Menschenrechtler in Haft

Demonstration von Amnesty-Aktivistinnen und Aktivisten in Tunesien: Die Verfassung muss grundlegende Menschenrechte garantieren

Demonstration von Amnesty-Aktivistinnen und Aktivisten in Tunesien: Die Verfassung muss grundlegende Menschenrechte garantieren

Der ehemalige Gefängnisbedienstete Walid Zarrouk ist wegen "Beleidigung eines Beamten" zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil steht offenbar mit seinem menschenrechtlichen Engagement in Zusammenhang. Walid Zarrouk hat eine NGO gegründet, die die Behandlung von Gefangenen in Tunesien dokumentiert.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Farhat Horchani
31, boulevard Bab Bnet
1006 Tunis
TUNESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 216) 71 56 18 04
E-Mail: mju@ministeres.tn

PRÄSIDENT
Béji Caïd Essebsi
Presidential Palace
Carthage, Tunis
TUNESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 216) 71 744 721
E-Mail: contact@carthage.tn

Sende eine Kopie an

PARLAMENTSSPRECHER
President Mohamed Naceur

Assembly of the Representatives of the People
Bardo 2000

Tunis
TUNESIEN
Fax: (00 216) 71 514 608
E-Mail: anc@anc.tn

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
Frau Hayet Talbi ép. Bilel
Geschäftsträgerin a.i., Botschaftsrätin
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte heben Sie das Urteil gegen Walid Zarrouk auf und lassen Sie ihn umgehend frei.

  • Ich fordere Sie zudem höflich auf, alle Gesetze, die zur willkürlichen Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung herangezogen werden können, zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, darunter auch Gesetze, die Kritik an den Behörden unter Strafe stellen, wie die Paragrafen 125 und 128 des Strafgesetzbuchs.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Tunisian authorities to quash Walid Zarrouk's conviction and release him immediately.

  • Calling on them to review and reform Tunisian laws that arbitrarily restrict freedom of expression, such as laws which penalize criticism of the authorities, found in Articles 125 and 128 of the Penal Code.

Sachlage

Der ehemalige Gefängnismitarbeiter Walid Zarrouk ist am 21. Oktober zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Er war auf der Grundlage einer von einem stellvertretenden Staatsanwalt erhobenen Anklage unter Paragraf 128 des tunesischen Strafgesetzbuchs für schuldig befunden worden, "einem Beamten ohne Beweise rechtswidrige Handlungen zugeschrieben zu haben, die sich auf die Ausübung seiner Arbeit beziehen". Die Rechtsbeistände von Walid Zarrouk haben zwei Tage nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel eingelegt, ein Gerichtstermin für deren Anhörung steht allerdings noch nicht fest.

Walid Zarrouk ist am 16. September von einem befreundeten Polizeibeamten kontaktiert und gebeten worden, ihn auf der Polizeistation al-Gorjani in der Hauptstadt Tunis zu treffen. Als er dort ankam, legten Polizeibeamt_innen ihm einen Haftbefehl vor und inhaftierten ihn. Seiner Ehefrau zufolge wurde der Haftbefehl erlassen, nachdem der stellvertretende Staatsanwalt Sofiane Selliti eine Anklage erhoben hatte, in der Walid Zarrouk beschuldigt wird, verleumderische Kommentare auf seiner Facebook-Profilseite veröffentlich zu haben.

Der 36-jährige Walid Zarrouk hat die NGO Muraqib gegründet, um die Haftbedingungen und die Behandlung von Gefangenen in Gefängnissen und auf Polizeistationen zu dokumentieren und Menschenrechtsverstöße innerhalb des Justizwesens aufzudecken. Seine Rechtsbeistände argumentierten, dass die Anklage und das Urteil Vergeltungsmaßnahmen für seine Arbeit bei der NGO sind, die Kritik an der Justiz geäußert hat.

Nach seiner Festnahme befand sich Walid Zarrouk sechs Tage in der Haftanstalt Bouchoucha und wurde anschließend in das al-Rabata-Gefängnis in Tunis verlegt, wo er sich auch derzeit noch befindet. Am 17. Oktober ist er in den Hungerstreik getreten, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Seit dem 22. Oktober nimmt er aus Protest gegen sein Urteil zudem auch kein Wasser mehr zu sich. Seine Frau besuchte ihn am Morgen des 23. Oktober und hat angegeben, dass sein Gesundheitszustand sich sichtbar verschlechtert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bis zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben Ali im Jahr 2011 arbeitete Walid Zarrouk als Ausbilder der Gefängnis-Hundestaffel. Während des Aufstandes 2011 war er in der Stadt Kasserine stationiert, wo er Zeuge von Folter und anderweitiger Misshandlung in Gefängnissen wurde. Er sprach sich gegen die Misshandlungen aus und forderte Reformen im Sicherheitssektor. Nach dem Aufstand gründete er den Republikanischen Gefängnisverband, eine Gewerkschaft für Gefängnisbedienstete. Seiner Ehefrau zufolge wurde er gekündigt, nachdem er der Polizei öffentlich Korruption vorgeworfen und den staatlichen Sicherheitsapparat kritisiert hatte. Anschließend verließ er die Gewerkschaft und gründete die NGO Muraqib, welche die Haftbedingungen und die Behandlung von Gefangenen in Gefängnissen und auf Polizeistationen dokumentiert. Seit 2012 wurde er fünf Mal festgenommen und nun zum ersten Mal auch verurteilt.

Walid Zarrouk ist unter den Paragrafen 128, 245 und 247 des tunesischen Strafgesetzbuchs und unter Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes angeklagt worden. Er wurde in dem Anklagepunkt "einem Beamten ohne Beweise illegale Handlungen zugeschrieben zu haben, die sich auf die Ausübung seiner Arbeit beziehen" gemäß Paragraf 128 für schuldig befunden und in allen weiteren Punkten freigesprochen. Seinen Rechtsbeiständen zufolge wurden 14 weitere Anklagepunkte gegen ihn vorgebracht, bei denen er zu ähnlich langen Haftstrafen verurteilt werden könnte.

Walid Zarrouk wurde am 9. September 2013 schon einmal festgenommen, nachdem er Beiträge auf Facebook veröffentlicht hatte, in denen er den ehemaligen Justizminister und den Staatsanwalt kritisiert hatte. Er warf dem Staatsanwalt Tarek Chkioua vor, unter politischem Einfluss zu stehen. Er kritisierte den ehemaligen Justizminister Nourredine Bhiri dafür, dass er Tarek Chkioua wieder angestellt hatte und begründete dies damit, dass die Staatsanwaltschaft unter der Kontrolle des Justizministeriums steht. 2012 wurde Walid Zarrouk der Verleumdung angeklagt, nachdem er in der Zeitung Achorouk geschrieben hatte, dass bei der Polizei nur Mitarbeiter_innen eingestellt werden würden, die den ehemaligen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali unterstützt haben. Der Leiter der Strafanstalten erstattete Anzeige gegen Walid Zarrouk, welcher daraufhin 14 Tage in Haft genommen und anschließend suspendiert wurde. Das Gericht entschied letztendlich die Anklage gegen ihn fallen zu lassen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, sodass das Verfahren weiterhin läuft. Walid Zarrouk war dann erneut für vier Tage inhaftiert, nachdem er dem ehemaligen Justizminister Korruption vorgeworfen hatte.

Walid Zarrouks Frau, Ines Ben Othman, wurde im Januar 2015 wegen "Beleidigung eines diensthabenden Beamten" gemäß Paragraf 125 des tunesischen Strafgesetzbuchs zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weitere Informationen finden Sie unter UA-003/2015 (http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-003-2015/wegen-beamtenbeleidigung-haft) sowie in den zugehörigen Updates UA-003/2015-1 (http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-003-2015-1/regisseurin-zu-haftstrafe-verurteilt) und UA-003/2015-2 (http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-003-2015-2/regisseurin-gegen-kaution-frei).

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 31 der neuen tunesischen Verfassung sowie in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) festgeschrieben. Tunesien ist Vertragsstaat des IPbpR. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet auch das Recht, öffentlich Kritik an Staatsbediensteten und staatlichen Einrichtungen zu üben. Laut dem UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des IPbpR überwacht, sollten öffentliche Funktionsträger_innen sowie öffentliche Einrichtungen bereit sein, ein höheres Maß an Kritik hinzunehmen als "Normalbürger_innen". Bestimmungen oder Gesetze, die Staatsbediensteten besonderen Schutz vor Kritik zusprechen, sind mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar.

Amnesty International kritisiert seit einiger Zeit, dass die tunesischen Behörden sich auf Gesetze berufen, die Beleidigung und Verleumdung unter Strafe stellen, um Regierungskritiker_innen, Journalist_innen, Blogger_innen und Künstler_innen strafrechtlich zu verfolgen. Die Organisation hat die tunesische Regierung bereits in der Vergangenheit aufgefordert, Gesetze zu überprüfen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Hierzu zählen auch gewisse Bestimmungen des Strafgesetzbuchs.