Journalist in Untersuchungshaft

Ein Poster zeigt verschiedene Menschen, darüber der Schriftzug "India's Heroes Jailed"Poster für die Freilassung der Bhima Koregaon 11 mit deren gezeichneten Portraits

Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11

Der am 1. September festgenommene Journalist und Menschenrechtler Prashant Rahi befindet sich nun in Untersuchungshaft im Zentralgefängnis von Nagpur im Bundesstaat Maharashtra. Er soll vor Gericht gestellt werden. Man legt ihm zur Last, Verbindungen zu einer verbotenen Organisation zu haben.

Appell an

LEITER DES JUSTIZVOLLZUGS IM GEFÄNGNIS NAGUR
Prison Superintendent of Police
K. Mahure
Nagpur Prison
Wardha Road, Nagpur
Maharashtra 440015
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Mahure)
Fax: (00 91) 712 2242225
E-Mail: spjail_nagpur@rediffmail.com

STELLVERTRETENDER POLIZEIINSPEKTEUR IM GEFÄNGNIS NAGUR
Deputy Inspector General of Police (Prison)
Shashikant Shinde
Nagpur Prison
Wardha Road, Nagpur,
Maharashtra 440014
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Shinde)
Fax: (00 91) 20 26125878
E-Nail: digprisonseast@gmail.com

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER DES BUNDESSTAATES MAHARASHTRA
R.R Patil
Home Department
7th Flr, World Trade Centre,
Cuffe Parade
Mumbai 400005
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr R.R Patil)
Fax: (00 91) 22 22029742
E-Mail: min.home@maharashtra.gov.in

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
Herrn Ajit Vinayak Gupte
Geschäftsträger a.i. (Gesandter)
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. November 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie hiermit bitten, Prashant Rahi ein faires Gerichtsverfahren zu gewähren.

  • Bitte leiten Sie zudem Untersuchungen der Foltervorwürfe von Prashant Rahi während seines Polizeigewahrsams im Jahr 2007 ein und stellen Sie die mutmaßlichen TäterInnen sowie die Personen mit Befehlsverantwortung in einem fairen Verfahren vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to ensure that Prashant Rahi is given a fair trial;

  • Urging them to investigate the alleged torture of Prashant Rahi in police custody in 2007, and prosecute suspects, including those with command responsibility, in fair trials.

Sachlage

Der 52-jährige Prashant Rahi, auch bekannt als Prashant Sanglikar, ist ein Aktivist und freier Journalist aus dem Bundesstaat Uttarakhand. Er setzt sich dafür ein, dass Menschen, die aufgrund des Verdachts festgenommen werden, Verbindungen zur Kommunistischen Partei Indiens – Maoisten (CPI - Maoist) zu haben, einen Rechtsbeistand zugesichert bekommen. Die CPI - Maoist ist eine verbotene bewaffnete Gruppe, deren erklärtes Ziel es seit über zehn Jahren ist, die gewählten Regierungen in mehreren indischen Bundesstaaten zu stürzen.
Am 20. September hat das Gericht der Stadt Aheri angeordnet, dass Prashant Rahi in Untersuchungshaft ins Zentralgefängnis von Nagpur überstellt wird. Sein Gerichtsverfahren ist nun anhängig.

Prashant Rahi wird auf der Grundlage von Indiens wichtigstem Antiterrorgesetz, dem Unlawful Activities Prevention Act – UAPA, festgehalten. In dem Zusammenhang wird ihm die mutmaßliche Beteiligung an rechtswidrigen Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Die Polizei verdächtigt Prashant Rahi darüber hinaus, an kriminellen Verschwörungen beteiligt gewesen zu sein.

Prashant Rahi war bereits 2007 in Uttarakhand wegen ähnlicher Vorwürfe festgenommen worden und soll von PolizeibeamtInnen gefoltert worden sein. Er wurde 2011 nach drei Jahren Haft auf Kaution freigelassen. Die Foltervorwürfe während dieses Zeitraums sind nicht untersucht worden.

Prashant Rahi ist nicht mehr in unmittelbarer Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Dennoch könnten die Rechte des Journalisten auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt werden, da Teile des Gesetzes UAPA, auf dessen Grundlage er festgenommen wurde, nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. Das Antiterrorgesetz sieht vor, dass Personen bis zu 180 Tage festgehalten werden können, ohne dass Anklage gegen sie erhoben werden muss. Dies widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards. Zudem enthält das Gesetz keine Schutzbestimmungen für die Untersuchungshaft, die Folter und andere Misshandlungen verhindern könnten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Polizei von Maharashtra hat angegeben, Prashant Rahi am 1. September in Gondia in Maharashtra festgenommen zu haben, als er auf dem Weg war, ein leitendes Mitglied der CPI- Maoist zu treffen. Prashant Rahis Familie zufolge ist er jedoch in Raipur im Bundesstaat Chhattisgarh festgenommen worden, als er auf dem Weg zu einem Rechtsbeistand gewesen war. Prashant Rahi wurde bis zum 20. September auf der Polizeiwache von Aheri im Bundesstaat Maharashtra festgehalten. Ihm werden in mehreren Punkten Verstöße gegen das Antiterrorgesetz UAPA zur Last gelegt.

Menschenrechtsgruppen in Indien berichten von mehreren Fällen, in denen das Antiterrorgesetz UAPA missbraucht worden ist. So sind z.B. AktivistInnen, die sich für die Rechte von Adivasi- und Dalit-Gemeinschaften einsetzten und friedlich von ihren Rechten auf Meinungs- sowie Vereinigungsfreiheit Gebrauch machten, durch falsche Anschuldigungen und gefälschte Beweise belastet worden.

Einige Stellen im UAPA erfüllen nicht die internationalen Menschenrechtsstandards und könnten Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. 2008 wurde das Gesetz reformiert: Die Mindestdauer einer Inhaftierung von Verdächtigen wurde von 15 auf 30 Tage und die Höchstdauer von 90 auf 180 Tage angehoben, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in Untersuchungshaft wurden nicht in das Gesetz aufgenommen, bestimmte Beweispflichten bei schweren Straftaten wurden umgekehrt, so dass unter bestimmten Umständen nun die beschuldigte Person ihre Unschuld beweisen muss.

Seit 2005 sind mehrere gesellschaftspolitische AktivistInnen sowie MenschenrechtsverteidigerInnen in Zentralindien Opfer falscher Anschuldigungen geworden oder wurden inhaftiert, als sie auf die Menschenrechtssituation in der Region aufmerksam machten. Unter ihnen sind Binayak Sen von der Menschenrechtsorganisation "People’s Union for Civil Liberties", Kartam Joga, ein Adivasi-Sprecher der Kommunistischen Partei Indiens (Communist Party of India) sowie die beiden Adivasi-AktivistInnen Soni Sori und Lingaram Kodopi.