abgelegt hatte. Nun könnte Milad Azimi die Hinrichtung drohen.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite http://www.leader.ir/langs/de/index.php?p=suggest
Twitter: @khamenei_ir (Englisch) oder @khamenei_ar (Arabisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
KOPIEN AN
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) oder @Rouhani_ir (Persisch)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 9. Dezember 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.
Sachlage
Milad Azimi wird vorgeworfen, während eines Streits zwischen mehreren jungen Männern im Dezember 2013 einem Mann tödliche Stichwunden zugefügt zu haben. Im Mai 2015 verurteilte die Abteilung 3 des Strafgerichts der Provinz Kermanshah ihn im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen auf Grundlage des islamischen Prinzips "Qesas" (Vergeltung) zum Tode. Milad Azimi bestreitet, für die tödlichen Verletzungen verantwortlich gewesen zu sein. In seinem Urteil merkte das Gericht zwar an, dass Milad Azimi zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt war, dennoch erklärte es, dass "kein Zweifel an seiner geistigen Entwicklung oder Reife besteht und er sowohl die Art der Straftat als auch die Gefahren verstanden hat, die mit dem Einsatz eines Messers einhergehen". Das Gericht erklärte weiterhin, dass Milad Azimi zwar keinen Tötungsvorsatz gehabt habe, er sich der tödlichen Folgen seines Verhaltens jedoch bewusst gewesen sei. Das Todesurteil von Milad Azimi wurde im August 2015 von der Abteilung 17 des Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt. Daraufhin beantragte er gemäß der im iranischen Strafgesetzbuch von 2013 enthaltenen neuen Richtlinien zur Verurteilung von Jugendlichen ein Wiederaufnahmeverfahren. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge ist dieser Antrag nun jedoch vom Obersten Strafgerichtshof abgelehnt worden. Sobald die Oberste Justizautorität das Todesurteil von Milad Azimi bestätigt, kann die Familie des Opfers jederzeit seine Hinrichtung fordern.
Milad Azimi wurde am 11. Dezember 2013 festgenommen und anschließend 15 Tage lang auf der Polizeistation (Agahi) in der Provinz Kermanshah im Westen des Iran festgehalten. Während dieser Zeit soll er gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein. Unter anderem soll man ihm Peitschenhiebe versetzt haben, um ihn dazu zu bringen, zu "gestehen", dem Opfer Stichwunden zugefügt zu haben. Milad Azimi hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und durfte seine Familie erst sehen, als man ihn sechs Tage nach seiner Festnahme der Staatsanwaltschaft vorführte. Er hat sein "Geständnis" sowohl vor der Staatsanwaltschaft als auch vor Gericht zurückgezogen und angegeben, dass er diese unter Folter abgelegt habe. Es ist nicht bekannt, dass Untersuchungen zu seinen Folter- und Misshandlungsvorwürfen durchgeführt wurden.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie eindringlich, jegliche Pläne zur Hinrichtung von Milad Azimi sofort zu stoppen. Sorgen Sie bitte dafür, dass sein Todesurteil aufgehoben wird und er ein Wiederaufnahmeverfahren erhält, das den internationalen Standards für faire Verfahren entspricht und in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
-
Bitte untersuchen Sie die Vorwürfe, wonach Milad Azimi gefoltert und anderweitig misshandelt wurde und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten.
[APPELLE AN]
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
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OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
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Deadend of 1 Azizi
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Hassan Rouhani
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 9. Dezember 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.
[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]
Milad Azimi wurde am 11. Dezember 2013 festgenommen. Erst als man ihn sechs Tage nach seiner Festnahme der Staatsanwaltschaft vorführte, durfte er seine Familie sehen. Dort zog er sein "Geständnis" zurück und erklärte, dass er dieses unter Zwang abgelegt habe. Man brachte ihn zurück auf die Polizeistation, wo man ihn offensichtlich erneut folterte und anderweitig misshandelte. Während seiner Verhöre, bei denen kein Rechtsbeistand anwesend war, hatte Milad Azimi zunächst angegeben, dass ein anderer junger Mann auf das Opfer eingestochen habe. Später "gestand" er dann, denn Mann erstochen zu haben, nachdem ein Streit wegen eines Mädchens eskaliert war. In seinem "Geständnis" erklärte er: "Als ich es tat, war ich so extrem wütend … und befand mich in einem Zustand, in dem ich die Kontrolle über mich verloren hatte und nicht verstand, was ich da tat." Zudem sagte er, dass er in Notwehr auf den Mann eingestochen habe und ihn nicht töten wollte. Während seines Verfahrens im Mai 2015 zog Milad Azimi sein "Geständnis" erneut zurück und erklärte, dass man ihn zu dessen Abgabe gezwungen habe.
Als Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist der Iran dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die iranische Gesetzgebung Kinder als Personen unter 18 Jahren definiert. Laut des Übereinkommens gelten Personen unabhängig von ihrem Geschlecht erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs als volljährig und voll schuldfähig. Ein Mindestalter für die Strafmündigkeit, also das Alter, ab dem Minderjährige festgenommen und einer Straftat angeklagt werden dürfen, wird in dem Übereinkommen nicht festgelegt und variiert je nach Land. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat jedoch erklärt, dass ein Mindestalter für die Strafmündigkeit von unter zwölf Jahren nicht annehmbar sei.
Das Strafmündigkeitsalter liegt im Iran bei neun Mondjahren für Mädchen und bei 15 Mondjahren für Jungen. Ist dieses Alter erreicht, werden Minderjährige in Fällen von "Hodoud" (Straftaten gegen Gott, die gemäß der Scharia unabänderliche Strafen nach sich ziehen) und "Qesas" (Vergeltung gleicher Art im Zusammenhang mit einer Straftat) wie Erwachsene verurteilt und bestraft. Seit der Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuchs im Mai 2013 haben Richter_innen jedoch die Möglichkeit, sich gegen die Todesstrafe zu entscheiden, wenn sie der Überzeugung sind, dass sich ein jugendlicher Straftäter oder eine jugendliche Straftäterin der Art und Folgen einer Straftat nicht bewusst war oder wenn Zweifel hinsichtlich der "geistigen Entwicklung und Reife" der Person bestehen.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.
Zwischen Mai 2013 und Januar 2015 haben einige Abteilungen des Obersten Gerichtshofs im Iran den Anträgen von jugendlichen Straftäter_innen auf eine Überprüfung ihrer Fälle auf Grundlage des überarbeiteten Strafgesetzbuchs stattgegeben und ihre Fälle an die erstinstanzlichen Gerichte zurückverwiesen. Andere Abteilungen weigern sich jedoch, zu akzeptieren, dass das überarbeitete Strafgesetzbuch wirksame Gründe für eine gerichtliche Überprüfung oder eine Neuverhandlung liefert. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeiten haben sich einige Rechtsbeistände 2014 an den Obersten Gerichtshof gewandt, um ein "Piloturteil" zu erwirken. Der Oberste Gerichtshof entschied am 2. Dezember 2014, dass alle Personen, die sich gegenwärtig wegen Straftaten im Todestrakt befinden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben sollen, das Recht auf eine Neuverhandlung ihres Falles haben. Bei diesen Neuverhandlungen handelt es sich jedoch nicht um umfassende Verfahren, da sie lediglich dazu dienen sollen, die "geistige Reife" der Angeklagten zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftaten zu bestimmen.
Es wird davon ausgegangen, dass 2015 im Iran bereits mindestens vier jugendliche Straftäter_innen hingerichtet worden sind. Alle vier wurden gehängt: Javad Saberi am 15. April, Vazir Amroddin im Juni oder Juli, Samad Zahabi am 5. Oktober und Fatemeh Salbehi am 13. Oktober. Weitere Informationen finden Sie in dem am 14. Oktober 2015 von Amnesty International veröffentlichten englischsprachigen Bericht "Iran: Execution of two juvenile offenders in just a few days makes a mockery of Iran’s juvenile justice system", online unter: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2015/10/iran-juvenile-offenders-executed/.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Iranian authorities to halt any plans to execute Milad Azimi immediately, and ensure that his death sentence is quashed and he is granted a retrial that complies with international fair trial standards, without recourse to the death penalty.
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Calling on them to investigate the allegations that Milad Azimi was tortured or otherwise ill-treated and bring those responsible to justice.
- Reminding them that Iran has ratified the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child, both of which strictly prohibit the use of the death penalty for crimes committed below the age of 18.