Drohende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Khadijeh Jahed, die Ehefrau eines iranischen Fußballspielers, ist am 1. Dezember im Evin-Gefängnis hingerichtet worden. Man verurteilte sie zum Tode, weil sie die Erstfrau des Fußballers ermordet haben soll.

Nach Berichten in den iranischen Medien droht am 1. Dezember die Hinrichtung von Khadijeh Jahed, Ehefrau eines iranischen Fußballspielers. Sie ist zum Tod verurteilt worden, weil sie die Erstfrau des Fußballers ermordet haben soll.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[care of] Public relations Office
Number 4, 2 Azizi Street
Vali Asr Ave., above Pasteur Street intersection
Tehran, IRAN
E-Mail: über die Internetseite
http://www.bia-judiciary.ir/tabid/62/Default.aspx

LEITER DER TEHERANER JUSTIZ
Mr Ali Reza Avaei
Corner of 17th Alley, No 149
Sana’i Avenue, Karimkhan Bridge, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir

Sende eine Kopie an

LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Bureau of International Affairs
Office of the Head of the Judiciary,
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (0098) 21 5 537 8827
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, die Hinrichtung von Shahla Jahed nicht zu vollstrecken und ihr Todesurteil umzuwandeln.

  • Ich bin äußerst besorgt darüber, dass Shahla Jahed während ihrer Vernehmung zu einem "Geständnis" gezwungen wurde.

  • Amnesty International erkennt das Recht und die Pflicht eines jeden Staates auf Strafverfolgung von Tatverdächtigen an, verlangt aber, dass die Staaten sich dabei an die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren halten. Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos ab, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging that Shahla Jahed’s execution be halted immediately and that her death sentence is overturned;

  • Expressing concern that she may have been coerced into making a "confession" during her interrogation;

  • Acknowledging that governments have a responsibility to bring to justice those suspected of criminal offences; but stating your unconditional opposition to the death penalty, as the ultimate cruel, inhuman and degrading punishment and violation of the right to life.

Sachlage

Khadijeh Jahed, bekannt auch unter dem Namen Shahla, ist schuldig gesprochen worden, die Erstfrau ihres Mannes Nasser Mohammad-Khani erstochen zu haben. Sie war eine zeitlich befristete Ehe mit Nasser Mohammad-Khani, einem ehemaligen Stürmer der iranischen Fußballnationalmannschaft, eingegangen. Die Nachrichtenagentur Fars meldete am 6. November 2010, nach Auskunft eines nicht namentlich genannten Mitarbeiters der Justiz sei das Todesurteil an die Strafvollzugsbehörde in Teheran weitergeleitet worden. Die Zeitung Vatan-e Emrooz berichtete in ihrer Ausgabe vom 16. November, dass das Todesurteil gegen Khadijeh Jahed am 1. Dezember 2010 vollstreckt wird, sollte ihr nicht die Familie der Getöteten verzeihen und sich gegen den Vollzug der Strafe aussprechen. Abdolsamad Khorramshaho, der Rechtsanwalt von Khadijeh Jahed, hat gegenüber der Nachrichtenagentur Iranian Students’ News Agency erklärt, ihm sei kein Hinrichtungstermin mitgeteilt worden. Die Gesetze des Landes sehen vor, dass ein geplanter Hinrichtungstermin mindestens 48 Stunden im Voraus bekannt gegeben werden muss.

Shahla Jahed war im Juni 2004 von der Abteilung 1154 des Gerichts von Teheran zum Tode verurteilt worden. Während der Verhandlung hatte sie ihr Geständnis zurückgezogen. Dessen ungeachtet hielt auch die Abteilung 15 des Obersten Gerichtshofs das Todesurteil aufrecht. Der Rechtsanwalt der Frau beantragte mit Verweis auf fehlerhafte Ermittlungen eine Überprüfung des Hinrichtungsbefehls. Im November 2005 ordnete die damalige Oberste Justizautorität einen Hinrichtungsaufschub an, um eine erneute Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Doch im September 2006 wurde das Todesurteil bestätigt. Die Oberste Justizautorität hob diesen Richterspruch Anfang 2008 mit Verweis auf "verfahrensrechtliche Fehler" auf und verlangte nochmalige Ermittlungen. Im Februar 2009 bestätigten die Richter der Abteilung 1147 des Gerichts in Teheran erneut das gegen Shahla Jahed verhängte Todesurteil. Die Frau wandte sich in einem Schreiben vom 13. September 2010 an Ayatollah Sadegh Larijani und bat um eine abschließende Entscheidung in ihrem Fall. Nach einer Meldung der Agentur Fars hat Ayatollah Sadegh Larijani den Hinrichtungsbefehl unterzeichnet.

In Iran haben des Mordes überführte Menschen nicht das Recht, einen Antrag auf Begnadigung oder auf Umwandlung ihrer Strafe zu stellen. Dieser Umstand stellt einen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 4 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, zu dessen Einhaltung Iran als Vertragsstaat verpflichtet ist. Im Iran kann die Familie eines Mordopfers darauf bestehen, dass der Täter oder die Täterin hingerichtet wird. Sie kann aber auch Vergebung und Nachsicht zeigen und sich mit einer finanziellen Entschädigung (diyeh) einverstanden erklären.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Shahla Jahed war mit Nasser Mohammad-Khani eine zeitlich befristete Ehe eingegangen. Er ist ein ehemaliger Stürmer der iranischen Fußballnationalmannschaft und war zeitweilig Manager eines Teheraner Fußballvereins. Sie wurde beschuldigt, am 9. Oktober 2002 Laleh Saharkhizan erstochen zu haben, die Erstfrau des Fußballers. Nach elf Monaten Untersuchungshaft legte Shahla Jahed ein "Geständnis" ab, das sie jedoch vor Gericht mit den Worten wiederrief: "Sie alle wissen um die Bedingungen, unter denen ich mein Geständnis abgelegt habe." Die Frau wurde zusätzlich zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, mittlerweile hat sie jedoch schon mehr als acht Jahre im Gefängnis zugebracht. Nasser Mohammad-Khani, der sich zum Tatzeitpunkt im Ausland aufgehalten hatte, wurde zunächst der Mittäterschaft an dem Mord verdächtigt und über mehrere Monate hinweg in Haft gehalten. Nachdem jedoch Shahla Jahed den Mord "gestanden" hatte, kam er wieder frei.

Nach iranischem Recht können Frauen und Männer eine dauerhafte oder aber zeitlich befristete Ehe eingehen. Entschließen sie sich zu einer Ehe auf Zeit, können sie gegen Zahlung einer vereinbarten Geldsumme an die Frau den Zeitrahmen selbst bestimmen. Nach Ablauf der Frist erlischt die Ehe. Männer dürfen mit bis zu vier Frauen dauerhaft verheiratet sein und darüber hinaus mit einer unbegrenzten Zahl von Frauen eine zeitlich befristete Ehe eingehen. Frauen hingegen ist es untersagt, zeitgleich mit mehr als einem Mann verheiratet zu sein.

Amnesty International weist seit vielen Jahren auf weit verbreitete Folterungen und Misshandlungen insbesondere während der Vernehmung von Menschen und vor der Anklageerhebung hin. Während dieser Zeit wird Häftlingen routinemäßig der Kontakt zu RechtsanwältInnen verwehrt. Ihre "Geständnisse" bilden später im Prozess oftmals das ausschlaggebende Beweismaterial.

Amnesty International erkennt das Recht und die Pflicht von Regierungen an, straftatverdächtige Personen vor Gericht zu bringen. Die Todesstrafe stellt jedoch die äußerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafe dar und wird von Amnesty bedingungslos abgelehnt. Sie ist überdies mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Islamischen Republik Iran unvereinbar. Amnesty hat sich seit 2005 nachdrücklich für die Umwandlung des gegen Shahla Jahed verhängten Todesurteils eingesetzt (siehe UA 283/05)