Gefangene im Hungerstreik

Karte Vereinigte Arabische Emirate

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18 Regierungskritiker, die infolge eines unfairen Gerichtsverfahrens inhaftiert worden sind, befinden sich aus Protest gegen ihre Haftbedingungen im Hungerstreik. Mindestens drei von ihnen sind in einem kritischen Zustand. Die Männer wollen ihren Hungerstreik erst beenden, wenn ihre Forderungen nach besseren Haftbedingungen erfüllt werden.

Appell an

STELLVERTRETENDER STAATSCHEF UND MINISTERPRÄSIDENT
Shaikh Mohammad bin Rashid Al-Maktoum
Office of the Prime Minister
POB 2838, Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 971) 4 353 19 74
E-Mail: über http://uaepm.ae/English/Pages/ContactUs.aspx

INNENMINISTER
Lt-General Sheikh Saif bin Zayed Al-Nahyan
Human Rights Directorate
POB 398, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 971) 4 398 11 19

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Dr Hadef bin Jua'an Al Dhaheri
Ministry of Justice
Al Khubirah, Sector 93, Street 5
POB 260, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Gefangenen vor Folter und anderer Misshandlung geschützt sind, ihnen der Zugang zu ihren Familien gewährt wird und sie die nötige medizinische Versorgung erhalten. Ich bitte Sie des Weiteren dafür zu sorgen, dass die Gefangenen in der Haft angemessen behandelt werden, indem ihnen unter anderem weder Belüftung noch Licht verwehrt werden. Die Haftbedingungen sollten den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe ein und stellen Sie die für Folterungen Verantwortlichen in einem Verfahren vor Gericht, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren gerecht wird.

  • Ich bitte um die sofortige und bedingungslose Freilassung aller, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung inhaftiert sind.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the UAE authorities to ensure that all detainees are protected from torture and other ill-treatment, have regular access to their families, are given any necessary medical treatment, and are held in adequate conditions of detention, including ventilation and lighting in line with the Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners.

  • Calling on them to investigate allegations of torture immediately and impartially and bring to justice anyone found responsible in accordance with international fair trial standards.

  • Calling on the UAE authorities to release immediately and unconditionally anyone held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression or association.

Sachlage

Die Männer gehörten zu einer Gruppe von 94 Angeklagten, von denen einige Verbindungen zu der Vereinigung al-Islah haben. Das Gerichtsverfahren gegen sie begann am 4. März 2013. Nach einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zu dem weder unabhängige BeobachterInnen noch internationale Medien zugelassen worden waren, befand der Oberste Gerichtshof 69 der Angeklagten wegen Verbindung zu einer Gruppe, die darauf abzielt, das politische System des Landes zu stürzen, für schuldig.

Die meisten der Hungerstreikenden waren zwischen Juli und Oktober 2012 festgenommen worden und wurden über lange Zeiträume hinweg an unbekannten Orten in Einzelhaft gehalten. Zahlreiche unter ihnen berichteten, in Gewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Viele hatten monatelang keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Mit dem Hungerstreik protestieren die Männer gegen mutmaßliche Misshandlungen durch die GefängnisbeamtInnen der Haftanstalt Al-Razeen. Sie berichten von Schlägen durch die JustizvollzugsbeamtInnen und Einschränkungen bei Familienbesuchen. Des Weiteren gaben sie an, dass man sie Lichtentzug aussetzte und die GefängnisbeamtInnen bei hohen Temperaturen die Klimaanlagen abschalteten.

Drei der ersten sechs Häftlinge, die am 31. Juli in den Hungerstreik getreten waren, kollabierten zwischen dem 21. und dem 28. August. Zu den sechs Häftlingen gehören die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen Dr Mohamed al-Mansoori und Salem al-Shehhi, der Richter Mohammed Saeed al-Abdouli, und Ali al-Kindi, Najeeb Amiri sowie Ahmed Qobaisi. Die übrigen Hungerstreikenden sind Juma al-Felasi, Mansoor al-Ahmadi, Saif al-Ajlah, Abdullah al-Hajiri, Fahad al-Hajiri, Ali al-Khaja, Ahmed al-Zaabi, Abdul-Rahman al-Hadidi, Hadef al-Owais, Abdussalam Darwish, Rashid Sabt und Mahmood al-Hosani. Sie alle verbüßen Haftstrafen zwischen sieben und zehn Jahren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Al-Islah ist eine friedliche Gruppierung, die sich 1974 formierte und sich an der friedlichen politischen Debatte in den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt. Sie setzt sich für die strikte Einhaltung islamischer Grundsätze ein und es gibt keine Hinweise darauf, dass sie Gewalt einsetzt oder diese befürwortet. Sultan al-Qasimi, der Leiter von al-Islah, befindet sich seit seiner Festnahme im April 2012 in Haft. Im Juli verurteilte ein Gericht in Abu Dhabi den ehemaligen Richter und Mitglied von al-Islah, Dr. Ahmed al-Zaabi, offenbar aus politischen Gründen wegen Betrugs zu zwölf Monaten Haft und einer Geldstrafe. Man geht davon aus, dass er in der Haft gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wurde. Am 20. Februar hob ein Berufungsgericht die Freiheitsstrafe auf, erhielt die Geldstrafe jedoch aufrecht.

Im Juli 2012 hatten die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate angegeben, "ausländische" Gruppierungen bedrohten die staatliche Sicherheit. Gleichzeitig begann eine zweite Festnahmewelle, die bis Dezember 2012 anhielt. Die Familien der Gefangenen wurden nicht über deren Verbleib aufgeklärt. Darüber hinaus hatten die Inhaftierten nur sehr eingeschränkten Zugang zu Rechtsbeiständen. Angehörige der Gefangenen sind bedroht worden und im Januar 2013 wurden etwa zehn weibliche Familienangehörige von Inhaftierten befragt, zum Teil vier Stunden lang. Während der Befragungen verweigerte man ihnen eine rechtliche Vertretung.

Eine Reihe von Personen sind festgenommen und angeklagt worden, Einzelheiten des Gerichtsverfahrens auf Internetseiten sozialer Medien veröffentlicht zu haben, darunter Abdulla al-Hadidi, der Sohn des Angeklagten Abdul-Rahman al-Hadidi. Er wurde am 21. März 2013 festgenommen und unter dem im November 2012 verabschiedeten Dekret Nr. 5/2012 zur Internetkriminalität beschuldigt, Einzelheiten der öffentlichen Verhandlung über die soziale Plattform Twitter verbreitet zu haben. Im April wurde er zu zehn Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil erhielt das Berufungsgericht in Abu Dhabi am 20. Mai aufrecht. Der politische Aktivist Waleed al-Shehhi wurde ebenfalls am 11. Mai 2013 festgenommen und unter Artikel 28 desselben Dekrets der "Störung der öffentlichen Ordnung" angeklagt, nachdem er auf Twitter seine Sorge über das Verfahren geäußert hatte. Das Dekret unterbindet im Netz alle Arten von Kritik an der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate und untersagt es den BürgerInnen des Landes ebenfalls, Informationen an Menschenrechtsorganisationen und JournalistInnen weiterzugeben.

Während der Gerichtsverhandlungen berichteten Angeklagte dem Richter, sie seien gefoltert oder anderweitig misshandelt worden. Sie sollen über lange Zeiträume in Einzelhaft gehalten worden sein und waren eigenen Angaben zufolge Neonlicht ausgesetzt, das ihnen den Schlaf erschwerte. Des Weiteren berichteten sie von unangemessener Beheizung und davon, dass ihnen beim Verlassen ihrer Zellen Kapuzen über den Kopf gezogen wurden. Die Einleitung unabhängiger Untersuchungen durch die Behörden all dieser Vorwürfe sowie der Vorwürfe, Aussagen der Angeklagten, die vor Gericht als Beweismittel genutzt wurden, seien unter Folter gemacht worden, stehen noch aus. Dr. Mohamed al-Mansoori hat angegeben, seine Schulter sei ausgerenkt gewesen, nachdem JustizvollzugsbeamtInnen ihn brutal geschlagen hatten.

Im Juli 2012 traten die Vereinigten Arabischen Emirate der UN-Antifolterkonvention bei, gewähren es dem UN-Ausschuss gegen Folter jedoch nicht, einzelne Foltervorwürfe zu untersuchen. Die Regierung schränkt die Konvention außerdem ein, indem sie angibt, "Schmerzen und Leid, die aus gesetzlichen Sanktionen hervorgehen", fielen nicht unter die Definition von Folter des Abkommen.